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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §23 Z1;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1990, 181;Rechtssatz
Die Reinigung von 15 Ferienwohnungen einmal im Jahr übersteigt die bei Vermietungen übliche Verwaltungsarbeit noch nicht in erheblichem Umfang. Gleiches gilt für die Stromverrechnung mit dem Elektrizitätsversorgungsunternehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140230.X13Im RIS seit
20.11.1989Zuletzt aktualisiert am
29.05.2018