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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §474;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1990, 40;Rechtssatz
Das Bestehen einer Servitut der Schiabfahrt schließt eine weitere Entwertung des Grundstückes durch das Recht auf Geländekorrekturen und auf Errichtung einer Weganlage nicht aus. Es ist daher zu ermitteln, welcher Anteil der Entschädigung auf die Duldung fortlaufender Nutzung (der Geländekorrekturen und der Weganlage) entfällt (steuerbar unter Einkünften aus Vermietung und Verpachtung) und welcher Anteil auf die dauernde weitergehende Wertminderung (nicht steuerbar)(Hinweis auf E 26.2.1969, 115/68).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989140107.X04Im RIS seit
19.09.1989Zuletzt aktualisiert am
08.10.2012