Aus der Beschwerde ergibt sich im Zusammenhang mit dem angefochtenen Bescheid folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin betreibt eine Land- und Forstwirtschaft. Da sie für das Jahr 1991 keine Abgabenerklärungen einreichte, legte das Finanzamt die mit 5.263 S geschätzten Einkünfte dem Feststellungsbescheid nach § 187 BAO (Ausfertigungsdatum 18. Jänner 1993) zugrunde. Das Finanzamt erlangte Kenntnis davon, dass die Beschwerdeführerin ein Waldgrundstück von ca 2,6 ha mit Ka... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/14/0023 E 24. Juni 2003 2000/14/0022 E 24. Juni 2003
Rechtssatz: Bei der Einkommensteuer geht es um die Besteuerung der im Einkommen zu Tage tretenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Hinweis E 27. Mai 2003, 98/14/0065). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §77;EStG 1988; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2003/14/0028
Rechtssatz: Die Person des Schuldners der Einkommensteuer ergibt sich aus dem Gesetz und ist der Parteiendisposition entzogen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Mit ihrer Einkommensteuererklärung für 1991 erklärte die Beschwerdeführerin negative Einkünfte aus selbständiger Arbeit von 61.435 S und negative Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 524.715 S. Sie habe 1991 Gesellschaftsanteile in Folge einer Kapitalerhöhung von der C AG erworben, wobei die Finanzierung durch Aufnahme eines Kredites bei der R Bank erfolgt sei, erläuterte sie in der Beilage zur Einkommensteuererklärung. Das Finanzamt übernahm mit Bescheid vom 6. August 1993 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z5;EStG 1988 §27;LiebhabereiV §1 Abs1;LiebhabereiV §2 Abs1;LiebhabereiV 1993 §1 Abs1;LiebhabereiV 1993 §2 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0035 E 30. September 1998 RS 1 Stammrechtssatz Auch im Geltungsbereich der Liebhabereiverordnungen ist Beurt... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Bank erwarb im Juni 1995 griechische Staatsanleihen im Nominalwert von 220 Mio. GRD (das entsprach bei einem Devisenkurs von 4,3865 einem Betrag von 9,650.300 S) zuzüglich Stückzinsen. Für das Jahr 1995 wurden steuerfreie Zinserträge aus griechischen Staatsanleihen in Höhe von 1,144.348,33 S (davon entfallend auf Stückzinsen bis zum Anschaffungstag 195.649,92 S) erklärt. Weiters nahm die Beschwerdeführerin - da der Kurswert der Anleihe zum 31. Dezember 1995... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Griechenland 1972 Art11 Abs2;DBAbk Griechenland 1972 Art11 Abs5;EStG 1988 §27; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 3/2004, 51 - 56;
Rechtssatz: Kurswertänderungen können (ausnahmsweise) dann dem Bereich der Erzielung von Zinserträgen zugeordnet werden, wenn die Wertminderung des Vermögensstammes bereits bei Eingehen der Kapit... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH erwarb im Oktober 1996 aufgrund einer Empfehlung der I-Bank griechische Staatsanleihen im Nominalwert von GRD 420 Mio (das entsprach 18,945.887 S) zuzüglich Stückzinsen. Zugleich vereinbarte die Beschwerdeführerin mit der I-Bank jeweils eine Put-Option für den Verkauf der Hälfte dieser Anleihe (Nominale GRD 210 Mio) zum 31. Jänner 1997 zum Wertpapierkurs von 98,70 (Optionsentgelt 54.000 S) sowie für den Verkauf der zweiten Hälfte der Anleihe (GRD 210 Mio) z... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin teilte dem Finanzamt mit, dass sie kuponauszahlende Stelle hinsichtlich des Index: -Finanzproduktes SMI sei, welches folgende Parameter aufweise: - Forderungswertpapier in CHF - Emittenent: Banque International de Placement, Paris - Zeichnungsfrist bis 14. März 1997 - Rückzahlung am 18. März 1998 - Stückelung: CHF 5.000 nominal - Basiswert: Swiss Market
Index: (SMI) - Rückzahlung erfolgt zu 90% der Wertveränderung des SMI (somit unbegrenzte Gewinnchance bei einer g... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Griechenland 1972 Art11;EStG 1988 §27;KStG 1988 §10 Abs1;KStG 1988 §12 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2001/14/0032 E 22. September 2005 Besprechung in:ÖStZ 3/2004, 51 - 56; SWI 1/2003 S 7-11;
Rechtssatz: Erwirbt ein Betrieb eine Anleihe und soll die Anleihe zu einem bestimmten Zeitpunkt wieder verkauft... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Griechenland 1972 Art11;EStG 1988 §27;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §6;KStG 1988 §12 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2001/14/0032 E 22. September 2005 Besprechung in:ÖStZ 3/2004, 51 - 56; SWI 1/2003 S 7-11;
Rechtssatz: Aufwendungen für Stückzinsen (anteilige Zinsen von der letzten Kuponfälligkeit bis zum ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Griechenland 1972 Art11;EStG 1988 §27;KStG 1988 §12 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2001/14/0032 E 22. September 2005 Besprechung in:ÖStZ 3/2004, 51 - 56; SWI 1/2003 S 7-11;
Rechtssatz: Die Entscheidung, eine Option auszuüben, hängt vom jeweiligen Kurs der Anleihe - dieser ist im Wesentlichen Folge der ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27;EStG 1988 §93; Beachte Besprechung in:SWK Nr. 8/2006, S 316 - S 323;
Rechtssatz: Das Beschwerdevorbringen, Kapitalerträge lägen nur vor, wenn von vornherein eine konkrete Rendite verbindlich zugesagt werde, erweist sich als unzutreffend. Das Gesetz kennt weder bei der Festlegung der Einkünfte aus Kapitalvermögen in § 27 EStG noch bei... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt die Erzeugung und den Handel von Arzneimitteln. Im Zuge einer im Jahre 1997 durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer u. a. folgende Feststellungen: Mit Valuta 23. September 1993 habe die Beschwerdeführerin "12 % Königreich Spanien" Wertpapiere mit Endfälligkeit 15. Juli 1994 um den Preis von 50,396.105 S erworben. Die Laufzeit dieser Veranlagung habe 10 Monate betragen; der Verkauf sei fixiert gewesen per 15. Juli 1994 mit einem Ver... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/14/0187 E 17. Dezember 2002 Besprechung in:ÖStZ 3/2004, 51 - 56; SWI 1/2003 S 7-11;
Rechtssatz: Die Einkunftsart der Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 27 EStG 1988 ist von der Unterscheidung zwischen dem Vermögensstamm einerseits und den erwirtschafteten Früchten anderseits geprägt: st... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Brasilien 1976 Art23 Abs5;EStG 1988 §27; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/14/0187 E 17. Dezember 2002 Besprechung in:ÖStZ 3/2004, 51 - 56; SWI 1/2003 S 7-11;
Rechtssatz: Ist eine Gestaltung dadurch gekennzeichnet, dass das als Kredit hingegebene Kapital dem Kreditgeber nur mit einem um 20,708.719 S gekürzte... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Spanien 1967 Art11;EStG 1988 §23;EStG 1988 §27;EStG 1988 §4 Abs1;KStG 1988 §7 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/14/0187 E 17. Dezember 2002 Besprechung in:ÖStZ 3/2004, 51 - 56; SWI 1/2003 S 7-11;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof vermag sich der Ansicht, der Begriff Zinsen in Art. 11 des DBA-Spani... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Brasilien 1976 Art11;DBAbk Brasilien 1976 Art23 Abs5;EStG 1988 §27; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/14/0187 E 17. Dezember 2002 Besprechung in:ÖStZ 3/2004, 51 - 56; SWI 1/2003 S 7-11;
Rechtssatz: Nach Art. 11 DBA-Brasilien ist das Besteuerungsrecht auf Zinsen dem Ansässigkeitsstaat des Gläubigers der Zinse... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Spanien 1967 Art11;EStG 1988;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/14/0187 E 17. Dezember 2002 Besprechung in:ÖStZ 3/2004, 51 - 56; SWI 1/2003 S 7-11;
Rechtssatz: Ob bei einem grenzüberschreitenden Sachverhalt Steuerpflicht besteht, ist zunächst nach innerstaatlichem Steue... mehr lesen...
Mit Gesellschaftsvertrag vom September 1977 gründeten die W-GmbH und die C Treuhand- und VerwaltungsgmbH eine KG. Die letztgenannte GmbH war Kommanditistin mit einer Einlage von 10.000 S. Im Gesellschaftsvertrag wurde festgelegt, dass sie ihre Einlage durch die Einbringung von Treuhandkapital erhöhen und dafür treuhändig zu haltende Beteiligungen an der KG am Kapitalmarkt ausgeben könne. Diese Treuhandbeteiligungen seien durch Hausanteilscheine zu verbriefen. Die "Allgemeinen Geschäft... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27;
Rechtssatz: Der Verlust eines - im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen hingegebenen - Darlehens zeitigt keine steuerlichen Folgen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1999140321.X03 Im RIS seit 13.08.2002 Zuletzt aktualisiert am 16.05.2013 mehr lesen...
Der am 13. März 1933 geborene Beschwerdeführer bezog im Streitjahr als Geschäftsführer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Mit einem Antrag auf Jahresausgleich für 1992 machte der Beschwerdeführer Aufwendungen von 89.298 S unter der Bezeichnung "Zinsen für Aktienkauf v. Dienstgeber-Firma" als Werbungskosten geltend. Mit Bescheid vom 26. Jänner 1994 führte das Finanzamt den Jahresausgleich durch, berücksichtigte jedoch die geltend gemachten Aufwendungen nicht als Werbungskosten un... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0147 E 18. Dezember 1997 RS 2 Stammrechtssatz Schuldzinsen für Fremdmittel, die zur Anschaffung von Aktien aufgenommen worden sind, sind bei Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen als Werbungskosten zu berücksichtigen (Hinweis E 27.2.1985, 84/13/0188). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z1;EStG 1988 §27;
Rechtssatz: Auch Beschränkungen, welche die Weitergabe der Aktien erschweren und Verpflichtungen, welche den Abgabepflichtigen gegebenenfalls zu deren Verkauf zwingen, vermögen deren Eigenschaft als private Kapitalanlage nicht zu beseitigen. Das gilt auch für den Fall, dass der Abgabepflichtige nach eigenen Angaben durch den A... mehr lesen...
Der Beschwerdefall ist vor dem Hintergrund der "WEB-IMMAG-Bautreuhand-Firmengruppe"-Affaire zu sehen. Der Beschwerdeführer hatte so genannte Hausanteilscheine an der WBH GesmbH & Co KG, Serie 10 (kurz: IMMAG 10), und an der I-GesmbH & Co OHG, Serie 14 (kurz: IMMAG 14), gezeichnet und daraus für die Streitjahre folgende Werbungskostenüberschüsse aus Vermietung und Verpachtung bzw. aus Kapitalvermögen geltend gemacht: "in Höhe von S 260.180,00 (Serie 10)/ Streitjahr 1985 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde den Bezug der Notstandshilfe durch den Beschwerdeführer vom 30. April 1997 bis 23. Dezember 1998 "widerrufen bzw. die Bemessung rückwirkend berichtigt" und "gemäß § 38 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 AlVG" den Beschwerdeführer zur Rückzahlung der unberechtigt empfangenen Notstandshilfe in der Höhe von S 136.793,-- verpflichtet. Der Beschwerdeführer habe in seinen Anträgen auf Zuerkennung der No... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §36a Abs3 Z2;AlVG 1977 §36a;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988;
Rechtssatz: Wie sich insbesondere aus der Vorschrift des § 36a AlVG ergibt, war im für den Beschwerdefall maßgeblichen Zeitraum das Einkommen bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetz... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist österreichische Staatsangehörige und in Österreich ansässig. Sie war im Jahr 1995 bis 31. März in Wien und ab 10. April bei einem Unternehmen in Liechtenstein angestellt, von dem sie bis Ende des Jahres Einkünfte in Höhe von umgerechnet S 624.907,-- bezog. Sie pendelte als Grenzgängerin zwischen ihrem Wohnort im österreichischen Grenzgebiet und ihrem Arbeitsort in Liechtenstein. Im Einkommenssteuerbescheid 1995 erfasste das Finanzamt Feldkirch in Anwendung d... mehr lesen...
Index: E3R E05100000E6J32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag59/04 EU - EWR
Norm: 31968R1612 Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft Art1;31968R1612 Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft Art7;61988CJ0175 Biehl VORAB;61993CJ0279 Schumacker VORAB;61994CJ0080 Wielockx VORAB;61994CJ0107 Asscher VORAB;61997CJ0311 Royal Bank of Scotland VORAB;EStG 1988;EWR-Abk Art28; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):99... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Liechtenstein 1971 Art15 Abs4;DBAbk Liechtenstein 1971 Art23 Abs2;EStG 1988;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/15/0252 E 22. September 2000
Rechtssatz: Ein Doppelbesteuerungsabkommen soll lediglich verhindern, dass ein und dieselben Einkünfte in beiden Staaten zur Gänze... mehr lesen...