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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
DBAbk Spanien 1967 Art11;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/14/0187 E 17. Dezember 2002 Besprechung in:ÖStZ 3/2004, 51 - 56; SWI 1/2003 S 7-11;Rechtssatz
Ob bei einem grenzüberschreitenden Sachverhalt Steuerpflicht besteht, ist zunächst nach innerstaatlichem Steuerrecht zu beurteilen. Ergibt sich aus dem innerstaatlichen Steuerrecht eine Steuerpflicht, ist in einem zweiten Schritt zu beurteilen, ob das Besteuerungsrecht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen eingeschränkt wird. Ein Doppelbesteuerungsabkommen will den sich aus dem innerstaatlichen Steuerrecht ergebenden Besteuerungsanspruch einschränken, nicht aber einen im innerstaatlichen Steuerrecht nicht bestehenden Besteuerungsanspruch begründen (Hinweis E 25.9.2001, 99/14/0217).
Schlagworte
Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12Abgabenrechtliche GrundsätzeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999140099.X01Im RIS seit
18.03.2003Zuletzt aktualisiert am
09.06.2017