RS Vwgh 2001/5/18 2000/02/0250

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Veröffentlicht am 18.05.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §36a Abs3 Z2;
AlVG 1977 §36a;
EStG 1988 §2 Abs2;
EStG 1988;

Rechtssatz

Wie sich insbesondere aus der Vorschrift des § 36a AlVG ergibt, war im für den Beschwerdefall maßgeblichen Zeitraum das Einkommen bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes (1988) zu ermitteln. Es kommt daher nicht darauf an, ob der Notstandshilfeempfänger als Gesellschafter tatsächlich Entnahmen getätigt hat oder nicht, wesentlich ist ausschließlich, dass ihm Einkünfte im festgestellten Ausmaß steuerlich zugerechnet wurden (Hinweis: E 26.4.2000, 96/08/0278).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000020250.X01

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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