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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
AlVG 1977 §36a Abs3 Z2;Rechtssatz
Wie sich insbesondere aus der Vorschrift des § 36a AlVG ergibt, war im für den Beschwerdefall maßgeblichen Zeitraum das Einkommen bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes (1988) zu ermitteln. Es kommt daher nicht darauf an, ob der Notstandshilfeempfänger als Gesellschafter tatsächlich Entnahmen getätigt hat oder nicht, wesentlich ist ausschließlich, dass ihm Einkünfte im festgestellten Ausmaß steuerlich zugerechnet wurden (Hinweis: E 26.4.2000, 96/08/0278).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000020250.X01Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
03.08.2009