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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
DBAbk Brasilien 1976 Art23 Abs5;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/14/0187 E 17. Dezember 2002 Besprechung in:ÖStZ 3/2004, 51 - 56; SWI 1/2003 S 7-11;Rechtssatz
Ist eine Gestaltung dadurch gekennzeichnet, dass das als Kredit hingegebene Kapital dem Kreditgeber nur mit einem um 20,708.719 S gekürzten Betrag zurückgewährt wird, während es Zinsen in Höhe von 21,884.393 S erbracht hat, und dass diese Umstände von vornherein vertraglich festgelegt worden sind, so unterscheidet sich die Gestaltung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht von einer Kreditgewährung mit Rückzahlung des eingesetzten Kapitals und Gewährung von Zinsen in Höhe von 1,175.674 S.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999140099.X10Im RIS seit
18.03.2003Zuletzt aktualisiert am
09.06.2017