1 1.1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 30. März 2021 verpflichtete das Verwaltungsgericht Wien den Revisionswerber - indem es dessen Beschwerde gegen einen Bescheid der belangten Behörde vom 7. September 2020 teilweise Folge gab - gemäß § 24 Wiener Mindestsicherungsgesetz - WMG dazu, Kosten für geleistete Mindestsicherung im Ausmaß von € 3.200,-- zu ersetzen, wobei es „in sinngemäßer Anwendung des § 21 Abs. 3 WMG“ Monatsraten von jeweils € 200,-- einräumte; die Revision ge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27EStG 1988 §4EStG 1988 §4 Abs12EStG 1988 §93KStG 1988 §8 Abs2
Rechtssatz: Die Behandlung eines Vorgangs bei der Gewinnermittlung der Gesellschaft für Zwecke der Körperschaftsteuer und dessen Behandlung bei den Gesellschaftern für Zwecke der Kapitalertragsteuer kann unterschiedlich sein. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass ein für Körperschaftsteue... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27EStG 1988 §4 Abs12KStG 1988 §8 Abs2
Rechtssatz: Bei verdeckten Vorteilszuwendungen einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter ist grundsätzlich von einer verdeckten Ausschüttung auszugehen, außer es wird der Nachweis erbracht, dass eine Einlagenrückzahlung vorliegt (vgl. etwa VwGH 5.2.2021, Ro 2019/13/0027; 22.11.2018, Ra 2018/15/0037). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27EStG 1988 §4EStG 1988 §4 Abs12EStG 1988 §93KStG 1988 §8 Abs2
Rechtssatz: Weder vermag das Fehlen eines Gewinns noch das Vorhandensein ausreichender Einlagen das Vorliegen einer nicht kapitalertragsteuerpflichtigen Einlagenrückzahlung rechtlich zu begründen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2022:RA20191300... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: AIFMG 2013EStG 1988 §27InvFG 2011 §186 Abs1InvFG 2011 §186 Abs2KStG 1988 §1
Rechtssatz: Die Grundregel für die steuerliche Behandlung von Einkünften eines Kapitalanlagefonds sowie eines Alternativen Investmentfonds iSd AIFMG 2013 ausgenommen AIF in Immobilien ergibt sich aus § 186 Abs. 1 und 2 InvFG 2011. Demnach sind... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: AIFMG 2013EStG 1988 §27InvFG 2011 §186InvFG 2011 §186 Abs7KStG 1988 §1
Rechtssatz: Die Besteuerungsregeln des § 186 InvFG 2011 gelten nur für von Kapitalanlagefonds einschließlich inländischen Alternativen Investmentfonds iSd AIFMG 2013 erzielte Einkünfte. Für das Besteuerungsregime des § 186 InvFG 2011 kommt es aussc... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: AIFMG 2013EStG 1988 §27InvFG 2011 §186InvFG 2011 §186 Abs7KStG 1988 §1
Rechtssatz: Mit dem Zeitpunkt, in welchem die Kapitalgesellschaft ein Alternativer Investmentfonds iSd AIFMG 2013 wird, tritt der Wechsel von der Besteuerung nach dem Trennungsprinzip (für Zeiträume bis zu diesem Zeitpunkt) zur Besteuerung in Anleh... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/08 Sonstiges Steuerrecht37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: AIFMG 2013EStG 1988 §27EStG 1988 §4 Abs12InvFG 2011 §186InvFG 2011 §186 Abs7KStG 1988 §1KStG 1988 §10KStG 1988 §18UmgrStG 1991 §9 Abs6
Rechtssatz: Das von Kapitalgesellschaften erzielte Einkommen unterliegt auf der Grundlage des Trennungsprinzips auf der Ebene der Kapitalgesellschaft der Kör... mehr lesen...
1 Der Vater der Mitbeteiligten ließ im Jahr 1998 eine Familienstiftung als Stifter in Liechtenstein errichten. Zweck dieser Stiftung ist die Verwaltung, Anlage und Verwendung des Vermögens im Interesse der Begünstigten. Die Familienstiftung hält die Gründerrechte an einer Anstalt, die weitere Unternehmensbeteiligungen hält. 2 Laut Beistatut vom 17. August 1998 war der Vater der Mitbeteiligten, der im Jahr 2009 verstarb, Erstbegünstigter auf Lebenszeit. Nach seinem Tod so... mehr lesen...
1 Mit Abtretungsvertrag vom 9. März 2009 veräußerte die Mitbeteiligte ihre 51%ige Beteiligung an der E GmbH an die R GmbH. Der Kaufpreis von 473.181,80 € sollte laut Zahlungsvereinbarung mit einem Betrag von 20.000 € an die Mitbeteiligte und mit einem Betrag von 453.181,80 € an ihren Alleingesellschafter ausbezahlt werden, welchem die Mitbeteiligte die Forderung zediert hatte. 2 Im Jahresabschluss der Mitbeteiligten für das Jahr 2009 wurden 20.000 € als Veräußerungserlös... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin, eine in den USA ansässige Investmentgesellschaft, wurde im Jahr 2001 errichtet. Sie ist eine sogenannte „Series“ - das heißt ein eigenständiges Teilvermögen - eines in den USA (Delaware) ansässigen Trusts, der aus insgesamt sieben „Series“ besteht. Nach US-amerikanischem Recht (Delaware Statutory Trust Act, 12 Del. C. §§ 3801 ff) gilt der Trust als eigenständige juristische Person, die klagen und geklagt werden kann. Er ist nach US-amerikanischem Recht ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BAO §24 Abs1 litdEStG 1988 §27InvFG 2011 §188KStG 1988 §1KStG 1988 §3
Rechtssatz: Der erste Schritt des Typenvergleichs besteht darin, die gesellschaftsrechtliche Struktur des konkreten ausländischen Rechtsgebildes zu ermitteln. Danach wird das ausländische Rechtsgebilde i... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber gab mit Berichtigungserklärung und Selbstanzeige am 7. Jänner 2011 dem Finanzamt bekannt, sein im Jahr 2000 verstorbener Vater habe im Jahr 1983 eine liechtensteinische Stiftung gegründet. Das Vermögen dieser Stiftung habe im Jahr 2000 einen Wert von etwa 10 Mio € betragen. 80% hievon seien auf den Revisionswerber übergegangen. Im Jahr 2004 sei von der Stiftung ein Betrag von rund 6 Mio € auf drei Lebensversicherungen (zu je ca. 2 Mio €) übertragen worden.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §24 Abs1 litdEStG 1988 §2 Abs1EStG 1988 §27 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2011/13/0003 E 25. Februar 2015 RS 3 Stammrechtssatz Einkünfte aus Kapitalvermögen sind demjenigen zuzurechnen, dem die Befugnis oder auch nur die faktische Möglichkeit zur entgeltlichen Nutzung der fraglichen Wirtschaftsgüter zukommt (vg... mehr lesen...
Beschwerdeführende Partei ist die Verlassenschaft nach dem am 1. November 2009 verstorbenen Dr. W. (im Folgenden nur: W.). Im Bericht vom 29. April 2009 über das Ergebnis einer Außenprüfung (Prüfungszeitraum 2000 bis 2007) wird zur "Vermögenszurechnung - Zurechnung der Einkünfte (transparente/intransparente Stiftung)" ausgeführt, in einer am 23. Juni 2008 eingebrachten Selbstanzeige vom 20. Juni 2008 sei mitgeteilt worden, dass W. am 28. Mai 1963 eine Stiftung nach liechtensteinischem... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §24 Abs1 litdEStG 1988 §2 Abs1EStG 1988 §27
Rechtssatz: Sind der ausländischen Struktur das "Stiftungsvermögen" und die daraus generierten Einkünfte nicht zuzurechnen, kommt ihr auch keine "Abschirmwirkung" zu (vgl. Schuch/Hammer, Ausländische Strukturen und vergleichbare Strukturen im österreichischen Abgabenrech... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §24 Abs1 litdEStG 1988 §2 Abs1EStG 1988 §27
Rechtssatz: Einkünfte aus Kapitalvermögen sind demjenigen zuzurechnen, dem die Befugnis oder auch nur die faktische Möglichkeit zur entgeltlichen Nutzung der fraglichen Wirtschaftsgüter zukommt (vgl. z.B. Ruppe in Ruppe (Hrsg.), Familienverträge2, 141). Die Zurechnung vo... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1002BAO §24 Abs1 litdEStG 1988 §2 Abs1EStG 1988 §27
Rechtssatz: Mandatsverträge sind Bevollmächtigungsverträge nach liechtensteinischem Recht, die einem Auftrag nach den §§ 1002 ff öABGB vergleichbar sind (vgl. z.B. Toifl, Nochmals: Die liechtensteinische Familiens... mehr lesen...
Nach den Ausführungen im angefochtenen Bescheid sei die mitbeteiligte Stiftung (eine eigennützige Stiftung im Sinne des Privatstiftungsgesetzes) für die Jahre 2007 und 2008 zunächst erklärungsgemäß zur Körperschaftsteuer veranlagt worden. Sie habe mit Beteiligungskaufvertrag vom 18. April 2007 einen 25%igen Kommanditanteil an der H. Vermögensverwaltung GmbH & Co K(E)G (im Folgenden nur: KG) veräußert. Die Beteiligung sei durch eine unentgeltliche Zuwendung des Stifters im Dezember... mehr lesen...
Hintergrund des Beschwerdefalles ist der Erwerb sämtlicher Aktien einer ausländischen Aktiengesellschaft durch die beschwerdeführende Privatstiftung im Jahr 2002, wobei sowohl auf ihrer als auch auf Seite der Verkäuferin Treuhandgesellschaften zwischengeschaltet wurden und die Verkäuferin am Gewinn aus einem Weiterverkauf der Aktien beteiligt werden sollte. Zu diesem Zweck wurden umfangreiche Nebenvereinbarungen getroffen, die es der Beschwerdeführerin u.a. untersagten, innerhalb eine... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein deutscher Staatsbürger, der 2002 von Deutschland nach Österreich zog, erhielt im November 2008 einen mit 17. November 2008 datierten Vorhalt des Finanzamtes wie folgt: "Ersuchen um Ergänzung betreffend 2007 und Vorjahre ... Frist zur Beantwortung bis zum 29.12.2008 ... Ergänzungspunkte: Die entsprechenden Formulare (E1) finden sie im Internet unter: https_//www.bmf.gv.at/service/formulare/steuern/ Der österreichischen Finanzverwaltung werden aufgrun... mehr lesen...
Mit Bescheid der mitbeteiligten Sozialversicherungsanstalt vom 9. Dezember 2010 wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer verpflichtet sei, von 1. Jänner bis 31. Dezember 2009 monatliche Beiträge zur Krankenversicherung in Höhe von EUR 358,79 und zur Pensionsversicherung in Höhe von EUR 750,40 zu entrichten. Begründend führte die Sozialversicherungsanstalt im Wesentlichen aus, der Beschwerdeführer unterliege aufgrund seiner selbständigen Tätigkeit als geschäftsführender Gesellsch... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der vorgelegten Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer ist Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, an welcher er zu mehr als 25% beteiligt ist. Für das Streitjahr 2007 ermittelte der Beschwerdeführer den Gewinn aus der Tätigkeit als Geschäftsführer unter Inanspruchnahme der Basispauschalierung nach § 17 Abs. 1 EStG 1988. Er errechnete die Einkünfte aus selbständiger Arbeit (30.054,48 EUR), indem er von seine... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei ist eine Agrargemeinschaft nach dem Kärntner Flurverfassungslandesgesetz (Stammfassung LGBl. Nr. 64/1979) und laut Generalakt der zuständigen Agrarbezirksbehörde vom 28. April 1926 Eigentümerin des Gemeinschaftsbesitzes "Nachbarschaft E" in der Katastralgemeinde K. Mit Vertrag vom 2. Dezember 2001 verkaufte die mitbeteiligte Partei eine agrargemeinschaftliche Liegenschaft im Ausmaß von 47.322 m2. Der erzielte Verkaufserlös betrug 970.000 S (70.492,65 EUR) und ... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer und Mitbeteiligte (im Folgenden nur: Beschwerdeführer) bezieht unstrittig Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Darüber hinaus erklärte er erstmals für das Jahr 1997 Einkünfte gemäß § 23 EStG 1988, die er in einer Beilage zur Einkommensteuererklärung ergänzend als "Einkünfte aus selbst. Arbeit Maschinenvermietung" umschrieb. In einem Bericht vom 20. Juli 2000 über das Ergebnis der die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer für die Jahre 1996 bis 1998 umfasse... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessensabwägung durchführen zu können, ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin, einer GmbH, wurde eine Betriebsprüfung betreffend die Jahre 1995 bis 1997 durchgeführt. Im Rahmen der Prüfung wurde u.a. festgestellt, dass das Verrechnungskonto des ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführers TK zum 31. Dezember 1994 (Schlussbilanz 1994) einen Forderungsstand von S 1.595.201,81 und zum 1. Jänner 2006 (Eröffnungsbilanz 1996) einen Forderungsstand von S 254.306,63 aufgewiesen habe. Die Buchhaltungsunterlagen für das Jahr 1995 seien in Ve... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs. 2 VwGG davon abhängig, dass zwingende öffentliche Interessen dem begehrten Vollzugsaufschub nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides oder der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Beschwerdeführer hat in seinem Antrag zu konkretisieren, worin für ihn de... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Jahr 1985 als echter stiller Gesellschafter an der PL AG beteiligt. Aus dieser Beteiligung erklärte er negative Einkünfte aus Kapitalvermögen. Das Finanzamt erließ im Jahr 1987 gemäß § 200 Abs 1 BAO einen vorläufigen Einkommensteuerbescheid, in welchem es die Verluste aus Kapitalvermögen anerkannte und einen Ausgleich mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten vornahm. Am 8. Mai 1998 erließ das Finanzamt gemäß § 200 Abs 2 BAO einen endgültigen Eink... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §200;BAO §208 Abs1 litd;EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §27;EStG 1988 §2 Abs3 Z5;EStG 1988 §27;
Rechtssatz: Die Beurteilung des Beginnes des Fristenlaufes nach § 208 Abs 1 lit d BAO bedarf Feststellungen darüber, wann und "durch welche Fakten" die Ungewissheit weggefallen ist. Ungewissheit iSd § 200 B... mehr lesen...