Die Marktgemeinde hatte seinerzeit ihr Elektrizitätsversorgungsunternehmen in die beschwerdeführende GmbH eingebracht, deren einziger Gesellschafter die Marktgemeinde ist. Im Gesellschaftsvertrag wurde festgehalten, daß "im Sinne der aufsichtsbehördlichen Genehmigung der Bezirkshauptmannschaft" bei der Einbringung sicherzustellen ist, daß weiterhin die Gebrauchsabgabe in Höhe von 3 % des Stromerlöses an die Gemeinde zu entrichten ist. Die Beschwerdeführerin entrichtete an die Marktgem... mehr lesen...
Index: L37127 Benützungsabgabe Gebrauchsabgabe Tirol32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27;EStG 1988 §27;GebrauchsabgabeG Tir 1993 §1 Abs1;GebrauchsgebührenG Tir 1956 §1;KStG 1966 §8;KStG 1988 §8; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/14/0092 E 20. Dezember 1994
Rechtssatz: Die Leistung von Gebrauchsabgabe durch eine GmbH, die ein Elektrizitätswerk betreibt und an der Ge... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist (mit nahezu 100 %) wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer der W GmbH. Seinen Gewinn aus selbständiger Arbeit ermittelte er für das Jahr 1990 gemäß § 4 Abs 1 EStG 1988, wobei er ua eine Teilwertabschreibung seiner Beteiligung an der W GmbH geltend machte. Das Finanzamt veranlagte den Beschwerdeführer zunächst erklärungsgemäß zur Einkommensteuer 1990. Die FLD hob diesen Bescheid gemäß § 299 BAO mit der Begründung: auf, daß sich aus § 22 EStG 19... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §27;
Rechtssatz: Einkünfte iSd § 22 Z 2 EStG 1988 liegen nur insoweit vor, als die Geschäftsführerbezüge echtes Leistungsentgelt bilden und nicht bloß nach Art verdeckter Gewinnausschüttungen auf Grund der gesellschaftsrechtlichen Stellung als Früchte des eingesetzten Kapitals abreifen; diesfalls lägen Einkünfte aus Kapitalvermögen vor ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer veräußerte im Jahre 1991 eine Liegenschaft an eine Wohnungsgesellschaft um den Kaufpreis von S 8,000.000,--. Der Kaufpreis war nach den Bestimmungen des Kaufvertrages "bei Nachweis der rechtskräftigen Bebauungsbestimmungen, mit einer Mindestbebauungsdichte entsprechend dem Entwurf II des Plandokumentes 6167 der Stadt W. zum Flächenwidmungs- und Bebauungsplan" zu bezahlen. Weiters wurde bestimmt, daß der Kaufpreis auch vor dem Nachweis der rechtskräftigen Bebauungs... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §27;
Rechtssatz: Unter den Begriff der Werbungskosten fallen in den Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen nur solche Aufwendungen, die mit der Erzielung der Erträge selbst zusammenhängen. Die den Vermögensstand betreffenden Ausgaben sind danach nicht als Werbungskosten abzugsfähig (Hinweis E 20.6.1990, 90/13/0064, 0065). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §27;
Rechtssatz: Ausführungen über den Werbungskostenbegriff iZm den Kosten für eine Bankgarantie, die Voraussetzung für die vorzeitige Auszahlung des Erlöses aus einem Veräußerungsgeschäft gewesen ist, wobei im Anschluß daran mit dem Erlös Wertpapiere angeschafft wurden. Im Hinblick darauf, daß Ausgaben für den Erwerb einer derartige... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der ansonsten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht, beantragte mit einer Steuererklärung für 1984, für dieses Jahr wegen negativer Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von S 227.038,-- (Verlustanteil S 159.838,--, Fremdfinanzierungskosten S 67.200,--) eine Veranlagung zur Einkommensteuer durchzuführen. Die negativen Einkünfte resultierten aus einer im November 1984 mittels Fremdfinanzierung erworbenen echten stillen Beteiligung in Höhe von S 160.000,-... mehr lesen...
Die Ehegattin des Beschwerdeführers hatte im Jahr 1984 einen Kredit in Höhe von 700.000,-- aufgenommen, um einen Gastgewerbebetrieb (Cafe) zu eröffnen und somit selbständig tätig zu sein, wobei der Beschwerdeführer - nach den Sachverhaltsfeststellungen im nunmehr angefochtenen Bescheid - auf Verlangen der Bank als Solidarschuldner beigetreten war. Der Gastronomiebetrieb führte ausschließlich zu Verlusten und wurde deshalb im Jahr 1987 eingestellt. Der Beschwerdeführer leistete Kreditr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/22 93/14/0086 3 Stammrechtssatz Ausführungen, daß die stille Beteiligung des Abgabepflichtigen an einer GmbH im konkreten Fall Liebhaberei darstellt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1990140285.X01 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3;EStG 1988; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0006 1 Stammrechtssatz Bei Zahlungen aus Anlaß einer eingegangenen Bürgschaftsverpflichtung muß nach stRsp des VwGH schon für das Eingehen dieser Bürgschaftsverpflichtung Zwangsläufigkeit im Sinne des § 34 Abs 3 EStG 1972 gegeben sein (Hinw... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb im Jahre 1978 zehn Aktien der im liechtensteinischen Handelsregister eingetragenen S. Company Limited (im folgenden: S.) über ein Nominale von 5.000,-- US-$ pro Aktie. Der Beschwerdeführer erhielt in den Streitjahren Zahlungen der S.; er vertrat hinsichtlich dieser Zahlungen den Standpunkt, daß es sich dabei um Rückzahlungen des hingegebenen Kapitals handelte. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde vom Prüfer festgestellt, daß die S. ihr gesamt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;EStG 1972 §27;KStG 1966 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/08/11 91/13/0005 6 Stammrechtssatz Die Umdeutung einer Kapitalherabsetzung in eine Gewinnausschüttung widerspricht dem Grundsatz der freien Finanzierungswahl (Hinweis Pokorny, Die einkommensteuerliche Behandlung... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezeichnet sich als "freiberuflicher Konsulent für EDV-Beratung". Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren darüber, ob die Einkünfte aus dieser Tätigkeit solche aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG 1972) oder solche aus Gewerbebetrieb (§ 23 leg. cit.) sind. Mit dem hg. Erkenntnis vom 22. März 1983, 82/14/0099, hat der Gerichtshof den damals vom Beschwerdeführer angefochtenen Bescheid betreffend Aufhebung seines Einkommensteuerbescheides 1980 gemäß §... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §22 Z1 litb;EStG 1988;VwRallg;
Rechtssatz: Die durch das Einkommensteuergesetz 1988 geschaffene neue Rechtslage läßt sich nicht mit Hilfe von Schlüssigkeitserwägungen rückprojizieren. (Hier: Abgabepflichtiger ist "freiberuflicher Konsulent für EDV-Beratung". Tätigkeit des Unternehmensberaters ist... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit dem Jahr 1970 mit einer zweiten Person und ab dem Jahr 1978 alleiniger Geschäftsführer der C GmbH (in der Folge: GmbH). Mit Vertrag vom 16. Mai 1980 trat die deutsche C GmbH & Co KG, die die Absicht hatte, ihr wirtschaftliches Engagement in Österreich aufzugeben, sämtliche Anteile an der GmbH an den Beschwerdeführer und seine Ehegattin ab, wobei auf den Beschwerdeführer 25 % und auf seine Ehegattin 75 % des Stammkapitals von 700.000 S entfielen. Im Ab... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §27;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 90/13/0064 1 Stammrechtssatz Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, bei denen der Begriff der Werbungskosten am engsten gefaßt wird, fallen unter diesen ausschließlich die mit der Erzielung der Erträge zusammenhängenden Aufwendungen, nicht aber d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §27;
Rechtssatz: Schuldzinsen für Fremdmittel, die zur Anschaffung einer Kaptialanlage aufgenommen wurden, sind Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen (Hinweis E 27.2.1985, 84/13/0188, VwSlg 5973/F 1985). Dies gilt jedoch nicht für jene Schuldzinsen, bei denen die Fremdmittelübernahme nach Einstellung der werbenden Täti... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb im Juli 1977 zehn Aktien der im liechtensteinischen Handelsregister eingetragenen G. Company Limited (im folgenden: G.) über ein Nominale von US-$ 5.000,-- pro Aktie. Im Gefolge dieses Aktienerwerbs flossen dem Beschwerdeführer in den Streitjahren Zahlungen von der G. zu, deren einkommensteuerrechtliche Qualifikation ebenso den Streitpunkt des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bildet wie die bewertungsrechtliche Beurteilung des vom Beschwerdeführer gehalt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;EStG 1972 §27;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Die Umdeutung einer Kapitalherabsetzung in eine Gewinnausschüttung widerspricht dem Grundsatz der freien Finanzierungswahl (Hinweis Pokorny, Die einkommensteuerliche Behandlung von Zahlungen an die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft auf G... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, damals praktischer Arzt, erwarb im Oktober 1984 eine echte stille Beteiligung in Höhe von S 600.000,-- an einer GmbH, die Werberechte von einem liechtensteinischen Rechtsträger gekauft und von deren Anschaffungskosten gemäß § 8 EStG 1972 im selben Jahr eine vorzeitige Abschreibung vorgenommen hatte. Der Beschwerdeführer finanzierte diese Beteiligung mit einem Sparkassenkredit. Der Geschäftsherr hatte auf 10 Jahre, der Beschwerdeführer bis 30. November 1986 auf ei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §27;
Rechtssatz: Ausführungen, daß die stille Beteiligung des Abgabepflichtigen an einer GmbH im konkreten Fall Liebhaberei darstellt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993140086.X03 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Das Schweizer Recht mit Sitz in Luzern, die in Kärnten eine Forstwirtschaft betreibt. Die Forstdirektion des österreichischen Besitzes befindet sich in W./Kärnten. Für die Kalenderjahre 1985 und 1986 war die Beschwerdeführerin der Ansicht, daß nach der "Isolationstheorie" eine beschränkt steuerpflichtige Land- und Forstwirtschaft einer ausländischen Genossenschaft im Inland nicht gewerbesteuerpflichtig sei. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, daß die Beschwerdeführerin in ih... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §1 Abs2;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §27;EStG 1972 §28;EStG 1972 §98;VwRallg;
Rechtssatz: Für inländische Einkünfte iSd § 98 EStG 1972 gilt prinzipiell das Subsidiaritätsprinzip. Demnach sind zB Einkünfte aus der Vermietung von inländischen Grundstücken oder Dividenden aus österreichischen Aktien, wenn sie im Rahmen einer in... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 7. Juli 1986 teilte das Bundesamt für Finanzen in Bonn der belangten Behörde mit, daß die Beschwerdeführerin in der Bundesrepublik Deutschland beschränkt steuerpflichtig und beim Finanzamt D. steuerlich erfaßt sei. Die Beschwerdeführerin habe im Jahre 1979 ein Mietwohngrundstück in Duisburg um 280.000 DM verkauft. Nach Abzug der vom Erwerber übernommenen Verbindlichkeiten dürften ihr 220.000 DM zugeflossen sein. Von einer Erbengemeinschaft N., an der die Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1;EStG 1972 §27;
Rechtssatz: Die Ermittlung von Einkünften aus Kapitalvermögen unter Zugrundelegung des Mittels aus einer Verzinsung nach dem Eckzinssatz und einer Verzinsung für längerfristig gebundene Veranlagungen ist schlüssig; von einer willkürlichen Schätzung kann bei einer solchen Ermittlung der Bes... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte in der Einkommensteuererklärung für 1986 Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung im Sinne des § 34 EStG 1972 aus Anlaß von Unterhaltsleistungen an die geschiedene Ehegattin und an ein Kind in Höhe von zusammen S 195.260,--. Mit Bescheid des Finanzamtes vom 29. Juni 1987 wurde eine Überbelastung im Ausmaß von S 121.435,-- gemäß § 34 EStG 1972 einkommensmindernd berücksichtigt. In der Folge hob die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederöste... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1;EStG 1972 §27;
Rechtssatz: Bei der Schätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen hat die Behörde zu beachten, daß Giralgeld - wenn überhaupt - nur äußerst gering verzinst wird, sodaß ein Überwiegen der Habenzinsen gegenüber den mit der Führung des Girokontos verbundenen Aufwendungen nicht von vorneherein ... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin wurde in den Jahren 1982 und 1983 eine Betriebsprüfung hinsichtlich der Jahre 1976 bis 1979 und eine das Kalenderjahr 1980 betreffende Umsatzsteuernachschau durchgeführt. Im Zuge der Betriebsprüfung wurde festgestellt, daß zahlreiche Geschäftsvorfälle nicht ordnungsgemäß in die Grundaufzeichnungen aufgenommen worden seien und diese auch unleserliche Ausbesserungen enthalten würden. Ferner seien Zielgeschäfte erst nach Bezahlung der Rechnung verbucht worden, ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27;KStG 1966 §8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/13/0046
Besprechung in:
ÖStZB 1991, 591;
Rechtssatz: Als verdeckte Gewinnausschüttungen werden nach übereinstimmender Lehre und Rechtsprechung Vorteile bezeichnet, die eine Gesellschaft ihren Gesellschaftern aus ihrem Vermögen in einer ... mehr lesen...