Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §19 Abs2;EStG 1988 §27;
Rechtssatz: Im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen können Zinsen nur insoweit als Werbungskosten Anerkennung finden, als es zu einem Abfluß iSd § 19 Abs 2 EStG 1988 gekommen ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996150147.X01 Im RIS ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §19 Abs2;EStG 1988 §27;LiebhabereiV §1 Abs1;LiebhabereiV §1 Abs2;LiebhabereiV §2 Abs2;
Rechtssatz: Das Halten einer Beteiligung an einer AG, die keine weitere Tätigkeit als das Halten von Aktien an einer Bank entfaltet, ist eine Betätigung, die unter § 1 Abs 1 der LiebhabereiV, BGBl 1990/322, fällt, zumal im Beschwerdefall kein Anhalt... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §27;
Rechtssatz: Schuldzinsen für Fremdmittel, die zur Anschaffung von Aktien aufgenommen worden sind, sind bei Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen als Werbungskosten zu berücksichtigen (Hinweis E 27.2.1985, 84/13/0188). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996150147.X02 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter i.S.d. § 24 Abs. 2 VwGG, hat insbesondere seit dem Jahre 1992 eine große Anzahl von Bescheid- und Säumnisbeschwerden sowie von Anträgen beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht, die unter mehr als 350 Geschäftszahlen protokolliert wurden. Am 26. April 1996 stellte er an die belangte Behörde folgenden "Antrag auf Rückzahlung von Gerichtsgebühren: "In bin Kläger in den Amtshaftungsverfahren 31 Cg 29/93z, 32 Cg 27/93p sowie 33 Cg 27/93w... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt unter anderem eine Tankstelle, eine Garage und einen Autohandel in Form eines einheitlichen Gewerbebetriebes. Im Zuge einer Betriebsprüfung für die Jahre 1983 bis 1987 stellte der Prüfer fest, daß der Beschwerdeführer an zehn verschiedene Firmen bzw. Personen Darlehen gewährt hatte, die im Rechenwerk dieses Betriebes (Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 EStG) aufschienen. Drei dieser Darlehen - im folgenden mit A, B und C bezeichnet - waren vom Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §983;BAO §21 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §23;EStG 1972 §27;LiebhabereiV 1993;
Rechtssatz: Auch besonders risikoreiche Aktivitäten, bei denen im besonderen Maße mit wirtschaftlichen Rückschlägen g... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §983;BAO §115 Abs1;BAO §21 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §23;EStG 1972 §27;LiebhabereiV 1993;
Rechtssatz: Es ist berechtigt, bei Darlehensgeschäften, bei denen bereits zum Zeitpunkt der Hingabe der... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Bediensteter des Bundes, beantragte in seiner Einkommensteuererklärung die Anerkennung diverser Aufwendungen als Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastung. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurden - soweit dies im verwaltungsgerichtlichen Verfahren relevant ist - Kosten für die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit, für eine zweite Brille sowie für Personenversicherungen nicht als Werbungskosten, sondern zum Tei... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;MRK Art6;
Rechtssatz: Die Vorschreibung von Steuern fällt nicht unter Art 6 MRK (Hinweis VfSlg 8112). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1993130296.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 30. Oktober 1989 erwarb die Beschwerdeführerin eine inländische Liegenschaft. Zur Finanzierung des Kaufpreises nahm sie ein Darlehen auf. Aus der Vermietung dieses Objektes erzielte sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung; die laufenden Darlehenszinsen fanden bei Ermittlung dieser Einkünfte Berücksichtigung. Im Jahr 1994, sohin innerhalb der Spekulationsfrist iSd § 30 Abs. 1 Z. 1 lit. a EStG 1988, verkaufte die Beschwerdeführerin die Liegenschaft. Den "Spe... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §25;EStG 1988 §26;EStG 1988 §27;EStG 1988 §28;EStG 1988 §30;StGG Art2;
Rechtssatz: Vergleicht man Steuerpflichtige, die ein fremdfinanziertes Wirtschaftsgut zur Erzielung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung verwendet und anschli... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gegenüber dem Beschwerdeführer die Einkommensteuer für die Streitjahre im Instanzenzug in folgender Höhe festgesetzt: S 414.477,-- (1991; Vorsoll: - S 332.352,--), S 31.815,-- (1992; Vorsoll: - S 553.736,--) und - S 28.975,-- (1993; Vorsoll: S 30.000,--). Mit der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde ist der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung verbunden. Hinsichtlich seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse führt der Antr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/30 AW 94/15/0027 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Haftung für Abgabenschuldigkeiten - Zwingende öffentliche Interessen können der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung auch entgegenstehen, wenn der Aufschub des Vollzuges des angefochtenen Bescheides, den die ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten in Höhe von rund S 2,6 Mio herangezogen. Mit der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde ist der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung verbunden. Hinsichtlich seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse führt der Antragsteller im wesentlichen aus, er erziele monatliche Nettoeinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von rund S 30.000,-- und er sei fü... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/09/30 AW 94/15/0027 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Haftung für Abgabenschuldigkeiten - Zwingende öffentliche Interessen können der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung auch entgegenstehen, wenn der Aufschub des Vollzuges des angefochtenen Bescheides, den die ... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, betreibt den Handel mit Friseureinrichtungen. Ihr Geschäftsführer ist der Zweitbeschwerdeführer, der eine Stammeinlage im Ausmaß von 10 % des Stammkapitals hält. Die Drittbeschwerdeführerin hält an der Erstbeschwerdeführerin eine Stammeinlage im Ausmaß von 90 % des Stammkapitals. Bei der Erstbeschwerdeführerin wurde für den Zeitraum 1988 bis 1990 eine Buch- und Betriebsprüfung durchgeführt. Die Prüferin traf d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27;EStG 1988 §27; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/15/0182
95/15/0183
Rechtssatz: Einkünfte aus Kapitalvermögen sind nach Maßgabe des Zufließens zu erfassen (Hinweis Hofstätter/Reichel, § 27 EStG 1988 Tz 9). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...
Anläßlich einer Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer fest, die Beschwerdeführerin habe die von ihrem Geschäftsführer Dr. E. - dieser sei auch mit 25 % und seine Ehegattin mit 75 % am Stammkapital der Beschwerdeführerin beteiligt - ab April 1989 geleistete "Rückzahlung von zu Unrecht erhaltenem Arbeitslohn" in Höhe von monatlich S 10.000,-- als Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 2 EStG behandelt. Die mit Gesellschafterbeschluß vom 9. bzw. 10. März 1989 vereinbarte Rückgewährung der ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs2;EStG 1988 §27;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Zahlt der Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH an diese Arbeitslohn zwecks Sanierung der Gesellschaft zurück, so weisen diese Zahlungen den Charakter von Einlagen und nicht von Werbungskosten auf. Es ist in erster Linie Sache der Gesellschafter, einer in ihrer Existenz gefährdeten Kapitalges... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs2;EStG 1988 §27;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Voraussetzung für einen Abzug als Werbungskosten gem § 16 Abs 2 EStG 1988 ist unter anderem, daß die allgemeinen Rechtsvoraussetzungen für den Werbungskostenabzug erfüllt sind, daß also etwa die Rückzahlung von Einnahmen nicht aus privaten Motiven erfolgt ist (Hinweis Quantschnigg-Schuch, Einkommenst... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer hatte in seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 1988 aus dem Titel der Hingabe eines Heiratsgutes für seinen im Jahre 1988 verehelichten Sohn einen Betrag von S 600.000,--, seine Ehegattin, die Zweitbeschwerdeführerin, aus dem gleichen Grunde einen solchen von S 500.000,--, als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht. Ausgehend vom wirtschaftlichen Familieneinkommen der beiden Beschwerdeführer für das Jahr 1988 errechnete das Finanzamt unter Berüc... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §27;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/13/0238
Rechtssatz: Daß der VwGH eine abweichende Betrachtungdweise in Richtung einer Möglichkeit einer außergewöhnlichen Belastung de... mehr lesen...
Zu dem der Beschwerde zugrundeliegenden Sachverhalt wird auf die Entscheidungsgründe: des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 31. Mai 1995, Zl. 93/16/0134, hingewiesen. Nach diesem zur Beschlagnahme des Personenkraftwagens des Beschwerdeführers ergangenen Erkenntnis hatten die Finanzstrafbehörden in unbedenklicher Weise den Schluß ziehen können, es bestehe der Verdacht, vom Beschwerdeführer sei im Hinblick auf das Vorhandensein seines gewöhnlichen Wohnsitzes im Inland der fo... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §185;BAO §198;EStG 1972;EStG 1988;VwRallg;ZollG 1955;ZollG 1988;
Rechtssatz: Zwischen Bescheiden betreffend Einkommensteuer einerseits und Eingangsabgaben andererseits bestehen keine wie immer gearteten Bindungswirkungen. European Case Law Iden... mehr lesen...
Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausschließlich darüber, ob die sich aus Abfertigungsverpflichtungen und Pensionsverpflichtungen ergebenden Lasten der beschwerdeführenden GmbH bei der sie betreffenden Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens als Schulden im Sinne des § 64 Abs. 1 BewG zu berücksichtigen sind oder nicht. Die Beschwerdeführerin hat zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erhoben, der diese jedoch nach Ablehnung ihrer Behandlung ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht37/02 Kreditwesen57/01 Versicherungsaufsicht
Norm: ABGB §696;BewG 1955 §6 Abs1;BewG 1955 §64 Abs1;EStG 1972;EStG 1988;RLG 1990;
Rechtssatz: Sowohl der Gesetzgeber des Rechnungslegungsgesetzes und des Einkommensteuergesetzes als auch Judikatur und Schrifttum gehen einhellig davon aus, daß... mehr lesen...
Das Einkommen des Beschwerdeführers im Streitjahr 1991 errechnet sich wie folgt: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 200 S Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1,461.749 S Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 1,357.057 S Gesamtbetrag der Einkünfte 2,819.006 S Sonderausgaben - 26.000 S Einkommen 2,793.006 S Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb errechnen sich ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: B-VG Art7 Abs1;DBAbk BRD 1955 impl;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §37;EStG 1988 §4;EStG 1988;StGG Art2;
Rechtssatz: § 37 EStG 1988 erfaßt idR nur bestimmte Teile von Einkünften. § 2 Abs 2 EStG 1988 ist zu jenen Normen zu rechnen, welche die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer regeln. ... mehr lesen...
Der Antragsteller trägt vor, zwingende öffentliche Interessen stünden der Stattgebung nicht entgegen. Sein Liegenschaftsbesitz biete Deckung für die Abgabenschuld. Es würde ihm aber durch den Vollzug des Bescheides ein (unverhältnismäßiger) nicht wiedergutzumachender Schaden dadurch entstehen, daß er zur Begleichung der Abgabenschuld von rund S 4,9 Millionen die Liegenschaft, auf der sich der Familienwohnsitz und die einzige Wohnmöglichkeit für den Beschwerdeführer und seine Familie b... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Vorauszahlung an Einkommensteuer für 1994 - Steht schon das Belastungsverbot und Veräußerungsverbot der Liegenschaft des ASt Vollstreckungsanträgen des Abgabengläubigers zur Durchsetzung der strittigen Abgabenschuld entgegen (der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entgegenstehende ... mehr lesen...