Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
DBAbk Griechenland 1972 Art11;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2001/14/0032 E 22. September 2005 Besprechung in:ÖStZ 3/2004, 51 - 56; SWI 1/2003 S 7-11;Rechtssatz
Aufwendungen für Stückzinsen (anteilige Zinsen von der letzten Kuponfälligkeit bis zum Verkaufzeitpunkt) gehören nicht zu den Anschaffungskosten der erworbenen Wertpapiere, sondern stellen eigenständige Anschaffungskosten für eine Zinsanwartschaft dar (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 6 Tz 59 "Stückzinsen" und § 27 Tz 24). Bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich sind Stückzinsen nicht mehr in der Bilanz auszuweisen, sobald den Anleihebedingungen entsprechend der Zinsertrag realisiert ist und damit die entsprechende Zinsforderung zu aktivieren ist. Die Gewinnrealisierung erstreckt sich in einem solchen Fall nur auf den Zinsertrag, welcher auf den Zeitraum ab dem Erwerb der Anleihe entfällt; sie erfasst den Betrag, um den die Forderung auf den (Jahres)Zins die Stückzinsen übersteigt. Solcherart liegt es auf der Hand, dass die Gewinnauswirkung aus dem buchmäßigen Ausscheiden der Stückzinsen ausschließlich mit der Erzielung der Zinserträge in Zusammenhang steht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002150033.X01Im RIS seit
24.03.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013