RS Vwgh 2002/11/25 99/14/0099

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Veröffentlicht am 25.11.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §27;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/14/0187 E 17. Dezember 2002 Besprechung in:ÖStZ 3/2004, 51 - 56; SWI 1/2003 S 7-11;

Rechtssatz

Die Einkunftsart der Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 27 EStG 1988 ist von der Unterscheidung zwischen dem Vermögensstamm einerseits und den erwirtschafteten Früchten anderseits geprägt:

steuerlich erfasst wird nur die Fruchtziehung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999140099.X02

Im RIS seit

18.03.2003

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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