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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §27;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/14/0187 E 17. Dezember 2002 Besprechung in:ÖStZ 3/2004, 51 - 56; SWI 1/2003 S 7-11;Rechtssatz
Die Einkunftsart der Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 27 EStG 1988 ist von der Unterscheidung zwischen dem Vermögensstamm einerseits und den erwirtschafteten Früchten anderseits geprägt:
steuerlich erfasst wird nur die Fruchtziehung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999140099.X02Im RIS seit
18.03.2003Zuletzt aktualisiert am
09.06.2017