RS Vwgh 2002/11/25 99/14/0099

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Veröffentlicht am 25.11.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
39/03 Doppelbesteuerung

Norm

DBAbk Brasilien 1976 Art11;
DBAbk Brasilien 1976 Art23 Abs5;
EStG 1988 §27;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/14/0187 E 17. Dezember 2002 Besprechung in:ÖStZ 3/2004, 51 - 56; SWI 1/2003 S 7-11;

Rechtssatz

Nach Art. 11 DBA-Brasilien ist das Besteuerungsrecht auf Zinsen dem Ansässigkeitsstaat des Gläubigers der Zinserträge zugewiesen. Der Staat, aus welchem die Zinsen stammen, darf eine Steuer in Höhe von 15 % des Bruttobetrages der Zinsen erheben, wovon Brasilien keinen Gebrauch macht. Die Anrechnung einer (fiktiven) Steuer ist durch Art. 23 Abs. 5 DBA-Brasilien mit dem Betrag begrenzt, der an österreichischer Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer auf die Einkünfte entfällt. Die Berechnung der österreichischen Steuer und damit auch die Frage nach der Höhe der Zinserträge richtet sich ausschließlich nach österreichischem Steuerrecht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999140099.X11

Im RIS seit

18.03.2003

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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