Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §93 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/14/0018 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0080 E 10. Dezember 1985 VwSlg 6056 F/1985; RS 1 Stammrechtssatz Auch von verdeckten Gewinnausschüttungen ist Kapitalertragsteuer einzubehalten. ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt in der Rechtsform einer Gesellschaft mbH ein Transportunternehmen mit Kraftfahrzeugreparaturwerkstätte. Der alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer JB brachte sein Einzelunternehmen zum 1. Jänner 1978 in die Beschwerdeführerin ein. Seit dem Jahr 1980 sind der Beschwerdeführerin die TI Transportgesellschaft mbH (vormals A Fahrzeugfabrikgesellschaft mbH) und die E Transportgesellschaft mbH als Organgesellschaften eingegliedert. Anläßlich einer di... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Werden nicht nur Liegenschaftskäufe, sondern auch die Bezahlung laufender Einnahmen und Ausgaben des Geschäftsführers über das Kontokorrentkonto der GmbH abgewickelt, so geht die Abgabenbehörde hinsichtlich der Höhe des Zinssatzes zutreffend davon aus, daß die GmbH einer gesellschaftsfremde... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Ein Vorteilsausgleich durch Gegenüberstellung des Zinsvorteils des Geschäftsführers der GmbH im Zuge der Gewährung eines Darlehens durch die GmbH an ihn bei den Verrechnungskonten und des Zinsvorteils der Organgesellschaften der GmbH bei dem vom Geschäftsführer diesen gewährten Darlehen ist... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Ob die unentgeltliche Überlassung einer Wohnung durch die GmbH an den Gesellschafter zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führt, ist unter Heranziehung der gesamten Vergütungen, die der Gesellschafter erhält, zu beurteilen (Hinweis Putschögl-Bauer-Mayr-Quantschnigg, Die Körperschaftsteuer... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Steuerberater. Im Jahr 1983 beteiligte er sich als echter stiller Gesellschafter an einer Leasing GmbH mit einer Einlage von S 200.000,--. Aus dieser Beteiligung erklärte er für dasselbe Jahr negative Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von S 216.444,--, die sich wie folgt zusammensetzten: Verlustzuweisung: S 200.000,-- Agio: S 5.000,-- Zinsen und Spesen: S 11.444,--. Für das Jahr 1984 wurden aus dieser Beteiligung zunächst p... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/06 90/14/0132 2 Stammrechtssatz Veräußert der Abgabepflichtige eine stille Beteiligung, die zu hohen Werbungskostenüberschüssen geführt hat, so begibt er sich damit jeder Möglichkeit, Gesamtüberschüsse zu erzielen. Für di... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;EStG 1972 §27 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Ein "Veräußerungsverlust" - eine stille Beteiligung wird um einen gegenüber dem Anschaffungspreis erheblich verminderten Betrag abgetreten - ist nicht maßgebend dafür, das Vorliegen einer Einkunftsquelle zu verneinen, sondern daß einem hohen Anfangsverlust nur verhältnism... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist folgender Sachverhalt unstrittig: Der Beschwerdeführer erwarb im Jahr 1984 eine stille Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft, die er 1986 wieder veräußerte. Für die drei Streitjahre erklärte er aus dieser Beteiligung ausschließlich negative Einkünfte, und zwar für 1984 S 101.794,--, für 1985 S 10.291,-- und für 1986 S 10.645,--. Das Finanzamt verweigerte (im Anschluß an eine bei der Kommanditgesellschaft du... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/06 90/14/0132 2 Stammrechtssatz Veräußert der Abgabepflichtige eine stille Beteiligung, die zu hohen Werbungskostenüberschüssen geführt hat, so begibt er sich damit jeder Möglichkeit, Gesamtüberschüsse zu erzielen. Für di... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt Einkünfte als Kommanditist der E-Lifte GesmbH & Co KG, als Geschäftsführer der E-Lifte GesmbH und betreibt als Einzelunternehmer ein Buffet an der Mittelstation sowie eine Fremdenpension im Talort der von diesen Gesellschaften geführten Lifte. Gegen die im Anschluß an eine abgabenbehördliche Prüfung der Jahre 1982 bis 1984 im wiederaufgenommenen Verfahren ergangenen Bescheide erhob der Beschwerdeführer Berufung. In der Berufungsergänzung vom 1. Mai... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §25;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;HGB §335;
Rechtssatz: Wenn auch eine stille Gesellschaft durch das grundsätzliche Interesse der Vertragspartner, das Gesellschaftsverhältnis in der Geschäftswelt nicht in Erscheinung treten zu lassen, gekennzeichnet ist, so muß die ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht je zur Hälfte im Eigentum der G-Bank AG (in der Folge: Bank) und der C Ltd (in der Folge: Ltd). Laut Punkt 11 a) des Gesellschaftsvertrages obliegt den Gesellschaftern ua der Beschluß über die Gewinnverteilung. Mit Umlaufbeschluß der Generalversammlung vom 27. September/1. Oktober 1984 wurde der handelsrechtliche Gewinn für das Jahr 1982 in der Höhe von 53,737.198,53 S festgestellt und beschlossen, an die Ltd einen Gewinnanteil in der Höhe von 8,000.00... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Arzt. Er erklärte für die Jahre des Streitzeitraumes neben den Einkünften aus dieser selbständigen Tätigkeit und solchen aus nichtselbständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb als Beteiligter an einer Kapitalbeteiligungs-GmbH & Co KG, aus Vermietung und Verpachtung als Beteiligter an einer Ferienzentrum KG, auch negative Einkünfte aus Kapitalvermögen aus einer Beteiligung als echter stiller Gesellschafter an einer Film-GmbH & Co KG (1983: - S 309.830,--, 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §37 Abs4;KStG 1966 §22 Abs2;KStG 1966 §8 Abs3;
Rechtssatz: Ausgeschüttete Gewinne gelten unabhängig von bereits bestehenden Dispositionen als Erträge der Gesellschafter. Eine bereits vorfestgelegte Weiterverwendung der Beträge (hier bilanzwirksam und nicht erfolgswi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/06 90/14/0132 2 Stammrechtssatz Veräußert der Abgabepflichtige eine stille Beteiligung, die zu hohen Werbungskostenüberschüssen geführt hat, so begibt er sich damit jeder Möglichkeit, Gesamtüberschüsse zu erzielen. Für di... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;HGB §335;
Rechtssatz: Für die Einkunftsquelleneigenschaft der echten stillen Beteiligung scheidet schon begrifflich ein äußeres Erscheinungsbild "auf dem gewerblichen Sektor" von vornherein aus. Der stille Gesellschafter ist nämlich nicht Mitunternehmer eines Gewerbebetriebes. Aus der Eink... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;HGB §335;
Rechtssatz: Bietet die Beteiligung das Bild einer Gesellschaft, die dem stillen Gesellschafter in erster Linie Verluste vermitteln soll, so liegt es an diesem, die sich daraus ergebenden Zweifel an der Ein... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine gemeinnützige Wohnbau- und Siedlungsgesellschaft mbH, schüttete in den Jahren 1982 bis 1986 an ihre mit 94 vH beteiligte Hauptgesellschafterin offen Gewinne aus und gewährte ihr im Jahr 1985 ein Darlehen in Höhe von S 10,000.000,-- zu einem 1 vH über dem Eckzinssatz liegenden Zinssatz. Bei einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde - soweit dies für das verwaltungsgerichtliche Verfahren von Bedeutung ist - die Ansicht vertreten, daß die günstige Darlehens... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: EStG 1972 §27 Abs1;EStG 1972 §93 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;WGG 1979 §10 Abs1;
Rechtssatz: Ausf zur Qualifikation der Darlehensgewährung als verdeckte Gewinnausschüttung, wobei die Darlehensgewährung durch eine gemeinnützige Wohnbaugesellschaft (GmbH) an die Hauptgesellschafterin (ebenfalls eine gemeinnützige Wohnbaugesellschaft) erfo... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Wirtschaftsprüfungsges.m.b.H., deren Alleingesellschafter als Einzelunternehmer eine Wirtschaftstreuhandkanzlei führt. Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausschließlich darüber, ob der Höhe nach unbestrittene Aufwendungen der Beschwerdeführerin für das Einzelunternehmen des Gesellschafters (S 423.060,--), die von diesem der Beschwerdeführerin nicht ersetzt wurden, als verdeckte Gewinnausschüttung anzusehen sind (Auffassung der belangte... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Mitgründer der SK-VersicherungAG. Zur Finanzierung des 1982 erfolgten Aktienerwerbes in Höhe von S 700.000,-- (7 % des Grundkapitals) nahm der Beschwerdeführer 1983 ein Darlehen in gleicher Höhe auf. Darlehensgeber war eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ("GmbH"), an der der Beschwerdeführer zu 25 % beteiligt ist. Die Verzinsung des Darlehens betrug 6 % jährlich. Für 1983 fielen Zinsen in Höhe von S 35.908,-- und für 1984 in Höhe von S 32.300,--, insges... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §27 Abs2 Z2;LiebhabereiV;
Rechtssatz: Ob eine steuerlich beachtliche Einkunftsquelle oder steuerliche Liebhaberei vorliegt, kann nur anhand der für die in Betracht kommenden Einkünfte maßgebenden steuerrechtlichen Vorschriften beantwortet werden (Hinweis E 23.10.1984, 83/14/0266; E 22.10.1986,... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z1;EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Nimmt der Abgabepflichtige zur Finanzierung eines Aktienerwerbes bei einer GmbH, an der er beteiligt ist, ein Darlehen auf, so haben nicht die tatsächlich der GmbH gezahlten Darlehenszinsen, sondern die der verdeckten Gewinnausschüttung zugrunde zu legenden Zinsen beim... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
87/13/0050
Rechtssatz: Wird einer an sich als verdeckte Gewinnausschüttung zu beurteilenden Vorteilsgewährung einer Kapitalgesellschaft an einen ihrer Gesellschafter eine Vorteilsgewährung des Gesellschafters an die Gesellscha... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH & Co. KG ist Komplementärin einer zweiten Kommanditgesellschaft. Diese ist das Nachfolgeunternehmen eines Einzelunternehmers. Streit bestand im Verwaltungsverfahren darüber, ob die stille Beteiligung einer schweizerischen Aktiengesellschaft am Einzelunternehmen - und nach dessen Umwandlung - an der Nachfolge-KG steuerlich anzuerkennen war oder nicht. Mit Erkenntnis vom heutigen Tag, 86/13/0187, betreffend das Einzelunternehmen, hat der Gerichtshof ausge... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer HE (im folgenden nur noch "Beschwerdeführer" genannt) betrieb während der Streitjahre in der Rechtsform eines Einzelunternehmens einen Autoreifenhandel. Im Zuge einer für die Jahre 1968 bis 1975 durchgeführten Betriebsprüfung beurteilte der Prüfer Fremdmittel, die in der Bilanz des Beschwerdeführers als stille Beteiligung der V-AG ausgewiesen waren, als Eigenkapital und versagte dementsprechend auch den als Betriebsausgaben geltend gemachten Gewinnanteilen der V-A... mehr lesen...
Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausschließlich darüber, ob eine stille Beteiligung einer Schweizer Aktiengesellschaft am Einzelunternehmen des Beschwerdeführers steuerlich anzuerkennen ist oder nicht. Diese Frage war Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, in dem mit hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, 86/13/0187, entschieden wurde. Der Gerichtshof ist dabei zu dem Ergebnis gelangt, daß die von der belangten Behörde vorgenommene Beweiswürdigung keine schl... mehr lesen...
Die beschwerdeführende KG ist die Nachfolgegesellschaft eines in sie eingebrachten Einzelunternehmens. Streit bestand im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausschließlich darüber, ob eine stille Beteiligung einer schweizerischen Aktiengesellschaft an der beschwerdeführenden KG steuerlich anzuerkennen ist oder nicht. Diese Frage war Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens betreffend das (frühere) Einzelunternehmen, in dem mit hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, 86/13/0187, ents... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §186 Abs1;BAO §188 Abs1;BAO §192;BAO §252 Abs1;BewG 1955 §68;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;HGB §161;HGB §335;
Rechtssatz: Besteht eine stille Beteiligung, der die Berufungsbehörde die steuerliche Anerkennung versagt hat, an einer Nachfolge-KG und wurden im Verfahren betreffend die einhe... mehr lesen...