RS Vwgh 1993/1/26 88/14/0182

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Veröffentlicht am 26.01.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §2 Abs3;
EStG 1972 §27 Abs1 Z2;
EStG 1972 §27 Abs2 Z3;

Rechtssatz

Ein "Veräußerungsverlust" - eine stille Beteiligung wird um einen gegenüber dem Anschaffungspreis erheblich verminderten Betrag abgetreten - ist nicht maßgebend dafür, das Vorliegen einer Einkunftsquelle zu verneinen, sondern daß einem hohen Anfangsverlust nur verhältnismäßig geringe Zinseneinnahmen gegenüberstehen und daß der Abgabepflichtige auf weitere Zinseneinnahmen oder Gewinnbeteiligungen, die geeignet wären, auf längere Sicht trotz eines Anfangsverlustes zu einem positiven Gesamtergebnis zu gelangen, durch eine vertraglich vereinbarte Kurzfristigkeit seiner Kapitalanlage von vornherein verzichtet hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1988140182.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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