Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs3 Z5;Rechtssatz
Ein Vorteilsausgleich durch Gegenüberstellung des Zinsvorteils des Geschäftsführers der GmbH im Zuge der Gewährung eines Darlehens durch die GmbH an ihn bei den Verrechnungskonten und des Zinsvorteils der Organgesellschaften der GmbH bei dem vom Geschäftsführer diesen gewährten Darlehen ist nicht zulässig, weil an den Rechtsgeschäften verschiedene (juristische) Personen beteiligt sind und es sowohl an der inneren Beziehung der Rechtsgeschäfte als auch an der ausdrücklichen wechselseitigen Vereinbarung des Vorteilsausgleiches fehlt (Hinweis E 19.3.1992, 87/13/0045, 0050).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1989140248.X03Im RIS seit
20.11.2000