RS Vwgh 1993/2/17 89/14/0248

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Veröffentlicht am 17.02.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2 Abs3 Z5;
EStG 1972 §27 Abs1 Z1;
KStG 1966 §8 Abs1;

Rechtssatz

Ein Vorteilsausgleich durch Gegenüberstellung des Zinsvorteils des Geschäftsführers der GmbH im Zuge der Gewährung eines Darlehens durch die GmbH an ihn bei den Verrechnungskonten und des Zinsvorteils der Organgesellschaften der GmbH bei dem vom Geschäftsführer diesen gewährten Darlehen ist nicht zulässig, weil an den Rechtsgeschäften verschiedene (juristische) Personen beteiligt sind und es sowohl an der inneren Beziehung der Rechtsgeschäfte als auch an der ausdrücklichen wechselseitigen Vereinbarung des Vorteilsausgleiches fehlt (Hinweis E 19.3.1992, 87/13/0045, 0050).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1989140248.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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