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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs3 Z5;Rechtssatz
Werden nicht nur Liegenschaftskäufe, sondern auch die Bezahlung laufender Einnahmen und Ausgaben des Geschäftsführers über das Kontokorrentkonto der GmbH abgewickelt, so geht die Abgabenbehörde hinsichtlich der Höhe des Zinssatzes zutreffend davon aus, daß die GmbH einer gesellschaftsfremden Person zumindest jenen Zinssatz verrechnet hätte, den sie selbst für die überlassenen Geldmittel zu bezahlen hat (Hinweis Wiesner, Verdeckte Gewinnausschüttungen im Steuerrecht, SWK 1984, A I, Seiten 167, 187).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1989140248.X02Im RIS seit
20.11.2000