RS Vwgh 1993/2/17 89/14/0248

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Veröffentlicht am 17.02.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2 Abs3 Z5;
EStG 1972 §27 Abs1 Z1;
KStG 1966 §8 Abs1;

Rechtssatz

Werden nicht nur Liegenschaftskäufe, sondern auch die Bezahlung laufender Einnahmen und Ausgaben des Geschäftsführers über das Kontokorrentkonto der GmbH abgewickelt, so geht die Abgabenbehörde hinsichtlich der Höhe des Zinssatzes zutreffend davon aus, daß die GmbH einer gesellschaftsfremden Person zumindest jenen Zinssatz verrechnet hätte, den sie selbst für die überlassenen Geldmittel zu bezahlen hat (Hinweis Wiesner, Verdeckte Gewinnausschüttungen im Steuerrecht, SWK 1984, A I, Seiten 167, 187).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1989140248.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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