Entscheidungen zu § 27 Abs. 1 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 331-360 von 497

RS Vwgh 1994/7/5 91/14/0064

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z2;EStG 1972 §30;EStG 1972 §31;
Rechtssatz: Im Bereich der außerbetrieblichen Einkunftsarten werden Vorgänge der Vermögenssphäre - soweit sie nicht unter § 30 und § 31 EStG 1972 fallen - steuerlich nicht erfaßt. Es ist daher stets zu unterscheiden, ob Einnahmen durch die Veräußerung von Vermögen oder durch die für eine Einkunftsquelle eigentüml... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.07.1994

RS Vwgh 1994/7/5 91/14/0064

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z2;EStG 1972 §27 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Besteuerungsgegenstand des § 27 Abs 1 Z 2 EStG 1972 ist die entgeltliche Nutzungsüberlassung von Kapital als Dauerleistung. Die (entgeltliche oder unentgeltliche) Abtretung einer Forderung auf den Kapitalertrag erfüllt nicht den Tatbestand des § 27 Abs 1 Z 2 EStG 1972, weil dieses Rechtsgeschäft die Verwert... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.07.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/4/27 92/13/0011

Die Beschwerdeführerin betrieb in den Streitjahren einen Handel mit Pelzwaren mit mehreren Betriebsstätten. Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung wurden zufolge den Ausführungen im Prüfungsbericht insoferne Unregelmäßigkeiten der Kassabuchführung festgestellt, als Belege häufig bis zu einem Monat verspätet in das Kassabuch eingetragen worden seien. Weiters wurde festgestellt, daß im Jahre 1982 fünf Ausgangsfakturen über einen Gesamtbetrag von zusammen S 9,643.600,-- verbucht wor... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.04.1994

RS Vwgh 1994/4/27 92/13/0011

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;KStG 1966 §8 Abs1;VermStG §12;VermStG §13; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/13/0094
Rechtssatz: Aus dem Vorhandensein oder aus dem Fehlen von Vermögen zu einem für die Veranlagung (Neuveranlagung) zur Vermögensteuer maß... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.04.1994

RS Vwgh 1994/4/27 92/13/0011

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;EStG 1972 §93;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/13/0094 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/18 91/13/0012 1 Stammrechtssatz Die bei der Gewinnermittlung einer Kapitalgesellschaft zugerechneten Mehrgewinne, die im Be... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.04.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/2/23 90/13/0042

An der beschwerdeführenden GmbH & Co KG, deren Unternehmensgegenstand die Führung eines Gastronomiebetriebes ist, waren laut Gesellschaftsvertrag vom 30. März 1983 die H-GmbH und S als Kommanditisten zu jeweils 49 % sowie die T-GmbH zu 2 % als (einzige) Komplementärin beteiligt. Nach unbestrittenem Beschwerdevorbringen waren an der H-GmbH Dipl. Ing. H und Dipl. Vw. W zu je 25 % beteiligt. In Punkt VI Z. 2 des Gesellschaftsvertrages war vorgesehen, daß sich Dipl. Ing. H und Dipl. V... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.02.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/2/23 93/15/0163

An der Beschwerdeführerin sind seit dem Jahr 1990 8 physische Personen als stille Gesellschafter beteiligt, wobei die (jeweils gleichlautenden) Gesellschaftsverträge auszugsweise folgenden Wortlaut haben: "§ II Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter Der stille Gesellschafter ist am Gewinn und Verlust des Unternehmens des Geschäftsherrn rückwirkend ab Beginn des Geschäftsjahres, in dem sein Eintritt als atypisch stiller Gesellschafter erfolgt, gemäß den Gestimmungen des § VI b... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.02.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/2/23 93/15/0163

An der Beschwerdeführerin sind seit dem Jahr 1990 8 physische Personen als stille Gesellschafter beteiligt, wobei die (jeweils gleichlautenden) Gesellschaftsverträge auszugsweise folgenden Wortlaut haben: "§ II Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter Der stille Gesellschafter ist am Gewinn und Verlust des Unternehmens des Geschäftsherrn rückwirkend ab Beginn des Geschäftsjahres, in dem sein Eintritt als atypisch stiller Gesellschafter erfolgt, gemäß den Gestimmungen des § VI b... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.02.1994

RS Vwgh 1994/2/23 93/15/0163

Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §27 Abs1 Z2;HGB §178;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH sind die sogenannten atypischen (unechten) stillen Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen (Hinweis E 9.2.1982, 81/14/0060). Ob eine unechte stille Gesellschaft vorliegt, ist im Einzelfall nach dem Gesamtbild der Verhältnisse, insbesondere aus den vertraglichen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.1994

RS Vwgh 1994/2/23 90/13/0042

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §27 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in: AnwBl 1994/10, S 817 - 819;
Rechtssatz: Eine mittelbare Beteiligung über eine zwischengeschaltete GmbH vermittelt keine Mitunternehmereigenschaft iSd § 23 Z 2 EStG 1972. Einem über eine GmbH mittelbar an einer KG Beteiligten fließen in dieser Eigenschaft keine Einkünfte gemäß § 23 Z 2... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.1994

RS Vwgh 1994/2/23 93/15/0163

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 Abs1 litb;EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §27 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Eine tatbestandsmäßige Beteiligung an Einkünften aus Gewerbebetrieb wird nur dann angenommen, wenn sie in einer sogenannten Mitunternehmerschaft besteht. Gemäß § 23 Z 2 EStG 1988 sind diese Einkünfte aus Gewerbebetrieb ua Gewinnanteile der Gesellsc... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.1994

RS Vwgh 1994/2/23 93/15/0163

Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §27 Abs1 Z2;HGB §178;
Rechtssatz: Von einer atypischen stillen Beteiligung spricht man ua dann, wenn der stille Gesellschafter an den stillen Reserven und am Firmenwert teilnimmt (Hinweis E 9.2.1982, 81/14/0060; E VS 14.10.1984, 82/15/0111, VwSlg 5906 F/1984), wobei einer Anerkennung als Mitunternehmerschaft selbst der... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.1994

RS Vwgh 1994/2/23 93/15/0163

Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §27 Abs1 Z2;HGB §178;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH sind die sogenannten atypischen (unechten) stillen Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen (Hinweis E 9.2.1982, 81/14/0060). Ob eine unechte stille Gesellschaft vorliegt, ist im Einzelfall nach dem Gesamtbild der Verhältnisse, insbesondere aus den vertraglichen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.1994

RS Vwgh 1994/2/23 93/15/0163

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 Abs1 litb;EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §27 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Eine tatbestandsmäßige Beteiligung an Einkünften aus Gewerbebetrieb wird nur dann angenommen, wenn sie in einer sogenannten Mitunternehmerschaft besteht. Gemäß § 23 Z 2 EStG 1988 sind diese Einkünfte aus Gewerbebetrieb ua Gewinnanteile der Gesellsc... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.1994

RS Vwgh 1994/2/23 93/15/0163

Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §27 Abs1 Z2;HGB §178;
Rechtssatz: Von einer atypischen stillen Beteiligung spricht man ua dann, wenn der stille Gesellschafter an den stillen Reserven und am Firmenwert teilnimmt (Hinweis E 9.2.1982, 81/14/0060; E VS 14.10.1984, 82/15/0111, VwSlg 5906 F/1984), wobei einer Anerkennung als Mitunternehmerschaft selbst der... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/2/15 90/14/0285

Der Beschwerdeführer, der ansonsten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht, beantragte mit einer Steuererklärung für 1984, für dieses Jahr wegen negativer Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von S 227.038,-- (Verlustanteil S 159.838,--, Fremdfinanzierungskosten S 67.200,--) eine Veranlagung zur Einkommensteuer durchzuführen. Die negativen Einkünfte resultierten aus einer im November 1984 mittels Fremdfinanzierung erworbenen echten stillen Beteiligung in Höhe von S 160.000,-... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.02.1994

RS Vwgh 1994/2/15 90/14/0285

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;LiebhabereiV; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/08/05 93/14/0110 2 Stammrechtssatz Auch nach der LiebhabereiV ergibt sich aus der Tatsache, daß die Tätigkeit des Geschäftsherrn keine Liebhaberei ist, nicht, daß die echte stille Beteiligung des Abgabepflichtigen eine Einkunftsquelle ist. Beurteilungseinheit bei de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.02.1994

RS Vwgh 1994/2/15 90/14/0285

Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;HGB §335; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/08/07 92/14/0128 1 Stammrechtssatz Für die Einkunftsquelleneigenschaft der echten stillen Beteiligung scheidet schon begrifflich ein äußeres Erscheinungsbild "auf dem gewerblichen Sektor" von vornherein aus. Der stille Gesellschafter ist nämlich nicht ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.02.1994

RS Vwgh 1994/2/15 90/14/0285

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;EStG 1972 §27 Abs2 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/08/05 93/14/0110 1 Stammrechtssatz Sind die Einnahmen aus der Veräußerung einer Beteiligung im Hinblick auf deren Erwerb bereits vor dem 1.1.1985 nicht zu versteuern, sind diese Einnahmen auch bei der Beurteilung der Ertragsfähigkeit der Beteiligung nicht m... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.02.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/1/18 93/14/0169

Ein Ehepaar errichtete am 26. November 1986 die beschwerdeführende GmbH (Beschwerdeführerin). Die Eheleute übernahmen jeweils die Hälfte des Stammkapitals. Das Geschäftsjahr ist gleich dem Kalenderjahr. Im Gesellschaftsvertrag wurden die beiden Gesellschafter auf die Dauer ihrer Gesellschaftereigenschaft zu alleinvertretungsbefugten Geschäftsführern bestellt. Die Beschlüsse werden, soweit nicht Gesetz oder Gesellschaftsvertrag anderes bestimmen, mit einfacher Mehrheit gefaßt. Die Besc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.01.1994

RS Vwgh 1994/1/18 93/14/0169

Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs1;GmbHG §35 Abs1;GmbHG §82 Abs1;
Rechtssatz: Auch wenn grundsätzlich der gesamte Reingewinn der GmbH (inklusive Gewinnvortrag) an die Gesellschafter zu verteilen und die Gewinnverteilung der Gesellschaftermehrheit überlassen ist, so bedeutet dies keineswegs die Zulässigkeit willkürlicher Gewinnverteilung ode... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.01.1994

RS Vwgh 1994/1/18 93/14/0169

Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs1;GmbHG §82 Abs1;
Rechtssatz: Da Beteiligungen an Personengesellschaften mit Beteiligungen an Kapitalgesellschaften insofern nicht vergleichbar sind, als bei ersteren die Gewinne den Mitunternehmern unmittelbar selbst zuzurechnen sind, bei Kapitalgesellschaften jedoch diesen und der Gewinnan... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.01.1994

RS Vwgh 1994/1/18 93/14/0169

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Vom Zufluß der Gewinnanteile an die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft bereits im Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft kann nur dann ausgegangen werden, wenn bekannt ist (Hinweis: Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch, Textziffer 57 zu § 4), daß zum Bi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.01.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1993/12/21 93/14/0216

Die beschwerdeführende GmbH (Beschwerdeführerin) hatte auf Grund ihrer Jahresabschlüsse offene Gewinnausschüttungen an ihre Gesellschafter für 1986 von 7,2 Mio S und für 1987 von 12 Mio S beschlossen. 1992 fand bei ihr eine abgabenbehördliche Prüfung statt, die auch die erwähnten Jahre umfaßte. Auf Grund der Ergebnisse dieser Prüfung erhöhte das Finanzamt die Gewinne, und zwar für 1986 um S 94.300,--, weil Aufwendungen an Gesellschaftsteuer nicht als Betriebsausgaben anerkannt wurden ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.12.1993

RS Vwgh 1993/12/21 93/14/0216

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs2;KStG 1966 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/07/03 90/14/0221 5 Stammrechtssatz Die in einem Vorjahr als verdeckte Gewinnausschüttung erfolgte Vorteilsgewährung kann durch eine Korrekturhandlung (nachträgliche Aufnahme einer Forderung in der Bilanz des Verkaufsjahres) nicht mehr rückgängig gemacht werden ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.12.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/12/14 90/14/0264

Der Beschwerdeführer erwarb im November 1985 von der G. GmbH, deren geschäftsführender Alleingesellschafter er war, ein Grundstück im Ausmaß von 305 m2 um S 50.000,--. Anläßlich einer bei der G. GmbH durchgeführten Betriebsprüfung ermittelte der Prüfer in Anlehnung an ein von der G. GmbH beigebrachtes Schätzungsgutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen den gemeinen Wert des Grundstückes mit S 183.000,-- und behandelte den Differenzbetrag zwischen Kaufpreis und gemeinem We... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.12.1993

RS Vwgh 1993/12/14 90/14/0264

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1990140264.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.12.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/11/16 89/14/0174

An der beschwerdeführenden GmbH & Co KG sind die Sch-GmbH (in der Folge als GmbH bezeichnet) als Komplementär und bloße Arbeitsgesellschafterin sowie die Kommanditisten Richard Sch und Erich W mit je 50 % beteiligt. Die Geschäftsanteile an der GmbH werden zu je 25 % von den Kommanditisten und ihren Ehegattinen gehalten. Für die Jahre 1984 bis 1986 fanden sowohl bei der Beschwerdeführerin als auch bei der GmbH abgabenbehördliche Prüfungen statt. Dabei vertrat der Prüfer die Auf... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.11.1993

RS Vwgh 1993/11/16 89/14/0174

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/19 87/14/0136 2 Stammrechtssatz Nur die Erträge angelegten Kapitals, nicht jedoch dessen Rückzahlung zum Nominalen können unter dem Begriff "Einkünfte aus Kapitalvermögen" subsumiert werden (Hinweis E 1984/01/24, 84/14/0130). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.11.1993

RS Vwgh 1993/11/16 89/14/0174

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/22 90/13/0252 1 Stammrechtssatz Verdeckte Gewinnausschüttungen sind alle nicht ohne weiteres als Ausschüttung erkennbare Zuwendungen (Vorteile) an die an einer Körperschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligten Personen anzusehen, die zu einer Gewinnminderung bei der Körpers... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.11.1993

Entscheidungen 331-360 von 497

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