Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990, 66;
Rechtssatz: Eine verdeckte Gewinnausschüttung ergibt sich für ein bestimmtes Wirtschaftsjahr nicht schon deshalb, weil die Kapitalges dem Gesellschafter bei Bestehen einer Verpflichtung zur Zinsenzahlung die Zinsen erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres in Rechnung stellte... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990, 66;
Rechtssatz: Bei einer Kreditierung unverzinslicher Geldmittel an einen Gesellschafter richtet sich die Höhe der verdeckten Gewinnausschüttung nach den Zinskonditionen, zu denen die Kapitalges gesellschaftsfremden Personen Geldmittel überlassen hätte. Bei langfristiger Kred... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990, 66;
Rechtssatz: Eine spätere Verrechnung der Zinsen (etwa erst nach einer Betriebsprüfung) berechtigt lediglich zu der Frage, ob eine behauptete Zinsenvereinbarung tatsächlich abgeschlossen oder ob eine formal abgeschlossene Zinsenvereinbarung ernst gemeint war. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990, 66;
Rechtssatz: Die Hingabe eines zinsenlosen Darlehens durch eine Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter bewirkt eine verdeckte Gewinnausschüttung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988140111.X01 Im... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990, 66;
Rechtssatz: Eine verspätete Zinsenverrechnung kann auch für sich eine verdeckte Gewinnausschüttung auslösen, zB in Form von der Kapitalges entgangenen Zinseszinsen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988140111.X05 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21;EStG 1972 §27 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990, 66;
Rechtssatz: Bei der Angemessenheitsprüfung lässt der gebotene Fremdvergleich von der Sache her einen gewissen Spielraum, es gebietet daher nicht schon jede auch nur geringfügige Abweichung von einem Richtwert (hier 6 % ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990, 66;
Rechtssatz: Auch eine unverzinsliche Verrechnungsforderung der Kapitalges gegenüber dem Gesellschafter kann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988140111.X02 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989/21, 380;
Rechtssatz: Die bei der Gewinnermittlung einer Kapitalgesellschaft unter dem Titel verdeckte Gewinnausschüttung zugerechneten Mehrgewinne, die im Betriebsvermögen der Ges keinen Niederschlag gefunden haben, sind idR nach Maßgabe der Beteiligungsverhältnisse als den... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Anerkennung einer zwischen nahen Angehörigen behaupteten stillen Gesellschaft. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987130022.X01 Im RIS seit 20.01.1988 mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21;BAO §22;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;HGB §336;
Rechtssatz: Bei einer auf dem Familienband beruhenden Gründung einer stillen Gesellschaft, die nicht zu einer Verstärkung des Betriebskapitals führt, weil die Einlage zuvor dem Kapitalkonto des Inhabers des Handelsgewerbes entnommen wu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16;EStG 1972 §27 Abs1;
Rechtssatz: Sofern verschiedene Kreditverhältnisse wirtschaftlich betrachtet keine Einheit bilden, kann eine Minderung der Erträgnisse iS des § 27 Abs 1 Z 4 EStG 1972 nur durch Werbungskosten iS des § 16 EStG 1972 erfolgen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986140187.X01 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1;
Rechtssatz: Der Einnahmenbegriff des § 27 EStG 1972 ist verfassungsrechtlich unbedenklich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986140187.X03 Im RIS seit 16.06.1987 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1;
Rechtssatz: "Kapitalvermögen" iS des § 27 EStG 1972 ist lediglich ein Sammelbegriff für verschiedene im Gesetz aufgezählte Geldanlagen, deren Erträge eben als "Einkünfte aus Kapitalvermögen" der Einkommensteuer unterliegen. Das Gesetz bietet jedoch keinen Anhaltspunkt für eine einkunftswirksame Aufrechnung nicht miteinander zusammenhängender p... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2;EStG 1972 §27 Abs1;
Rechtssatz: Von einem Sparbuch, das auf den Namen einer bestimmten Person lautet, in ihrer Wohnung verwahrt wird und auf das Einzahlungen getätigt werden, die betragsmäßig mit Abbuchungen von anderen Sparkonten dieser Person übereinstimmen, kann bis zum Beweis des Gegenteils unbedenklich angenommen werden, daß es im Eigentum diese... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Wird zwischen nahen Angehörigen eine echte oder unechte stille Gesellschaft begründet und im Gesellschaftsvertrag vereinbart, daß der eintretende Gesellschafter zwar am gesamten Verlust, aber nur am halben Gewinn beteiligt ist und sind auf Grund der bisherigen wirtschaftlichen Entwicklung (es wurden... mehr lesen...
Index: Familienbeihilfe32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1972 §27 Abs1FamLAG 1967 §5 Abs1 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):82/14/001882/14/001982/14/0020
Rechtssatz: Wenn ein Kind Einkünfte aus Kapitalvermögen bezieht, die in einzelnen Monaten eines bestimmten Ermittlungszeitraumes den nach § 5 Abs 1 FamLAG ma... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §200 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Das Finanzamt hat bei der Veranlagung von Amts wegen zu prüfen, ob sich die Frage nach der Einkunftsquelle (hier: Beteiligung als echter stiller Gesellschafter) bereits beantworten läßt oder nicht, bejahendenfalls in wel... mehr lesen...