Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1 Z1;Rechtssatz
Nimmt der Abgabepflichtige zur Finanzierung eines Aktienerwerbes bei einer GmbH, an der er beteiligt ist, ein Darlehen auf, so haben nicht die tatsächlich der GmbH gezahlten Darlehenszinsen, sondern die der verdeckten Gewinnausschüttung zugrunde zu legenden Zinsen beim Abgabepflichtigen bei Prüfung nach dem Vorliegen von Einkünften aus Kapitalvermögen als Werbungskosten zum Ansatz zu kommen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992130030.X03Im RIS seit
11.03.1992