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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs3 Z5;Rechtssatz
Ob die unentgeltliche Überlassung einer Wohnung durch die GmbH an den Gesellschafter zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führt, ist unter Heranziehung der gesamten Vergütungen, die der Gesellschafter erhält, zu beurteilen (Hinweis Putschögl-Bauer-Mayr-Quantschnigg, Die Körperschaftsteuer § 8, 86).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1989140248.X04Im RIS seit
20.11.2000