RS Vwgh 1993/2/17 89/14/0248

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Veröffentlicht am 17.02.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2 Abs3 Z5;
EStG 1972 §27 Abs1 Z1;
KStG 1966 §8 Abs1;

Rechtssatz

Ob die unentgeltliche Überlassung einer Wohnung durch die GmbH an den Gesellschafter zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führt, ist unter Heranziehung der gesamten Vergütungen, die der Gesellschafter erhält, zu beurteilen (Hinweis Putschögl-Bauer-Mayr-Quantschnigg, Die Körperschaftsteuer § 8, 86).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1989140248.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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