Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/13/0133 E 19. Februar 1997
Rechtssatz: Vor einer Zurechnung der bei einer Gesellschaft festgestellten verdeckten Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter trifft die Behörde die Pflicht zur Untersuchung der... mehr lesen...
Aus der Beschwerdeschrift ergibt sich im Zusammenhang mit der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin ist eine GmbH, ihr Stammkapital wird zu jeweils 50 % von ihren beiden Geschäftsführern gehalten. Im Zuge einer Lohnsteuerprüfung stellte das Finanzamt fest, daß die Beschwerdeführerin von den Bezügen der Geschäftsführer für 1994 keinen Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds und keinen Zuschlag zum Dienstgebe... mehr lesen...
Gesellschafter der Beschwerdeführerin, der W-GmbH, sind Hermann W, Günter W und die M-GmbH. An der M-GmbH hält Hermann W einen Geschäftsanteil im Ausmaß von 25 % ihres Stammkapitals und Günter W einen solchen im Ausmaß von 50 % (vor 1987: 25 %). Hermann und Günter W sind die Geschäftsführer der Beschwerdeführerin. Im Zuge einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung für den Zeitraum 1986 bis 1988 traf die Prüferin u.a. folgende Feststellung (Tz 33 des ... mehr lesen...
Aus der Beschwerdeschrift ergibt sich im Zusammenhang mit der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin ist eine GmbH, ihr Stammkapital wird zu jeweils 50 % von ihren beiden Geschäftsführern gehalten. Im Zuge einer Lohnsteuerprüfung stellte das Finanzamt fest, daß die Beschwerdeführerin von den Bezügen der Geschäftsführer für 1994 keinen Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds und keinen Zuschlag zum Dienstgebe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/15/0016
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/15/0013 E 29. Jänner 1998
96/15/0017 E 20. November 1996 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0111 E 30. Mai 1989 VwSlg 6405 F/1989 RS 8 Stammrechtssatz Bei einer Kreditierung un... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/15/0016
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/15/0013 E 29. Jänner 1998
96/15/0017 E 20. November 1996
Rechtssatz: Durch das Aufdecken einer verdeckten Gewinnausschüttung sollen die durch ein Gesellschaftsverhältnis veranla... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs2;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/15/0016
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/15/0013 E 29. Jänner 1998
96/15/0017 E 20. November 1996 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/07/03 90/14/0221 5 Stammrechtssatz Die in einem Vorjahr a... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/15/0016
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/15/0013 E 29. Jänner 1998
96/15/0017 E 20. November 1996
Rechtssatz: Die Neutralisierung verdeckter Gewinnausschüttungen dient der Entflechtung von betrieblich... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/15/0016
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/15/0013 E 29. Jänner 1998
96/15/0017 E 20. November 1996 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/05 90/13/0056 1 Stammrechtssatz V... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;KommStG 1993 §2;
Rechtssatz: Rechtsbeziehungen zwischen der juristischen Person und ihren Gesellschaftern werden unabhängig von deren Beteiligungsverhältnis gr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/15/0016
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/15/0013 E 29. Jänner 1998
96/15/0017 E 20. November 1996 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/11 87/13/0045 1 Stammrechtssatz Wird einer an sich als verdeckte Gewinna... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;KommStG 1993 §2;
Rechtssatz: Nicht relevant für die Frage, ob "sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses" iSd § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 gegeben sind, ist jenes "Unternehmerwagnis", das ein Geschäftsführer aufgrund seiner Beteiligung t... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/15/0016
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/15/0013 E 29. Jänner 1998
96/15/0017 E 20. November 1996 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0111 E 30. Mai 1989 VwSlg 6405 F/1989 RS 1 Stammrechtssatz Die Hingabe eines zinsenl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;KommStG 1993 §2;
Rechtssatz: Rechtsbeziehungen zwischen der juristischen Person und ihren Gesellschaftern werden unabhängig von deren Beteiligungsverhältnis gr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;KommStG 1993 §2;
Rechtssatz: Nicht relevant für die Frage, ob "sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses" iSd § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 gegeben sind, ist jenes "Unternehmerwagnis", das ein Geschäftsführer aufgrund seiner Beteiligung t... mehr lesen...
Im Jahr 1986 beteiligte sich der Beschwerdeführer - wie zahlreiche andere Personen im Rahmen eines Beteiligungsmodells - als (echter) stiller Gesellschafter mit einer Einlage von 100.000 S am Unternehmen der H-GmbH, die im selben Jahr gegen Einmalzahlungen 35-jährige Nutzungsrechte an mehreren Hotels erwarb. Die H-GmbH verwertete diese Nutzungsrechte dadurch, daß sie anderen Unternehmern vertraglich die Berechtigung einräumte, die Hotelzimmer - insbesondere durch Abschluß von Timeshar... mehr lesen...
Im Jahr 1986 beteiligte sich der Beschwerdeführer - wie zahlreiche andere Personen im Rahmen eines Beteiligungsmodells - als (echter) stiller Gesellschafter mit einer Einlage von 100.000 S am Unternehmen der H-GmbH, die im selben Jahr gegen Einmalzahlungen 35-jährige Nutzungsrechte an mehreren Hotels erwarb. Die H-GmbH verwertete diese Nutzungsrechte dadurch, daß sie anderen Unternehmern vertraglich die Berechtigung einräumte, die Hotelzimmer - insbesondere durch Abschluß von Timeshar... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z5;EStG 1988 §27 Abs1 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/14/0035 E 26. Jänner 1999
Rechtssatz: Es kann nach der bestehenden Übung von Personen, die eine stille Beteiligung zur Erzielung von Einnahmen eingehen, nicht mehr als übliche Rent... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z5;EStG 1988 §27 Abs1 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/14/0035 E 26. Jänner 1999
Rechtssatz: Es kann nach der bestehenden Übung von Personen, die eine stille Beteiligung zur Erzielung von Einnahmen eingehen, nicht mehr als übliche Rent... mehr lesen...
Mit einem Gesellschaftsvertrag vom 14. Dezember 1979 über die Errichtung einer "unechten stillen Gesellschaft" beteiligten sich Dr. Herbert K., Dkfm. Erhard F.G. und Dkfm. Michael K. am Unternehmen der T. GmbH mit einer Einlage von je S 50.000,--. In der Vertragsurkunde wurde als Gesellschaftszweck die Anschaffung, Vermietung und Veräußerung von beweglichen und unbeweglichen Leasing-Gütern und alle in diesem Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte angegeben. Mit einem weiteren Vert... mehr lesen...
Zu Vorgeschichte, Umfeld und Verfahrensgang des Beschwerdefalles wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die hg. Erkenntnisse vom 26. Mai 1993, 89/13/0082, 89/13/0081 und 90/13/0155, verwiesen. Gegenstand des Vorerkenntnisses 89/13/0082 waren die Bescheide über die Wiederaufnahme der Umsatz- und Körperschaftsteuerverfahren 1980 sowie Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer 1980. In diesen hatte die belangte Behörde einerseits die Bezahlung eines Kaufpreises durch die Rechtsvorgäng... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist die Mutter jenes Steuerpflichtigen, über dessen Beschwerde gegen die ihn betreffenden abgabenbehördlichen Bescheide das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 26. Mai 1993, 90/13/0155, ergangen ist. Nicht zuletzt auch wegen der von der Beschwerdeführerin betonten inhaltlichen Verbindung ihres Beschwerdefalles mit dem Abgabenverfahren ihres Sohnes und wegen der wiederholten Beschwerdehinweise auf dieses Verfahren erachtet es auch der Verwaltungsgerichtsh... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §24 Abs1 litd;BewG 1955 §69 Abs1;EStG 1972 §2;EStG 1972 §27 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/05/26 90/13/0155 14 Stammrechtssatz Spareinlagen und Forderungsrechte aus Wertpapierdepotverträgen sind demjenigen zuzurechnen, der über die Konten eigentümergleich verfügen kann. Es ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/13/0173 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/22 90/13/0252 1 Stammrechtssatz Verdeckte Gewinnausschüttungen sind alle nicht ohne weiteres als Ausschüttung erkennbare Zuwendungen (Vorteile) an die an einer Körpers... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §24 Abs1 litd;BewG 1955 §69 Abs1;EStG 1972 §2;EStG 1972 §27 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/05/26 90/13/0155 17 Stammrechtssatz Für die Zurechnung von Konten ist entscheidend, wer die Herrschaft über die Forderungsrechte aus Einlageverträgen und Wertpapierdepotverträgen glei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Eine Betätigung, die von vornherein nur auf einen bestimmt begrenzten Zeitraum (von noch absehbarer Dauer) geplant ist, kann nur dann als Einkunftsquelle angesehen werden, wenn die Betätigung objektiv geeignet ist, innerhalb dieses geplanten Zeitraumes einen Gesamtgewinn zu erwirtschaften (... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/13/0173 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/05/26 90/13/0155 32 Stammrechtssatz Subjektive Voraussetzung für eine verdeckte Gewinnausschüttung ist eine auf die Vorteilsgewährung gerichtete Willensentscheidung der K... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte sowohl im Jahr 1985 als auch im Streitjahr neben (positiven) Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit negative Einkünfte aus Kapitalvermögen aus seiner Beteiligung als echter stiller Gesellschafter an der AI GmbH. Über das Vermögen der AI GmbH wurde am 12. September 1985 der Konkurs eröffnet. Im Auftrag des Masseverwalters erstellte ein gerichtlich beeideter Wirtschaftsprüfer (in der Folge: Wirtschaftsprüfer) am 9. Jänner 1986 für den Zeitraum 1. Jänne... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Gewerbetreibender. Anläßlich einer bei ihm im Jahr 1991 durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung wurde u. a. folgende Feststellung getroffen: Der Beschwerdeführer habe mit Vertrag vom 29. November 1984 eine echte stille Beteiligung an der A-Maschinenvermietungs-GmbH (Nominale 500.000 S) erworben; die Beteiligung sei treuhändig durch die A-Bank-AG gehalten worden. Seitens der A-Leasing-GmbH & Co OHG sei bereits bei Vertragsabschluß ein unwiderrufliches Anbo... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1438;EStG 1972 §19 Abs2;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Insoweit der Abgabepflichtige als stiller Gesellschafter aufgrund einer Bankgarantie ungeachtet einer allfälligen Kompensation mit Verlusten stets davon ausgehen kann, seine Einlage zurückzuerhalten, führt die Kompensation nicht zu einer wirtschaftlich... mehr lesen...