Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §27 Abs1;Rechtssatz
Ausf zur Qualifikation der Darlehensgewährung als verdeckte Gewinnausschüttung, wobei die Darlehensgewährung durch eine gemeinnützige Wohnbaugesellschaft (GmbH) an die Hauptgesellschafterin (ebenfalls eine gemeinnützige Wohnbaugesellschaft) erfolgt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991140149.X01Im RIS seit
12.11.2001