RS Vwgh 1992/6/2 91/14/0149

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Veröffentlicht am 02.06.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit

Norm

EStG 1972 §27 Abs1;
EStG 1972 §93 Abs1 Z1;
KStG 1966 §8 Abs1;
WGG 1979 §10 Abs1;

Rechtssatz

Ausf zur Qualifikation der Darlehensgewährung als verdeckte Gewinnausschüttung, wobei die Darlehensgewährung durch eine gemeinnützige Wohnbaugesellschaft (GmbH) an die Hauptgesellschafterin (ebenfalls eine gemeinnützige Wohnbaugesellschaft) erfolgt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991140149.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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