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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1;Beachte
Besprechung AnwBl 4/1991 S 254;Rechtssatz
Mit der Bestimmung des § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1972 wurde ein generelles Abzugsverbot für Repräsentationsaufwendungen, insbesondere für Bewirtungsspesen, geschaffen, auch wenn sie mit dem Beruf des Steuerpflichtigen im Zusammenhang stehen (Hinweis E 20.6.1990, 89/13/0202). Im konkreten Fall wurden daher Kosten für zwei anläßlich des Eintrittes eines RA in eine Rechtsanwaltskanzlei veranstaltete Eröffnungscocktails nicht als Betriebsausgaben anerkannt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990130192.X01Im RIS seit
26.09.1990