Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §20 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 176;Rechtssatz
Wird ein Bankkredit auschließlich zu betrieblichen Zwecken aufgenommen bzw aufgestockt, so sind die für ihn bezahlten Zinsen Betriebsausgaben. Daran vermag der Umstand, daß der Abgabepflichtige gleichzeitig mit dieser Kreditaufnahme(Kreditaufstockung) Entnahmen zur Finanzierung einer privaten Kapitalanlage (hier: Erlebensversicherung und Ablebensversicherung) tätigte, nichts zu ändern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989130112.X03Im RIS seit
28.12.2000