RS Vwgh 1990/11/15 88/16/0167

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Veröffentlicht am 15.11.1990
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §20 Abs1;

Rechtssatz

Ein Antrag nach § 20 GrEStG 1955 kann ab jenem Zeitpunkt, in dem ein Tatbestand des § 20 Abs 1 Z 1 bis 3 dieses Gesetzes verwirklicht wurde, gestellt werden. Daß bereits Grunderwerbsteuer festgesetzt wurde, ist keine Voraussetzung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988160167.X05

Im RIS seit

15.11.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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