Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z3 litb;
Rechtssatz: Bei Berufsverbänden und Interessenvertretungen handelt es sich um Zusammenschlüsse von Personen, die denselben Beruf oder doch artverwandte, durch eine natürliche Interessengemeinschaft verbundene Berufe ausüben (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbucn, § 16 Tz 35). European Case Law Id... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte die Durchführung des Jahresausgleiches für 1990 und machte ua Werbungskosten für neun Fahrten von Floridsdorf nach Linz und zurück geltend. Hinsichtlich dreier Fahrten (vom 24. Oktober, 20. November und 18. Dezember 1990) anerkannte die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid keine Werbungskosten. Für jede dieser Fahrten hatte der Beschwerdeführer Kilometergeld in Höhe von 1.600 S (400 km x 4 S) abzüglich der Ersatzzahlung aus der Betriebsratska... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;
Rechtssatz: Aufwendungen aus der Tätigkeit als Betriebsrat dienen nicht der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen aus dem Dienstverhältnis. Die Betriebsratstätigkeit stellt eine von der Tätigkeit als Dienstnehmer zu unterscheidende Tätigkeit dar, was allerdings nicht ausschließt, daß sie eine eigenständige Einkunftsquelle darstellen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Ist das Entstehen von Reisekosten primär durch eine Tätigkeit als Betriebsrat veranlaßt und (untergeordnet) durch das Dienstverhältnis mitveranlaßt und können die auf die jeweilige Ursache entfallenden Anteile nicht angegeben werden, so kommt es jedenfalls auf den überwiegenden Zusammenhang an (Hinweis E 20.11.199... mehr lesen...
Beim Jahresausgleich 1990 machte die Beschwerdeführerin aus dem Titel einer doppelten Haushaltsführung Mietaufwendungen von S 59.400,-- und Fahrtkosten von S 12.062,-- als Werbungskosten geltend. Sie sei seit 1. Juni 1987 als Angestellte bei einem Unternehmen beschäftigt, das seine Tätigkeit zunächst in Wien ausgeübt habe. Im Jahre 1988 sei der Betriebszweig, in dem sie tätig sei, nach Salzburg verlegt worden. Es sei ihr nicht möglich gewesen, in Salzburg eine geeignete Hauptmietwohnu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1 lita;
Rechtssatz: Die Beibehaltung eines Mietverhältnisses über eine Wohnung, die in solcher Entfernung vom Beschäftigungsort liegt, daß eine tägliche Rückkehr nicht in Betracht kommt, unter dem Gesichtspunkt einer kostengünstigeren, mit der rechtlichen Position eines Hauptmieters verbundenen Wohnmöglichkeit nach allfällig... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/14 92/15/0054 1 Stammrechtssatz Liegt der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort, dann können die (Mehr-)Aufwendungen für eine "doppelte Haushaltsführung", wie zB für die Wohnung am Beschäftigungsort und die Kosten für ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Kosten, die mit der Beistellung einer Wohnung für ein in Hochschulausbildung stehendes unterhaltsberechtigtes Kind des Steuerpflichtigen verbunden sind, stellen keinen Aufwand dar, der mit seiner beruflichen Sphäre in Verbindung gebracht werden kann. European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Miteigentümer zweier Mietwohnhäuser und erzielen im Rahmen von zwei sogenannten Hausgemeinschaften gemeinschaftliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Der Fünftbeschwerdeführer ist Immobilienverwalter und verwaltet in dieser Eigenschaft auch die beiden Mietwohnhäuser. Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren darüber, ob Akontozahlungen für künftige Reparaturarbeiten, die der Fünftbeschwerdeführer in seiner Eigenschaft als Hausverwalter... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §19 Abs2;EStG 1972 §4 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/13/0211 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/16 90/13/0071 3 Stammrechtssatz Ausgaben, mit denen ein Hausverwalter für einen Hauseigentümer in Vorlage tritt, sind beim Hauseigentümer nicht schon d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §19 Abs2;EStG 1972 §4 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/13/0211
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, wann einem Leistungsempfänger (hier: Hausgemeinschaft) ein vom Leistungserbringer (hier: Hausverwalter) in Rechnung gestellter Betrag als Aufwand erwächst, ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §19 Abs2;EStG 1972 §4 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/13/0211
Rechtssatz: Ausführungen zur "Darlehensgewährung" eines Hausverwalters an eine Hausgemeinschaft. Liegt tatsächlich eine Fremdfinanzierung vor, so ist es gleichgültig, ob als Darlehensgeber eine Bank ... mehr lesen...
Bei Durchführung eines beantragten Jahresausgleiches für 1990 korrigierte das Finanzamt beim Beschwerdeführer - einem ÖBB-Bediensteten - das bis dahin für eine mit der Bahn zurückgelegte Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von über 60 km in Anspruch genommene Pendlerpauschale gemäß § 16 Abs 1 Z 6 lit b EStG 1988 in Höhe von S 10.800,-- jährlich auf den Betrag von S 2.016,-- (S 1.800,-- gemäß § 16 Abs 1 Z 6 lit c leg cit zuzüglich S 216,-- als Kosten des Werkverkehrs) mit d... mehr lesen...
Bei Durchführung eines beantragten Jahresausgleiches für 1990 korrigierte das Finanzamt beim Beschwerdeführer - einem ÖBB-Bediensteten - das bis dahin für eine mit der Bahn zurückgelegte Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von über 60 km in Anspruch genommene Pendlerpauschale gemäß § 16 Abs 1 Z 6 lit b EStG 1988 in Höhe von S 10.800,-- jährlich auf den Betrag von S 2.016,-- (S 1.800,-- gemäß § 16 Abs 1 Z 6 lit c leg cit zuzüglich S 216,-- als Kosten des Werkverkehrs) mit d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z6 litb;EStG 1988 §16 Abs1 Z6 litc;EStG 1988 §26 Z5;
Rechtssatz: Die Bedeutung der Bestimmung, daß dem Arbeitnehmer, der im Lohnzahlungszeitraum überwiegend im Werkverkehr befördert wird, die im § 16 Abs 1 Z 6 lit b und im § 16 Abs 1 Z 6 lit c EStG 1988 normierten Pauschbeträge nicht zustehen, ist darin zu sehen, daß eine pauschale Berücksichti... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1 Z6 litb;EStG 1988 §16 Abs1 Z6 litc;EStG 1988 §26 Z5;EStG 1988 §3 Abs1 Z21;StGG Art2;
Rechtssatz: Wiewohl der Gesetzgeber nur um Fall des Werkverkehrs ausdrücklich normiert, daß diesfalls die Werbungskostenpauschalien nicht zustehen, erfordert die ratio legis in Verbindung mi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z6 litb;EStG 1988 §16 Abs1 Z6 litc;EStG 1988 §26 Z5;
Rechtssatz: Die Bedeutung der Bestimmung, daß dem Arbeitnehmer, der im Lohnzahlungszeitraum überwiegend im Werkverkehr befördert wird, die im § 16 Abs 1 Z 6 lit b und im § 16 Abs 1 Z 6 lit c EStG 1988 normierten Pauschbeträge nicht zustehen, ist darin zu sehen, daß eine pauschale Berücksichti... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1 Z6 litb;EStG 1988 §16 Abs1 Z6 litc;EStG 1988 §26 Z5;EStG 1988 §3 Abs1 Z21;StGG Art2;
Rechtssatz: Wiewohl der Gesetzgeber nur um Fall des Werkverkehrs ausdrücklich normiert, daß diesfalls die Werbungskostenpauschalien nicht zustehen, erfordert die ratio legis in Verbindung mi... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist strittig, ob die vom Beschwerdeführer als Arbeitnehmer im Sinne des § 3 Abs. 4 Betriebspensionsgesetz (BPG), BGBl. Nr. 282/1990, an eine Pensionskasse nach § 1 Abs. 1 Pensionskassengesetz (PKG), BGBl. Nr. 281/1990, geleisteten eigenen Beiträge Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 darstellen. Die belangte Behörde begründete im angefochtenen Bescheid ihren den Werbungskostencharakter derartiger Beitragsleistungen verneinenden Standpunkt damit, daß es sich... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte veräußerte im Jahr 1989 eine im Jahr 1982 um S 683.434,-- zuzüglich Nebenkosten erworbene Eigentumswohnung um S 950.000,--. Der Kauf war seinerzeit mit Fremdmitteln finanziert worden. Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausschließlich darüber, ob bei Ermittlung der Einkünfte aus diesem Spekulationsgeschäft im Sinne des § 30 EStG 1988 die Finanzierungskosten als Werbungskosten zu berücksichtigen sind - diese Auffassung liegt dem angefochtenen Besc... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer erwarben anläßlich einer Zwangsversteigerung im Juli 1987 um S 3,000.000,-- eine bebaute Liegenschaft, die zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient. Im Anschluß daran ließen die Beschwerdeführer folgende Arbeiten an dem Gebäude durchführen: Kontrolle des Außenverputzes, Abschlagen lockerer Teile und Anmalen der Fassade, Austausch von 30 straßenseitig gelegenen Fenstern, Ausmalen des Stiegenhauses, Abtragen des Aufzughauses unter Verzicht d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezieht als Berufsschullehrer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Für das Jahr 1988 machte er Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (insgesamt S 6.261,--) als Werbungskosten geltend. Über Anfrage des Finanzamtes teilte der Stadtschulrat für Wien mit, daß für den Beschwerdeführer ein Arbeitszimmer "nicht notwendig" sei. Dies hatte zur Folge, daß das Finanzamt den geltend gemachten Aufwendungen die steuerliche Anerkennung als Werbungskosten versagte... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/16 89/14/0164 2 Stammrechtssatz Daß die Vorbereitung auf eine unterrichtende Tätigkeit, die Korrektur von Schularbeiten, Verwaltungsarbeiten als Klassenvorstand sowie die berufsnotwendige Weiterbildung ein ungestörtes Arbeiten erforderlich macht, bedarf keiner besonderen Begründ... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §28 Abs2;EStG 1972 §28 Abs3;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §7 Abs1;MRG §20 Abs1 Z1 litd;MRG §20 Abs1 Z2 litb;MRG §25; Beachte Besprechung in ÖStZ 1995/23,24, S 468-469;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, daß bei Objekten, die dem MRG unterliegen, neben den Entgelten für mitvermietete Einrichtungsgegens... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Bei einem Lehrer kann die Benützung eines häuslichen Arbeitszimmers für Vorbereitung des Unterrichts und Korrektur von Schularbeiten durchaus notwendig sein (Hinweis E 14.3.1990, 89/13/0102). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1992130032.X01 Im... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §28 Abs2;EStG 1972 §28 Abs3;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §7 Abs1;MietenG;MRG §15a; Beachte Besprechung in ÖStZ 1995/23,24, S 468-469;
Rechtssatz: Hinsichtlich der Kategoriemietzinse kann von einer Angemessenheit im Sinne marktwirtschaftlicher Preise nicht gesprochen werden (Hinweis Schürer-Wald... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z1;EStG 1988 §19 Abs2;EStG 1988 §30 Abs4;EStG 1988 §30;
Rechtssatz: Die Berücksichtigung von Fremdkapitalzinsen als Werbungskosten ist deshalb geboten, weil die allgemeine Vorschrift des § 16 Abs 1 Z 1 EStG 1988, der zufolge Schuldzinsen als Werbungskosten abzugsfähig sind, soweit sie mit einer Einkunftsart im wirtschaftlichen Zusammenhang steh... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag57/03 Pensionskassenrecht
Norm: BPG 1990 §4;BPG 1990 §5;BPG 1990 §6;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §18 Abs1 Z2;EStG 1988 §2 Abs3 Z4;EStG 1988 §25 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Die eigenen Beitragsleistungen des Arbeitnehmers zu einer (betrieblichen oder überbetrieblichen) Pensionskasse dienen lediglich dem Erwerb einer Pensionsanwartschaft, der für die Anerkennung als Werbung... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §2 Abs3 Z4;EStG 1988 §2 Abs3 Z5;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §2 Abs3 Z7;
Rechtssatz: Als Werbungskosten können nur solche Ausgaben steuerlich berücksichtigt werden, die in einem unmittelbaren, ursächlichen wirtschaftlichen Zusammenhang, dh in einer unmittelbaren Beziehung zu den Einnahmen aus einer Einkunftsart des § 2 Abs 3 Z 4 bis... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z1;EStG 1988 §30;
Rechtssatz: § 30 EStG 1988 läßt "eine gewisse Angleichung der Ermittlung der Einkünfte aus Spekulationsgeschäften an die Regelung im betrieblichen Bereich" erkennen (Hinweis E 16.11.1993, 93/14/0124). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1992130262.X02 Im RI... mehr lesen...