RS Vwgh 1995/6/29 93/15/0104

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Veröffentlicht am 29.06.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1 Z3 litb;

Rechtssatz

Bei Berufsverbänden und Interessenvertretungen handelt es sich um Zusammenschlüsse von Personen, die denselben Beruf oder doch artverwandte, durch eine natürliche Interessengemeinschaft verbundene Berufe ausüben (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbucn, § 16 Tz 35).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993150104.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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