Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z7;EStG 1988 §20;
Rechtssatz: Kein RS. (hier: Kosten der Reinigung von Arbeitskleidung) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1993150122.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist ein weitgehend im Außendienst eingesetzter Bediensteter eines Landeswasserbaubezirksamtes. Für seine Außendiensteinsätze, die er an unterschiedlichen Orten seines Bundeslandes in unterschiedlicher Dauer zu verrichten hatte, machte er in den Streitjahren unter Vorlage detaillierter, von seinem Arbeitgeber bestätigter Aufzeichnungen über die Zeiten der an den einzelnen Tagen jedes Monates verrichteten Arbeitseinsätze Werbungskosten nach § 16 Abs. 1 Z. 9 EStG 198... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist ein weitgehend im Außendienst eingesetzter Bediensteter eines Landeswasserbaubezirksamtes. Für seine Außendiensteinsätze, die er an unterschiedlichen Orten seines Bundeslandes in unterschiedlicher Dauer zu verrichten hatte, machte er in den Streitjahren unter Vorlage detaillierter, von seinem Arbeitgeber bestätigter Aufzeichnungen über die Zeiten der an den einzelnen Tagen jedes Monates verrichteten Arbeitseinsätze Werbungskosten nach § 16 Abs. 1 Z. 9 EStG 198... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/13/0254 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/08/02 93/13/0099 4 Stammrechtssatz Auch die nur an einzelnen Tagen der Woche ausgeübte Beschäftigung an einem Ort begründet dessen Eignung zu einem weiteren Mittelpun... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/13/0254 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/08/02 93/13/0099 2 Stammrechtssatz Die (alleinige) Rechtfertigung der Annahme von Werbungskosten bei (erstmaligen) kurzfristigen Aufenthalten ("Reisen") liegt in dem ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/13/0254 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/08/02 93/13/0099 3 Stammrechtssatz Bei längeren Aufenthalten ist in der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise von der Möglichkeit der Inanspruchnahme solcher Verp... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/13/0254 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/08/02 93/13/0099 1 Stammrechtssatz Das Verständnis des Begriffes "Reise" iSd § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988 schließt es aus, daß der Aufenthalt an einem Ort, der als Mittelpunkt der Tätigkeit de... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4;EStG 1988 §68 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/13/0254
Rechtssatz: Die hypothetische Ausschöpfung des nach § 26 Z 4 EStG 1988 als steuerfrei geltenden Aufwandersatzes durch den Arbeitgeber führt zu keiner Ungleichbehandlung solcher Arbeitnehmer, deren ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/13/0254
Rechtssatz: Die Beurteilung eines Ortes als weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit eines Arbeitnehmers hängt nicht vom Vorhandensein fester örtlicher Einrichtungen des Arbeitgebers an einem solchen ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/13/0254
Rechtssatz: Eine Reise iSd § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988 setzt eine Fortbewegung über den örtlichen Nahebereich hinaus voraus, weshalb Ortsveränderungen innerhalb eines Stadtgebietes gar nicht als Re... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/13/0254 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/08/02 93/13/0099 4 Stammrechtssatz Auch die nur an einzelnen Tagen der Woche ausgeübte Beschäftigung an einem Ort begründet dessen Eignung zu einem weiteren Mittelpun... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/13/0254 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/08/02 93/13/0099 2 Stammrechtssatz Die (alleinige) Rechtfertigung der Annahme von Werbungskosten bei (erstmaligen) kurzfristigen Aufenthalten ("Reisen") liegt in dem ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/13/0254 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/08/02 93/13/0099 3 Stammrechtssatz Bei längeren Aufenthalten ist in der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise von der Möglichkeit der Inanspruchnahme solcher Verp... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/13/0254 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/08/02 93/13/0099 1 Stammrechtssatz Das Verständnis des Begriffes "Reise" iSd § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988 schließt es aus, daß der Aufenthalt an einem Ort, der als Mittelpunkt der Tätigkeit de... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4;EStG 1988 §68 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/13/0254
Rechtssatz: Die hypothetische Ausschöpfung des nach § 26 Z 4 EStG 1988 als steuerfrei geltenden Aufwandersatzes durch den Arbeitgeber führt zu keiner Ungleichbehandlung solcher Arbeitnehmer, deren ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/13/0254
Rechtssatz: Die Beurteilung eines Ortes als weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit eines Arbeitnehmers hängt nicht vom Vorhandensein fester örtlicher Einrichtungen des Arbeitgebers an einem solchen ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/13/0254
Rechtssatz: Eine Reise iSd § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988 setzt eine Fortbewegung über den örtlichen Nahebereich hinaus voraus, weshalb Ortsveränderungen innerhalb eines Stadtgebietes gar nicht als Re... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Diplomkrankenpfleger, ist seit Oktober 1981 im Krankenhaus S beschäftigt. Der Familienwohnsitz des seit dem Jahr 1980 verheirateten Beschwerdeführers befindet sich im 78 km entfernten H. Die Verkehrsverbindungen zwischen S und H sind sehr gut ausgebaut (durchgehend Autobahn, Hauptbahnstrecke mit dichtem Schnellzug- und Regionalverkehr). Der Beschwerdeführer konnte seit Beginn seiner Tätigkeit im Krankenhaus bis zum Jahr 1988 gemeinsam mit einem anderen Ar... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Diplomkrankenpfleger, ist seit Oktober 1981 im Krankenhaus S beschäftigt. Der Familienwohnsitz des seit dem Jahr 1980 verheirateten Beschwerdeführers befindet sich im 78 km entfernten H. Die Verkehrsverbindungen zwischen S und H sind sehr gut ausgebaut (durchgehend Autobahn, Hauptbahnstrecke mit dichtem Schnellzug- und Regionalverkehr). Der Beschwerdeführer konnte seit Beginn seiner Tätigkeit im Krankenhaus bis zum Jahr 1988 gemeinsam mit einem anderen Ar... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z6;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Beachte Besprechung in:
SWK 2001, S 839 bis S 841;
Rechtssatz: Bezieht die Ehefrau des Abgabepflichtigen keine Einkünfte, so wäre es dem Abgabepflichtigen, der den Familienwohnsitz, der vom Ort der Berufstätigkeit für eine tägliche Fahrtstrecke zumutbar entfernt ist, sie mehrere Jahre beibehält, zu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z6; Beachte Besprechung in:
SWK 2001, S 839 bis S 841;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Berücksichtigung des Pendlerpauschales nach § 16 Abs 1 Z 6 lit b EStG 1988 ist ua, daß die Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Lohnzahlungszeitraum ÜBERWIEGEND zurückgelegt wird (Hinweis: Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-H... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z6; Beachte Besprechung in:
SWK 2001, S 839 bis S 841;
Rechtssatz: Bei einer (relativ) geringen Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Familienwohnort, die in einer Fahrtzeit von maximal einer Stunde zu bewältigen ist, ist die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz zumutbar. (Im konkreten Fall betrug die Entfernung 78 km, die fas... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z6; Beachte Besprechung in:
SWK 2001, S 839 bis S 841;
Rechtssatz: Die Aufwendungen für Familienheimfahrten sind ua dann als Werbungskosten zu berücksichtigten, wenn die Arbeitsstätte vom Familienwohnort so weit entfernt ist, daß die tägliche Fahrtstrecke nicht mehr zumutbar ist, die Arbeitsstätte somit außerhalb des Einzugsbere... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z6; Beachte Besprechung in:
SWK 2001, S 839 bis S 841;
Rechtssatz: Bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze - als solcher ist auch eine Garconniere anzusehen, weil durch diese ungeachtet ihres Ausmaßes das Wohnbedürfnis des AbgPfl befriedigt wird - sind nur Fahrtstrecken bzw Wegstrecken zwischen dem nächstgelegenen Wohnsitz und dem Ar... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z6;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Beachte Besprechung in:
SWK 2001, S 839 bis S 841;
Rechtssatz: Bezieht die Ehefrau des Abgabepflichtigen keine Einkünfte, so wäre es dem Abgabepflichtigen, der den Familienwohnsitz, der vom Ort der Berufstätigkeit für eine tägliche Fahrtstrecke zumutbar entfernt ist, sie mehrere Jahre beibehält, zu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z6; Beachte Besprechung in:
SWK 2001, S 839 bis S 841;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Berücksichtigung des Pendlerpauschales nach § 16 Abs 1 Z 6 lit b EStG 1988 ist ua, daß die Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Lohnzahlungszeitraum ÜBERWIEGEND zurückgelegt wird (Hinweis: Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-H... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z6; Beachte Besprechung in:
SWK 2001, S 839 bis S 841;
Rechtssatz: Bei einer (relativ) geringen Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Familienwohnort, die in einer Fahrtzeit von maximal einer Stunde zu bewältigen ist, ist die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz zumutbar. (Im konkreten Fall betrug die Entfernung 78 km, die fas... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z6; Beachte Besprechung in:
SWK 2001, S 839 bis S 841;
Rechtssatz: Die Aufwendungen für Familienheimfahrten sind ua dann als Werbungskosten zu berücksichtigten, wenn die Arbeitsstätte vom Familienwohnort so weit entfernt ist, daß die tägliche Fahrtstrecke nicht mehr zumutbar ist, die Arbeitsstätte somit außerhalb des Einzugsbere... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z6; Beachte Besprechung in:
SWK 2001, S 839 bis S 841;
Rechtssatz: Bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze - als solcher ist auch eine Garconniere anzusehen, weil durch diese ungeachtet ihres Ausmaßes das Wohnbedürfnis des AbgPfl befriedigt wird - sind nur Fahrtstrecken bzw Wegstrecken zwischen dem nächstgelegenen Wohnsitz und dem Ar... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist folgender Sachverhalt unstrittig: Mit Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 28. August 1984 wurden diverse Grundflächen im Gesamtausmaß von 2.060 m2 der Liegenschaft EZ 237 KG P des H zugunsten der Beschwerdeführerin enteignet. Als Entschädigung erhielt der Enteignete auf Grund eines vom Enteignungsbescheid beurkundeten Übereinkommens diverse Ersatzflächen im Gesamtausmaß von ebenfalls 2.060 m2 aus den EZ 20... mehr lesen...