RS Vwgh 1995/5/10 92/13/0210

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Veröffentlicht am 10.05.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §19 Abs2;
EStG 1972 §4 Abs4;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/13/0211

Rechtssatz

Ausführungen zur "Darlehensgewährung" eines Hausverwalters an eine Hausgemeinschaft. Liegt tatsächlich eine Fremdfinanzierung vor, so ist es gleichgültig, ob als Darlehensgeber eine Bank oder ein Hausverwalter auftritt. Allerdings ist mit Rücksicht auf die unterschiedliche steuerliche Behandlung eines fremdfinanzierten Aufwandes einerseits und eines bloß bevorschußten Aufwandes andererseits der Gestaltung des jeweils maßgebenden Sachverhaltes und seiner beweiskräftigen Untermauerung besondere Bedeutung zuzumessen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992130210.X03

Im RIS seit

15.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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