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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/13/0211Rechtssatz
Ausführungen zur "Darlehensgewährung" eines Hausverwalters an eine Hausgemeinschaft. Liegt tatsächlich eine Fremdfinanzierung vor, so ist es gleichgültig, ob als Darlehensgeber eine Bank oder ein Hausverwalter auftritt. Allerdings ist mit Rücksicht auf die unterschiedliche steuerliche Behandlung eines fremdfinanzierten Aufwandes einerseits und eines bloß bevorschußten Aufwandes andererseits der Gestaltung des jeweils maßgebenden Sachverhaltes und seiner beweiskräftigen Untermauerung besondere Bedeutung zuzumessen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992130210.X03Im RIS seit
15.06.2001