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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Rechtssatz
Es besteht kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Bf im Rahmen seiner (ehrenamtlichen) politischen Funktion in verschiedenen Vereinen bzw in einer Teilorganisation einer politischen Partei entstandenen Schreibspesen und seiner nichtselbständigen Tätigkeiten als Beamter und als Gemeinderat bzw seiner späteren Tätigkeit als Vizebürgermeister bzw Bürgermeister.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993150113.X01Im RIS seit
20.11.2000