RS Vwgh 1995/6/29 93/15/0113

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Veröffentlicht am 29.06.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;

Rechtssatz

Es besteht kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Bf im Rahmen seiner (ehrenamtlichen) politischen Funktion in verschiedenen Vereinen bzw in einer Teilorganisation einer politischen Partei entstandenen Schreibspesen und seiner nichtselbständigen Tätigkeiten als Beamter und als Gemeinderat bzw seiner späteren Tätigkeit als Vizebürgermeister bzw Bürgermeister.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993150113.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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