Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Rechtssatz
Es widerspricht den Erfahrungen des täglichen Lebens, daß ein Privattelefon von einer vierköpfigen Familie in nur untergeordnetem Ausmaß privat genutzt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993150104.X07Im RIS seit
11.07.2001