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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/13/0211Rechtssatz
Für die Beurteilung der Frage, wann einem Leistungsempfänger (hier: Hausgemeinschaft) ein vom Leistungserbringer (hier: Hausverwalter) in Rechnung gestellter Betrag als Aufwand erwächst, ist es gleichgültig, ob mit dem Honorar des Leistungserbringers auch jene Aufwendungen abgedeckt werden, die dem Leistungserbringer iZm der Erbringung der Leistung erwachsen sind, oder ob diese Aufwendungen ganz oder zum Teil zusätzlich zum Honorar (im engeren Sinn) an den Leistungsempfänger weiterverrechnet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992130210.X02Im RIS seit
15.06.2001