RS Vwgh 1995/5/18 93/15/0244

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Veröffentlicht am 18.05.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §20 Abs1 Z1 lita;

Rechtssatz

Die Beibehaltung eines Mietverhältnisses über eine Wohnung, die in solcher Entfernung vom Beschäftigungsort liegt, daß eine tägliche Rückkehr nicht in Betracht kommt, unter dem Gesichtspunkt einer kostengünstigeren, mit der rechtlichen Position eines Hauptmieters verbundenen Wohnmöglichkeit nach allfälliger Beendigung des Arbeitsverhältnisses mag ein zweckmäßiges Vorgehen sein; die ausschlaggebenden Gesichtspunkte sind jedoch solche der privaten Lebensführung. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, daß das Dienstverhältnis des Steuerpflichtigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde; denn auch unter diesen Umständen muß die doppelte Haushaltsführung als auf Dauer angelegt angesehen werden. Die für den Werbungskostencharakter vorausgsetzte berufliche Veranlassung der entsprechenden Aufwendungen liegt somit nicht vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993150244.X02

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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