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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Rechtssatz
Die Beibehaltung eines Mietverhältnisses über eine Wohnung, die in solcher Entfernung vom Beschäftigungsort liegt, daß eine tägliche Rückkehr nicht in Betracht kommt, unter dem Gesichtspunkt einer kostengünstigeren, mit der rechtlichen Position eines Hauptmieters verbundenen Wohnmöglichkeit nach allfälliger Beendigung des Arbeitsverhältnisses mag ein zweckmäßiges Vorgehen sein; die ausschlaggebenden Gesichtspunkte sind jedoch solche der privaten Lebensführung. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, daß das Dienstverhältnis des Steuerpflichtigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde; denn auch unter diesen Umständen muß die doppelte Haushaltsführung als auf Dauer angelegt angesehen werden. Die für den Werbungskostencharakter vorausgsetzte berufliche Veranlassung der entsprechenden Aufwendungen liegt somit nicht vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993150244.X02Im RIS seit
07.06.2001