RS Vwgh 1995/6/29 93/15/0104

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Veröffentlicht am 29.06.1995
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §167 Abs2;
BAO §184 Abs1;
EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §20 Abs1;

Rechtssatz

Mangels beweiskräftiger Unterlagen über die Zahl und die Dauer beruflicher Telefongespräche ist die Abgabenbehörde zur Schätzung des Werbungskostenteiles verhalten (Hinweis E 20.12.1994, 90/14/0229).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993150104.X06

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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