Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z10 idF 1999/I/106;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Nach der Rechtslage vor Inkrafttreten der mit Bundesgesetz BGBl I 1999/106 eingeführten Bestimmung des § 16 Abs 1 Z 10 EStG 1988 zählen Aufwendungen für die berufliche Fortbildung, nicht jedoch Aufwendungen für die Berufsausbildung zu den Werbungskosten. Während die b... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Ein Universitätsstudium, aber auch ein Fachhochschulstudium dient in der Regel nicht der Berufsfortbildung, sondern der Berufsausbildung. Dies gilt auch für einen umfassenden postgradualen Studiengang, es sei denn, das postgraduale Studium wäre mit dem abgeschlossenen ersten Studium, auf Grund dessen der ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z10 idF 1999/I/106;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Nach der Rechtslage vor Inkrafttreten der mit Bundesgesetz BGBl I 1999/106 eingeführten Bestimmung des § 16 Abs 1 Z 10 EStG 1988 zählen Aufwendungen für die berufliche Fortbildung, nicht jedoch Aufwendungen für die Berufsausbildung zu den Werbungskosten. Während die b... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Kinderfachärztin, machte im Streitjahr bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Aufwendungen von 15.062 S für die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung für Kinderfachärzte vom 31. Jänner bis 6. Februar in Obergurgl (idF nur: Fortbildungsveranstaltung) als Werbungskosten geltend. Nach dem Veranstaltungsprogramm fanden von Montag bis Freitag Vorträge von jeweils 8.00 bis 12.00 Uhr und von 16.00 bis 19.00 Uhr statt. Die Mittagspause dauerte von... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin unterrichtet an einer AHS u.a. die Gegenstände Geografie und Wirtschaftskunde. In ihrem Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Kalenderjahr 1996 machte sie u.a. Aufwendungen für eine geografische Exkursion des Verbandes deutscher Schulgeografen nach Kuwait, Bahrain, V.A.E. als Werbungskosten im Rahmen einer Studienreise geltend. Mit dem angefochtenen Bescheid verweigerte die belangte Behörde im Instanzenzug den Aufwendungen die Anerkennung a... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Der Teilnehmer an einer der Allgemeinbildung dienenden und unter fachkundiger Leitung stehenden Studienreise wird - anders als ein "typischer Tourist", für welchen ein relativ flüchtiges Interesse an den Sehenswürdigkeiten einer Region zutreffen mag - an einer möglichst intensiven Befassung mit dem Gegens... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/13/0194 E 28. März 2001 RS 1(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Über die Abzugsfähigkeit des Aufwandes für die Teilnahme an Studienreisen liegt umfangreiche Rechtsprechung des VwGH vor (Hinweis E 27.9.2000, 96/14/0055; E 22.9.2000, 98/15/0111; E 31.5.2000, 97/13/0228; E ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/13/0194 E 28. März 2001 RS 1(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Über die Abzugsfähigkeit des Aufwandes für die Teilnahme an Studienreisen liegt umfangreiche Rechtsprechung des VwGH vor (Hinweis E 27.9.2000, 96/14/0055; E 22.9.2000, 98/15/0111; E 31.5.2000, 97/13/0228; E ... mehr lesen...
Wie der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides entnommen werden kann, ist die Beschwerdeführerin, welche das Studium der Theaterwissenschaften ebenso absolviert hat wie das Studium der Handelswissenschaft, bei einem Wiener Theater angestellt und für die Bereiche Marketing, Sponsoring und Vertrieb verantwortlich. Für das Streitjahr machte die Beschwerdeführerin Aufwendungen für Theaterkarten zu Vorstellungen anderer Wiener Theater im Bet... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Dienstnehmer der Wirtschaftskammer Österreich und als solcher über längere Zeiträume im Ausland als Handelsdelegierter tätig. In seiner Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1994 beantragte der Beschwerdeführer, Beträge von insgesamt 47.360 S, die er für eine Kollektivkrankenversicherung bei der Versicherungsanstalt der österreichischen Bundesländer entrichtet habe, als Werbungskosten zu berücksichtigen. Das Finanzamt fo... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Dienstnehmer der Wirtschaftskammer Österreich und als solcher über längere Zeiträume im Ausland als Handelsdelegierter tätig. Mit dem angefochtenen Bescheid hob die belangte Behörde die Einkommensteuerbescheide 1995 und 1996 in Ausübung des Aufsichtsrechtes nach § 299 Abs. 2 BAO auf. In der Begründung: wurde dazu ausgeführt, im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung für die Jahre 1995 und 1996 seien die beantragten Ausgaben für eine kollektive Krankenv... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Dienstnehmer der Wirtschaftskammer Österreich und als solcher über längere Zeiträume im Ausland als Handelsdelegierter tätig. In seiner Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1994 beantragte der Beschwerdeführer, Beträge von insgesamt 47.360 S, die er für eine Kollektivkrankenversicherung bei der Versicherungsanstalt der österreichischen Bundesländer entrichtet habe, als Werbungskosten zu berücksichtigen. Das Finanzamt fo... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Dienstnehmer der Wirtschaftskammer Österreich und als solcher über längere Zeiträume im Ausland als Handelsdelegierter tätig. Mit dem angefochtenen Bescheid hob die belangte Behörde die Einkommensteuerbescheide 1995 und 1996 in Ausübung des Aufsichtsrechtes nach § 299 Abs. 2 BAO auf. In der Begründung: wurde dazu ausgeführt, im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung für die Jahre 1995 und 1996 seien die beantragten Ausgaben für eine kollektive Krankenv... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Dass der Besuch von Theaterveranstaltungen typischerweise einen Akt der Lebensführung darstellt und deshalb als privat veranlasst zu gelten hat, kann nicht zweifelhaft sein. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2001130238.X02 Im RI... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z4 lita;EStG 1988 §18 Abs1 Z2;EStG 1988 §20 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/13/0183 E 23. Jänner 2002 RS 1 Stammrechtssatz Beiträge zu Personenversicherungen sind insofern Werbungskosten, als sie in § 16 Abs 1 Z 4 EStG 1988 genannt sind (im Wesentlichen gesetzliche Pflichtversicherung). Ansonsten sind Prämien zu Personenversicherun... mehr lesen...
Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 98/13/0188 E 24. April 2002 Rechtssatz: Beiträge zu Personenversicherungen sind insofern Werbungskosten, als sie in § 16 Abs 1 Z 4 EStG 1988 genannt sind (im Wesentlichen gesetzliche Pflichtversicherung). Ansonsten sind Prämien zu Personenversicherungen grundsätzlich - auch bei einer gewissen betrieblichen Mitveranlassung - als Aufwendungen der privaten Lebensführung (§ 20 Abs 1 Z 2 EStG 1988) nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskoste... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z4 lita;EStG 1988 §18 Abs1 Z2;EStG 1988 §20 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/13/0183 E 23. Jänner 2002 RS 1 Stammrechtssatz Beiträge zu Personenversicherungen sind insofern Werbungskosten, als sie in § 16 Abs 1 Z 4 EStG 1988 genannt sind (im Wesentlichen gesetzliche Pflichtversicherung). Ansonsten sind Prämien zu Personenversicherun... mehr lesen...
Wie der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides entnommen werden kann, steht zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die Frage in Streit, ob die vom Beschwerdeführer, einem Bediensteten der Abgabenverwaltung, aufgewendeten Kosten eines Englischkurses in England Werbungskosten darstellen. Während das Finanzamt seinen ablehnenden Standpunkt mit der Auffassung begründete, der Sprachkurs habe allgemeine und nicht a... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Die Auffassung, Kosten eines Sprachkurses seien nur dann als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der Kurs ausschließlich oder nahezu ausschließlich auf den Beruf des Abgabepflichtigen abgestellte Sprachkenntnisse vermittelt, während keine abzugsfähigen Werbungskosten vorliegen, wenn der Sprachkurs inhaltlich... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Der Gerichtshof hat gerade in den Erkenntnissen vom 30.10.1968, 1003/67, VwSlg 3794 F/1968, und vom 26.4.1989, 88/14/0091, die private Veranlassung beruflich grundsätzlich nützlicher Sprachkurse mit großer Deutlichkeit betont. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Dass die vom Steuerpflichtigen angestrebte Erweiterung und Vertiefung seiner im Zuge der Schulausbildung erworbenen Englischkenntnisse seiner beruflichen Tätigkeit als Betriebsprüfer ausländischer Unternehmen förderlich ist und auch vom Dienstgeber im Rahmen gewährter Dienstfreistellungen zum Besuch entsp... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezieht als Lehrer an einer Allgemeinbildenden Höheren Schule Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Im Streitjahr haben die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit S 502.404,-- betragen. Daneben erwirtschaftete er negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Handelsvertreter für Kosmetikartikel). Die Kosten eines dafür genutzten häuslichen Arbeitszimmers hat das Finanzamt nicht als Betriebsausgaben anerkannt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefocht... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd idF 1996/201; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/15/0100 E 27. Mai 1999 RS 10 Stammrechtssatz Eine verfassungskonforme Interpretation des § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG 1988 ergibt, dass jedenfalls dann, wenn eine Einkunftsquelle den Aufwand für das Arbeitszimmer bedingt, die andere aber nicht, der Mittelpunkt iSd § 20 Ab... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erzielte für das Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sowie (geringfügige) Einkünfte aus selbständig ausgeübter Tätigkeit als Journalistin. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung für 1993 machte sie u. a. "Interviewspesen" in Höhe von S 47.117,60 sowie anteilige Mietaufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in Höhe von S 49.366,29 (das waren 37,5 % der gesamten Wohnungsmiete) als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben geltend. Über Vorhalt des Fi... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erzielte im Streitzeitraum Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Daneben erklärte sie für 1988 und 1989 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus der Vermietung einer Wohnung in Wien XIII. Auf Grund einer Prüfung der Aufzeichnungen (§ 99 Abs. 2 FinStrG i.V.m. § 151 Abs. 1 BAO) für den Zeitraum 1987 bis 1990 gelangte der Prüfer zu folgenden Feststellungen: "Tz. 12 nicht erklärte Umsätze bzw. Einnahmen: Tz. 12.1 Einkünfte aus selbstständig... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §167 Abs2;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1;
Rechtssatz: Ob ein Raum nahezu ausschließlich beruflich (betrieblich) genutzt wird, ist eine auf der Tatsachenebene zu lösende Sachverhaltsfrage. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:2000130145.X07 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Beruflich veranlasste Aufwendungen für Kleidung, bei der es sich nicht um typische Berufskleidung mit einem eine private Nutzung praktisch ausschließenden Uniformcharakter, sondern um sogenannte bürgerliche Kleidung handelt, die privat benützt werden kann, sind ste... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §20 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Trinkgelder sind, wenn nicht ihr eindeutiger Entgeltcharakter erwiesen wird, dem Bereich der nicht abzugsfähigen Aufwendungen nach § 20 Abs 1 Z 2 und 3 EStG 1972 zuzuordnen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1996130210.X08 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung (zur Fassung des EStG 1988 vor dem StruktAnpG 1996) sind Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer als Werbungskosten anzuerkennen, wenn ein beruflich verwendetes Arbeitszimmer nach der Art der Tätigkeit des Steuerpflichtigen notwendig ist und der zum Arbeitszimmer bestimmte Raum ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1;
Rechtssatz: Ein TV-Gerät samt Satellitenempfänger und eine Videoanlage finden in typisierender Betrachtungsweise auch in der privaten Lebensführung Verwendung. Mit der Behauptung, die Anlage zum Empfang (ausländischer) Nachrichtensendungen zu verwenden, ist das Fehlen einer privaten Nutzung keineswegs dargetan. (Hier: Die Ab... mehr lesen...