Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 98/13/0188 E 24. April 2002 Rechtssatz: Beiträge zu Personenversicherungen sind insofern Werbungskosten, als sie in § 16 Abs 1 Z 4 EStG 1988 genannt sind (im Wesentlichen gesetzliche Pflichtversicherung). Ansonsten sind Prämien zu Personenversicherungen grundsätzlich - auch bei einer gewissen betrieblichen Mitveranlassung - als Aufwendungen der privaten Lebensführung (§ 20 Abs 1 Z 2 EStG 1988) nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskoste... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z4 lita;EStG 1988 §18 Abs1 Z2;EStG 1988 §20 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/13/0183 E 23. Jänner 2002 RS 1 Stammrechtssatz Beiträge zu Personenversicherungen sind insofern Werbungskosten, als sie in § 16 Abs 1 Z 4 EStG 1988 genannt sind (im Wesentlichen gesetzliche Pflichtversicherung). Ansonsten sind Prämien zu Personenversicherun... mehr lesen...
Wie der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides entnommen werden kann, steht zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die Frage in Streit, ob die vom Beschwerdeführer, einem Bediensteten der Abgabenverwaltung, aufgewendeten Kosten eines Englischkurses in England Werbungskosten darstellen. Während das Finanzamt seinen ablehnenden Standpunkt mit der Auffassung begründete, der Sprachkurs habe allgemeine und nicht a... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Die Auffassung, Kosten eines Sprachkurses seien nur dann als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der Kurs ausschließlich oder nahezu ausschließlich auf den Beruf des Abgabepflichtigen abgestellte Sprachkenntnisse vermittelt, während keine abzugsfähigen Werbungskosten vorliegen, wenn der Sprachkurs inhaltlich... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Der Gerichtshof hat gerade in den Erkenntnissen vom 30.10.1968, 1003/67, VwSlg 3794 F/1968, und vom 26.4.1989, 88/14/0091, die private Veranlassung beruflich grundsätzlich nützlicher Sprachkurse mit großer Deutlichkeit betont. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Dass die vom Steuerpflichtigen angestrebte Erweiterung und Vertiefung seiner im Zuge der Schulausbildung erworbenen Englischkenntnisse seiner beruflichen Tätigkeit als Betriebsprüfer ausländischer Unternehmen förderlich ist und auch vom Dienstgeber im Rahmen gewährter Dienstfreistellungen zum Besuch entsp... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezieht als Lehrer an einer Allgemeinbildenden Höheren Schule Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Im Streitjahr haben die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit S 502.404,-- betragen. Daneben erwirtschaftete er negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Handelsvertreter für Kosmetikartikel). Die Kosten eines dafür genutzten häuslichen Arbeitszimmers hat das Finanzamt nicht als Betriebsausgaben anerkannt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefocht... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd idF 1996/201; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/15/0100 E 27. Mai 1999 RS 10 Stammrechtssatz Eine verfassungskonforme Interpretation des § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG 1988 ergibt, dass jedenfalls dann, wenn eine Einkunftsquelle den Aufwand für das Arbeitszimmer bedingt, die andere aber nicht, der Mittelpunkt iSd § 20 Ab... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erzielte für das Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sowie (geringfügige) Einkünfte aus selbständig ausgeübter Tätigkeit als Journalistin. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung für 1993 machte sie u. a. "Interviewspesen" in Höhe von S 47.117,60 sowie anteilige Mietaufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in Höhe von S 49.366,29 (das waren 37,5 % der gesamten Wohnungsmiete) als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben geltend. Über Vorhalt des Fi... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erzielte im Streitzeitraum Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Daneben erklärte sie für 1988 und 1989 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus der Vermietung einer Wohnung in Wien XIII. Auf Grund einer Prüfung der Aufzeichnungen (§ 99 Abs. 2 FinStrG i.V.m. § 151 Abs. 1 BAO) für den Zeitraum 1987 bis 1990 gelangte der Prüfer zu folgenden Feststellungen: "Tz. 12 nicht erklärte Umsätze bzw. Einnahmen: Tz. 12.1 Einkünfte aus selbstständig... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §167 Abs2;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1;
Rechtssatz: Ob ein Raum nahezu ausschließlich beruflich (betrieblich) genutzt wird, ist eine auf der Tatsachenebene zu lösende Sachverhaltsfrage. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:2000130145.X07 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Beruflich veranlasste Aufwendungen für Kleidung, bei der es sich nicht um typische Berufskleidung mit einem eine private Nutzung praktisch ausschließenden Uniformcharakter, sondern um sogenannte bürgerliche Kleidung handelt, die privat benützt werden kann, sind ste... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §20 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Trinkgelder sind, wenn nicht ihr eindeutiger Entgeltcharakter erwiesen wird, dem Bereich der nicht abzugsfähigen Aufwendungen nach § 20 Abs 1 Z 2 und 3 EStG 1972 zuzuordnen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1996130210.X08 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung (zur Fassung des EStG 1988 vor dem StruktAnpG 1996) sind Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer als Werbungskosten anzuerkennen, wenn ein beruflich verwendetes Arbeitszimmer nach der Art der Tätigkeit des Steuerpflichtigen notwendig ist und der zum Arbeitszimmer bestimmte Raum ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1;
Rechtssatz: Ein TV-Gerät samt Satellitenempfänger und eine Videoanlage finden in typisierender Betrachtungsweise auch in der privaten Lebensführung Verwendung. Mit der Behauptung, die Anlage zum Empfang (ausländischer) Nachrichtensendungen zu verwenden, ist das Fehlen einer privaten Nutzung keineswegs dargetan. (Hier: Die Ab... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/15/0063 E 23. Mai 1996 RS 2 Stammrechtssatz Eine private Benutzung eines Arbeitszimmers ist dann unschädlich, wenn sie von untergeordneter Bedeutung ist und daher eine nahezu ausschließliche berufliche Nutzung des Arbeitszimmers besteht (Hinweis E 23.4.1985, 84/14/0119; E 3.6.1992, 91/13/0... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt als Facharzt für Anästhesie Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung wurden u.a. die Verfahren betreffend Einkommensteuer 1992 und 1994 wieder aufgenommen und die Sachbescheide insoweit abgeändert, als die vom Beschwerdeführer abgesetzten Aufwendungen für Erholungsurlaube nicht mehr als Betriebsausgaben anerkannt wurden. Bei dem im Jahre 1992 unter der Bezeichnung "Röntgen Erholungsurlaub" geltend gemachten Betr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Diplomat ("Gesandten-Botschaftsrat") im Auswärtigen Dienst tätig. Er bezog in jedem der Streitjahre u. a. eine nach § 3 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 steuerfreie Auslandsverwendungszulage (für 1998: 437.508 S). Diese setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen: Grundzulage, Ehegattenzuschlag, Kinderzuschlag, Funktionszulage sowie Repräsentationszulage. Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers im Verwaltungsverfahren dient die Repräsentationszulage der Bestreitun... mehr lesen...
Der Beschwerdefall beruht auf dem selben Sachverhalt, wie er dem mit Erkenntnis vom 30. Oktober 2001, 97/14/0140, entschiedenen Beschwerdefall zu Grunde lag. Im vorliegenden Beschwerdefall ist - vor diesem Sachverhalt, auf welchen zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird - die Frage strittig, ob die belangte Behörde mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid die für den Peugeot 806 geltend gemachte Vorsteuer zu Recht verweigert hat. Der Verwaltungsgerichtshof ha... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z3;EStG 1988 §20 Abs2;EStG 1988 §3 Abs1 Z8;VwGG §41 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die vom Steuerpflichtigen als Diplomat bezogene Repräsentationszulage soll dessen Ausgaben für berufliche Einladungen im Haus und außer Haus abgelten, allerdings nicht nur jeweils die Hälfte... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z3;EStG 1988 §20 Abs2;
Rechtssatz: Hat ein Steuerpflichtiger Bewirtungsausgaben in Besorgung seiner Dienstpflichten und im Rahmen seiner dienstlichen Arbeit als Diplomat getätigt, handelt es sich bei den Ausgaben ungeachtet des Umstandes, dass ihm dafür kein vollständiger Ersatz geleistet wurde, dem Charakter nach um beruflic... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Nach § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG sind Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter, die ihrer Art nach Gegenstände der privaten Haushaltsführung sind, nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn nicht eine ausschließliche oder nahezu ausschließliche berufliche Verwendung fe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/13/0142 E 15. November 1995 VwSlg 7046 F/1995 RS 1
(hier nur zweiter Satz) Stammrechtssatz Gerade bei Aufwendungen, die auch in den Kreis der privaten Lebensführung fallen können, muß ein strenger Maßstab angelegt und eine genaue Unterscheidung vorgenommen werden ... mehr lesen...
Der Beschwerdefall beruht auf dem selben Sachverhalt, wie er dem mit Erkenntnis vom 30. Oktober 2001, 97/14/0140, entschiedenen Beschwerdefall zu Grunde lag. Im vorliegenden Beschwerdefall ist - vor diesem Sachverhalt, auf welchen zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird - die Frage strittig, ob die belangte Behörde mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid die für den Peugeot 806 geltend gemachte Vorsteuer zu Recht verweigert hat. Der Verwaltungsgerichtshof ha... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Primararzt im Krankenhaus W. Als solcher bezog er einerseits aus seinem Dienstverhältnis zum Krankenhaus Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und andererseits Einkünfte aus selbstständiger Arbeit für die Behandlung von Pfleglingen der Sonderklasse. Für die täglich zurückgelegte Strecke von seiner Wohnung in L. zum Krankenhaus in W. und zurück im Ausmaß von 82 km (250 Tage im Jahr) sowie für beruflich veranlasste Reisen verwendete der Beschwerdeführer im J... mehr lesen...
Mit Erkenntnis vom 21. Dezember 1999, 99/14/0262, hat der Verwaltungsgerichtshof die Berufungsentscheidung der belangten Behörde vom 3. August 1999, GZ RV 409/1-8/1998, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Auf dieses Erkenntnis wird zur weiteren Sachverhaltsdarstellung verwiesen. Im fortgesetzten Verfahren forderte die belangte Behörde den Beschwerdeführer auf, einen Nachweis dafür zu erbringen, dass der als Berufskleidung geltend gemachte A... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die als Buchhalterin in Linz in einer Wirtschaftstreuhänderkanzlei tätig ist, machte für das Streitjahr Fahrtkosten und Tagesgelder für den Besuch eines Bilanzbuchhalterkurses als Werbungskosten geltend. Dieser Kurs, der ausschließlich an Samstagen abgehalten wurde, fand am selben Ort rund 2 km von der Arbeitsstätte der Beschwerdeführerin statt. Strittig ist, ob die von der Beschwerdeführerin neben Fahrtkosten geltend gemachten Tagesgelder gemäß § 16 Abs 1 Z 9 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Primararzt im Krankenhaus W. Als solcher bezog er einerseits aus seinem Dienstverhältnis zum Krankenhaus Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und andererseits Einkünfte aus selbstständiger Arbeit für die Behandlung von Pfleglingen der Sonderklasse. Für die täglich zurückgelegte Strecke von seiner Wohnung in L. zum Krankenhaus in W. und zurück im Ausmaß von 82 km (250 Tage im Jahr) sowie für beruflich veranlasste Reisen verwendete der Beschwerdeführer im J... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die als Buchhalterin in Linz in einer Wirtschaftstreuhänderkanzlei tätig ist, machte für das Streitjahr Fahrtkosten und Tagesgelder für den Besuch eines Bilanzbuchhalterkurses als Werbungskosten geltend. Dieser Kurs, der ausschließlich an Samstagen abgehalten wurde, fand am selben Ort rund 2 km von der Arbeitsstätte der Beschwerdeführerin statt. Strittig ist, ob die von der Beschwerdeführerin neben Fahrtkosten geltend gemachten Tagesgelder gemäß § 16 Abs 1 Z 9 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20;
Rechtssatz: Der Aufenthalt an einem Ort, der als Mittelpunkt der Tätigkeit eines Steuerpflichtigen angesehen werden muss, führt zu keiner Reise. Die Rechtfertigung der Annahme von Werbungskosten nach § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988 liegt bei kurzfristigen Aufenthalten nur in den bei derartigen Reisebewegungen in typisierender Betrach... mehr lesen...