RS Vwgh 2001/11/28 2000/13/0145

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.11.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §20 Abs1;

Rechtssatz

Ein TV-Gerät samt Satellitenempfänger und eine Videoanlage finden in typisierender Betrachtungsweise auch in der privaten Lebensführung Verwendung. Mit der Behauptung, die Anlage zum Empfang (ausländischer) Nachrichtensendungen zu verwenden, ist das Fehlen einer privaten Nutzung keineswegs dargetan. (Hier: Die Abgabepflichtige ist Journalistin)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000130145.X09

Im RIS seit

03.04.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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