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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Rechtssatz
Ein TV-Gerät samt Satellitenempfänger und eine Videoanlage finden in typisierender Betrachtungsweise auch in der privaten Lebensführung Verwendung. Mit der Behauptung, die Anlage zum Empfang (ausländischer) Nachrichtensendungen zu verwenden, ist das Fehlen einer privaten Nutzung keineswegs dargetan. (Hier: Die Abgabepflichtige ist Journalistin)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000130145.X09Im RIS seit
03.04.2002Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013