RS Vwgh 2001/11/28 96/13/0210

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Veröffentlicht am 28.11.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
EStG 1972 §20 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Trinkgelder sind, wenn nicht ihr eindeutiger Entgeltcharakter erwiesen wird, dem Bereich der nicht abzugsfähigen Aufwendungen nach § 20 Abs 1 Z 2 und 3 EStG 1972 zuzuordnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1996130210.X08

Im RIS seit

05.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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