RS Vwgh 2001/11/28 2000/13/0145

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.11.2001
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1;

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung (zur Fassung des EStG 1988 vor dem StruktAnpG 1996) sind Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer als Werbungskosten anzuerkennen, wenn ein beruflich verwendetes Arbeitszimmer nach der Art der Tätigkeit des Steuerpflichtigen notwendig ist und der zum Arbeitszimmer bestimmte Raum tatsächlich ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000130145.X05

Im RIS seit

03.04.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten