Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Rechtssatz
Nach ständiger Rechtsprechung (zur Fassung des EStG 1988 vor dem StruktAnpG 1996) sind Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer als Werbungskosten anzuerkennen, wenn ein beruflich verwendetes Arbeitszimmer nach der Art der Tätigkeit des Steuerpflichtigen notwendig ist und der zum Arbeitszimmer bestimmte Raum tatsächlich ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000130145.X05Im RIS seit
03.04.2002Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013