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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Rechtssatz
Dass der Besuch von Theaterveranstaltungen typischerweise einen Akt der Lebensführung darstellt und deshalb als privat veranlasst zu gelten hat, kann nicht zweifelhaft sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001130238.X02Im RIS seit
06.06.2002Zuletzt aktualisiert am
12.01.2010