Der Beschwerdeführer bezog im Streitzeitraum als Linienpilot Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Mit einem Antrag auf Jahresausgleich für 1993 machte der Beschwerdeführer u.a. eine Reihe von Ausgaben als Werbungskosten geltend. Darunter befinden sich Beträge in Höhe von 40 % der angefallenen Telefonsprechgebühr, für eine Pager-Grundgebühr, von S 3.816,-- für einen Anrufbeantworter und von insgesamt S 41.386,-- für zwei Lizenzverlustversicherungen. Mit Bescheid vom 21. März 1994... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Bei Telefonkosten, welche weder in die Gruppe der ausdrücklich abzugsfähigen Werbungskosten noch in die Gruppe der nach § 20 EStG ausdrücklich vom Abzug ausgeschlossenen Aufwendungen fallen, ist auf die Veranlassung abzustellen (Hinweis E 16.2.2000, 95/15/0034). Die Aufteilung der Telefonkosten einsc... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Beiträge zu Personenversicherungen sind - vom Fall des § 16 Abs 1 Z 4 EStG abgesehen - auch bei einer gewissen betrieblichen Mitveranlassung grundsätzlich als Aufwendungen der privaten Lebensführung (§ 20 Abs 1 Z 2 EStG 1988) nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzbar (Hinweis E... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20;
Rechtssatz: Deckt der angestrebte Versicherungsschutz (hier: einer Fluglizenzverlustversicherung, "Loss of Licence-Versicherung") nicht ausschließlich rein berufsbedingte Risken ab, sondern erstreckt er sich auf allgemeine Risken der Privatsphäre (Krankheit oder Unfall, deren Ursache auch aus der privaten Lebensführung resultiere... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Eine berufliche Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung ist etwa auch dann gegeben, wenn der Ehepartner des Abgabepflichtigen in üblicher Entfernung vom Familienwohnsitz einkommensteuerlich relevante Einkünfte bezieht (Hinweis E 28.5.1997, 96/13/0129). European Case Law Identifier... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Einer Betriebsunterbrechungsversicherung - einer Sachversicherung (Hinweis auf das Urteil des OGH vom 18. Dezember 1986, 7 Ob 55/86), welche zur Anerkennung ihrer Prämien als Betriebsausgaben oder Werbungskosten führen könnte - kann eine Versicherung mit Versicherungsleistung bei gänzlicher Flugunfähigkeit bis zu ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/15/0054 E 14. September 1993 RS 1 Stammrechtssatz Liegt der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort, dann können die (Mehr-)Aufwendungen für eine "doppelte Haushaltsführung", wie zB für die Wohnung am Beschäftigungsort und die Koste... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Ein Anrufbeantworter, selbst wenn es sich um ein gesondertes Gerät handelt und nicht bloß als Anrufbeantworterfunktion ein integrierter Teil eines Telefonapparates, eines Telefon/Fax-Apparates oder eines Modems für einen Internetzugang ist, ist als Ergänzungsgerät zu einem Telefon anzusehen. Als solc... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der als Kundendienstleiter bei einem Unternehmen, das Produkte der Luft- und Kältetechnik vertreibt, beschäftigt ist, machte für die Streitjahre u.a. Aufwendungen für ein Universitätsstudium der Betriebswirtschaftslehre als Werbungskosten und für das Jahr 1990 zusätzlich die Teilrückzahlung eines Wohnbaudarlehens an seine Eltern als Sonderausgaben geltend. 1. Aufwendungen für ein Universitätsstudium als Werbungskosten Das Finanzamt berücksichtigte ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/14/0003 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/14/0182 E 10. Mai 1994 RS 2
(hier nur erster Halbsatz) Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH kann die Unterscheidung zwischen Ausbildung und Fortbildung jeweils nur in bezug a... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/14/0003 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0233 E 20. September 2001 RS 1
(hier nur erster bis dritter Satz) Stammrechtssatz Nach übereinstimmender Lehre und Rechtsprechung zählen bis zur Novelle des EStG 1988 mit... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/14/0003
Rechtssatz: Ein Universitätsstudium dient in der Regel nicht der Berufsfortbildung, sondern der Berufsausbildung. Das hiebei vermittelte Wissen stellt eine umfassende Ausbildungsgrundlage für verschiedene Beru... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist in Österreich ansässig und als Grenzgänger in Liechtenstein tätig. Er hat ein Fachhochschulstudium für Maschinenbau an der Liechtensteinischen Ingenieursschule (LIS), nunmehr Fachhochschule Liechtenstein, absolviert. Im Streitjahr war der Beschwerdeführer in Liechtenstein als Projektleiter im Anlagenbau beschäftigt. In der Einkommensteuererklärung 1998 machte der Beschwerdeführer die Kosten des an der Fachhochschule Liechtenstein absolvierten Nachdiplomstudium... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist in Österreich ansässig und als Grenzgänger in Liechtenstein tätig. Er hat ein Fachhochschulstudium für Maschinenbau an der Liechtensteinischen Ingenieursschule (LIS), nunmehr Fachhochschule Liechtenstein, absolviert. Im Streitjahr war der Beschwerdeführer in Liechtenstein als Projektleiter im Anlagenbau beschäftigt. In der Einkommensteuererklärung 1998 machte der Beschwerdeführer die Kosten des an der Fachhochschule Liechtenstein absolvierten Nachdiplomstudium... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0156 E 18. März 1986 RS 4 Stammrechtssatz Die Frage, ob Ausbildungskosten oder Fortbildungskosten vorliegen, ist jeweils in bezug auf einen bestimmten Steuerpflichtigen zu beantworten. Was für den einen Beruf erst Anstrebenden Berufsausbildung ist, kann für den bereits Berufstät... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z10 idF 1999/I/106;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Nach der Rechtslage vor Inkrafttreten der mit Bundesgesetz BGBl I 1999/106 eingeführten Bestimmung des § 16 Abs 1 Z 10 EStG 1988 zählen Aufwendungen für die berufliche Fortbildung, nicht jedoch Aufwendungen für die Berufsausbildung zu den Werbungskosten. Während die b... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Ein Universitätsstudium, aber auch ein Fachhochschulstudium dient in der Regel nicht der Berufsfortbildung, sondern der Berufsausbildung. Dies gilt auch für einen umfassenden postgradualen Studiengang, es sei denn, das postgraduale Studium wäre mit dem abgeschlossenen ersten Studium, auf Grund dessen der ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z10 idF 1999/I/106;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Nach der Rechtslage vor Inkrafttreten der mit Bundesgesetz BGBl I 1999/106 eingeführten Bestimmung des § 16 Abs 1 Z 10 EStG 1988 zählen Aufwendungen für die berufliche Fortbildung, nicht jedoch Aufwendungen für die Berufsausbildung zu den Werbungskosten. Während die b... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Kinderfachärztin, machte im Streitjahr bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Aufwendungen von 15.062 S für die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung für Kinderfachärzte vom 31. Jänner bis 6. Februar in Obergurgl (idF nur: Fortbildungsveranstaltung) als Werbungskosten geltend. Nach dem Veranstaltungsprogramm fanden von Montag bis Freitag Vorträge von jeweils 8.00 bis 12.00 Uhr und von 16.00 bis 19.00 Uhr statt. Die Mittagspause dauerte von... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin unterrichtet an einer AHS u.a. die Gegenstände Geografie und Wirtschaftskunde. In ihrem Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Kalenderjahr 1996 machte sie u.a. Aufwendungen für eine geografische Exkursion des Verbandes deutscher Schulgeografen nach Kuwait, Bahrain, V.A.E. als Werbungskosten im Rahmen einer Studienreise geltend. Mit dem angefochtenen Bescheid verweigerte die belangte Behörde im Instanzenzug den Aufwendungen die Anerkennung a... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Der Teilnehmer an einer der Allgemeinbildung dienenden und unter fachkundiger Leitung stehenden Studienreise wird - anders als ein "typischer Tourist", für welchen ein relativ flüchtiges Interesse an den Sehenswürdigkeiten einer Region zutreffen mag - an einer möglichst intensiven Befassung mit dem Gegens... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/13/0194 E 28. März 2001 RS 1(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Über die Abzugsfähigkeit des Aufwandes für die Teilnahme an Studienreisen liegt umfangreiche Rechtsprechung des VwGH vor (Hinweis E 27.9.2000, 96/14/0055; E 22.9.2000, 98/15/0111; E 31.5.2000, 97/13/0228; E ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/13/0194 E 28. März 2001 RS 1(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Über die Abzugsfähigkeit des Aufwandes für die Teilnahme an Studienreisen liegt umfangreiche Rechtsprechung des VwGH vor (Hinweis E 27.9.2000, 96/14/0055; E 22.9.2000, 98/15/0111; E 31.5.2000, 97/13/0228; E ... mehr lesen...
Wie der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides entnommen werden kann, ist die Beschwerdeführerin, welche das Studium der Theaterwissenschaften ebenso absolviert hat wie das Studium der Handelswissenschaft, bei einem Wiener Theater angestellt und für die Bereiche Marketing, Sponsoring und Vertrieb verantwortlich. Für das Streitjahr machte die Beschwerdeführerin Aufwendungen für Theaterkarten zu Vorstellungen anderer Wiener Theater im Bet... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Dienstnehmer der Wirtschaftskammer Österreich und als solcher über längere Zeiträume im Ausland als Handelsdelegierter tätig. In seiner Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1994 beantragte der Beschwerdeführer, Beträge von insgesamt 47.360 S, die er für eine Kollektivkrankenversicherung bei der Versicherungsanstalt der österreichischen Bundesländer entrichtet habe, als Werbungskosten zu berücksichtigen. Das Finanzamt fo... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Dienstnehmer der Wirtschaftskammer Österreich und als solcher über längere Zeiträume im Ausland als Handelsdelegierter tätig. Mit dem angefochtenen Bescheid hob die belangte Behörde die Einkommensteuerbescheide 1995 und 1996 in Ausübung des Aufsichtsrechtes nach § 299 Abs. 2 BAO auf. In der Begründung: wurde dazu ausgeführt, im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung für die Jahre 1995 und 1996 seien die beantragten Ausgaben für eine kollektive Krankenv... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Dienstnehmer der Wirtschaftskammer Österreich und als solcher über längere Zeiträume im Ausland als Handelsdelegierter tätig. In seiner Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1994 beantragte der Beschwerdeführer, Beträge von insgesamt 47.360 S, die er für eine Kollektivkrankenversicherung bei der Versicherungsanstalt der österreichischen Bundesländer entrichtet habe, als Werbungskosten zu berücksichtigen. Das Finanzamt fo... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Dienstnehmer der Wirtschaftskammer Österreich und als solcher über längere Zeiträume im Ausland als Handelsdelegierter tätig. Mit dem angefochtenen Bescheid hob die belangte Behörde die Einkommensteuerbescheide 1995 und 1996 in Ausübung des Aufsichtsrechtes nach § 299 Abs. 2 BAO auf. In der Begründung: wurde dazu ausgeführt, im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung für die Jahre 1995 und 1996 seien die beantragten Ausgaben für eine kollektive Krankenv... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Dass der Besuch von Theaterveranstaltungen typischerweise einen Akt der Lebensführung darstellt und deshalb als privat veranlasst zu gelten hat, kann nicht zweifelhaft sein. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2001130238.X02 Im RI... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z4 lita;EStG 1988 §18 Abs1 Z2;EStG 1988 §20 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/13/0183 E 23. Jänner 2002 RS 1 Stammrechtssatz Beiträge zu Personenversicherungen sind insofern Werbungskosten, als sie in § 16 Abs 1 Z 4 EStG 1988 genannt sind (im Wesentlichen gesetzliche Pflichtversicherung). Ansonsten sind Prämien zu Personenversicherun... mehr lesen...