Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z4;EStG 1988 §16 Abs3;EStG 1988 §33 Abs4 Z1;EStG 1988 §67 Abs12;
Rechtssatz: Für die Grenze des § 33 Abs 4 Z 1 EStG ist bei Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zusätzlich zu den Sozialversicherungsbeiträgen nach § 16 Abs 1 Z 4 EStG auch das Werbungskostenpauschale nach § 16 Abs 3 EStG in Abzug zu bringen. Dem Abzug des Werb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z4;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §18 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/15/0013
Rechtssatz: Handelt es sich bei den in Rede stehenden "Beitragsleistungen zur betrieblichen Pensionsvorsorge" um keine Versicherungsbeiträge ieS zur Sicherung einer Alterspension und um keine ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z4;EStG 1988 §16 Abs3;EStG 1988 §33 Abs4 Z1;EStG 1988 §67 Abs12;
Rechtssatz: Für die Grenze des § 33 Abs 4 Z 1 EStG ist bei Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zusätzlich zu den Sozialversicherungsbeiträgen nach § 16 Abs 1 Z 4 EStG auch das Werbungskostenpauschale nach § 16 Abs 3 EStG in Abzug zu bringen. Dem Abzug des Werb... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, in welcher Eigenschaft er auch als Sachverständiger vor Gericht tätig ist. Er erzielte in den Streitjahren neben den Einkünften aus selbstständiger Arbeit auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Hinsichtlich der Vorjahre 1983 bis 1986 erging das hg Erkenntnis vom 27. Juli 1994, Zl 92/13/0175. Im Jahre 1996 wurde beim Beschwerdeführer eine abgabenbehördliche Prüfung vorgenommen, bei der es (neuerlich) zu zahlreichen F... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, in welcher Eigenschaft er auch als Sachverständiger vor Gericht tätig ist. Er erzielte in den Streitjahren neben den Einkünften aus selbstständiger Arbeit auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Hinsichtlich der Vorjahre 1983 bis 1986 erging das hg Erkenntnis vom 27. Juli 1994, Zl 92/13/0175. Im Jahre 1996 wurde beim Beschwerdeführer eine abgabenbehördliche Prüfung vorgenommen, bei der es (neuerlich) zu zahlreichen F... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §114;EStG 1988 §16 Abs1 Z8;EStG 1988 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die Auffassung, eine "Abänderung der Afa-Quoten" sei nicht "gesetzeskonform", ist unzutreffend. Aus dem Umstand, dass in vorangehenden Veranlagungszeiträumen die Unrichtigkeit der der AfA-Ermittlung zu Grunde gelegten Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes von ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8;EStG 1988 §7 Abs1;
Rechtssatz: Aus dem Baujahr allein kann nicht auf die weitere Nutzungsdauer eines Gebäudes geschlossen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1999130221.X09 Im RIS seit 27.09.2001 Zuletzt aktualisiert am 17.05.2013 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8;
Rechtssatz: Der AfA-Satz ist nach der Nutzungsdauer im Zeitpunkt der Anschaffung, Herstellung, dem unentgeltlichen Erwerb oder dem Beginn der Vermietung zu ermitteln. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1999130221.X10 Im RIS seit 27.09.2001 Zul... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;
Rechtssatz: Gemäß § 16 Abs 1 Z 8 lit e EStG 1988 können bei Gebäuden, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5 % der Bemessungsgrundlage als Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden. Voraussetzung für einen höheren Betrag an AfA ist nach dieser Gesetzesst... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §114;EStG 1988 §16 Abs1 Z8;EStG 1988 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die Auffassung, eine "Abänderung der Afa-Quoten" sei nicht "gesetzeskonform", ist unzutreffend. Aus dem Umstand, dass in vorangehenden Veranlagungszeiträumen die Unrichtigkeit der der AfA-Ermittlung zu Grunde gelegten Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes von ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8;EStG 1988 §7 Abs1;
Rechtssatz: Aus dem Baujahr allein kann nicht auf die weitere Nutzungsdauer eines Gebäudes geschlossen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1999130221.X09 Im RIS seit 27.09.2001 Zuletzt aktualisiert am 17.05.2013 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8;
Rechtssatz: Der AfA-Satz ist nach der Nutzungsdauer im Zeitpunkt der Anschaffung, Herstellung, dem unentgeltlichen Erwerb oder dem Beginn der Vermietung zu ermitteln. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1999130221.X10 Im RIS seit 27.09.2001 Zul... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;
Rechtssatz: Gemäß § 16 Abs 1 Z 8 lit e EStG 1988 können bei Gebäuden, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5 % der Bemessungsgrundlage als Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden. Voraussetzung für einen höheren Betrag an AfA ist nach dieser Gesetzesst... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Polizeibeamter in W. Unter dem Titel "Reinigungskosten Arbeitskleidung (Uniform)" bzw. "Uniformreinigungskosten" machte der Beschwerdeführer in den Erklärungen zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für die Jahre 1994 und 1995 Werbungskosten in Höhe von insgesamt 4.830 S (1994) und 4.460 S (1995) geltend. Erläuternd führte der Beschwerdeführer in einer Beilage zur Erklärung 1994 aus, aus seinen Aufzeichnungen ergebe sich, dass er im Kalenderjahr 156 mal ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Polizeibeamter in W. Unter dem Titel "Reinigungskosten Arbeitskleidung (Uniform)" bzw. "Uniformreinigungskosten" machte der Beschwerdeführer in den Erklärungen zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für die Jahre 1994 und 1995 Werbungskosten in Höhe von insgesamt 4.830 S (1994) und 4.460 S (1995) geltend. Erläuternd führte der Beschwerdeführer in einer Beilage zur Erklärung 1994 aus, aus seinen Aufzeichnungen ergebe sich, dass er im Kalenderjahr 156 mal ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z7;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Aufwendungen für die Anschaffung und die Instandhaltung bürgerlicher Kleidung sind nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH gemäß § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig, auch wenn die Berufsausübung eine erhöhte Kleiderabnutzung bedingt, gesetzliche ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z7;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Aufwendungen für die Anschaffung und die Instandhaltung bürgerlicher Kleidung sind nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH gemäß § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig, auch wenn die Berufsausübung eine erhöhte Kleiderabnutzung bedingt, gesetzliche ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, welcher als AHS-Lehrer in den Fächern bildnerische Erziehung und Werkerziehung Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt, machte in Anträgen auf Durchführung des Jahresausgleiches für das Jahr 1993, ebenso wie er dies schon für die Jahre 1989, 1990 und 1991 getan hatte, zahlreiche Aufwendungen als Werbungskosten geltend. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde nur ein Teil der geltend gemachten Werbungskosten anerkannt. Nicht anerkannt wurden in... mehr lesen...
Wie sich der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides entnehmen lässt, geht es im Beschwerdefall um die Frage, ob die Kosten des Beschwerdeführers, eines Fachlehrers an einer landwirtschaftlichen Fachschule für Weinbau und Kellerwirtschaft, für die Teilnahme an einer Fachexkursion in Weinbaugebiete Kaliforniens im Streitjahr als Werbungskosten anzuerkennen waren. Nach den in der Beschwerdeschrift insoweit unbestritten gebliebenen Tatsa... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Die Teilnahme an einer Fachexkursion zu den Weinbaugebieten Kaliforniens mag für die Tätigkeit als Lehrer an einer landwirtschaftlichen Fachschule für Weinbau und Kellerwirtschaft gewiss förderlich gewesen sein. Dies schließt nach § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 aber die Einordnung der darauf entfallenden ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Über die Abzugsfähigkeit des Aufwandes für die Teilnahme an Studienreisen liegt umfangreiche Rechtsprechung des VwGH vor (Hinweis E 27.9.2000, 96/14/0055; E 22.9.2000, 98/15/0111; E 31.5.2000, 97/13/0228; E 19.10.1999, 99/14/0131; E 16.7.1996, 92/14/0133; E 24.11.1993, 92/15/0099; E 17.11.1992, 92/14/0150... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Die Frage der beruflichen Bedingtheit einer Reise ist eine auf der Sachverhaltsebene zu lösende Tatfrage, die von der Abgabenbehörde in einem Akt der Beweiswürdigung zu lösen ist, welcher der verwaltungsg... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist seit dem Jahre 1993 als Dienstnehmer eines französischen Dienstgebers in Österreich tätig. In den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten erliegt die Kopie eines Meldezettels vom 5. Jänner 1993, wonach der ordentliche Wohnsitz in Wien unter Aufgabe eines ordentlichen Wohnsitzes in der Schweiz begründet worden ist. Als weiterer Wohnsitz wurde Unterhaching in Bayern angegeben. In der Beilage zur Einkommensteuererklärung für 1993 machte der Beschwerdefü... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog im Streitjahr 1990 neben Arbeitslohn von zwei Arbeitgebern (der A-Bank und der D. GmbH) als Milizoffizier des Österreichischen Bundesheeres Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz. In einem Antrag vom 16. Dezember 1992 (Eingangsstampiglie des Finanzamtes 16. August 1993) machte der Beschwerdeführer für das Jahr 1990 Werbungskosten in Höhe von S 203.644,08 geltend. Nach einer entsprechenden Aufstellung handelte es sich bei diesen Aufwendungen um Mitgliedsbe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;
Rechtssatz: Werbungskosten sind nach § 16 Abs 1 EStG 1988 Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Werbungskosten sind demzufolge Wertabgaben, die durch die auf die Erzielung außerbetrieblicher Einkünfte ausgerichtete Tätigkeit veranlasst sind. Auch Ausgaben, die vor der Erzielung steuerpflichtiger Einn... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs2;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH sind dann, wenn dem Arbeitnehmer unvermeidbare Mehraufwendungen erwachsen, weil er am Beschäftigungsort wohnen muss, ein Umzug nicht möglich ist und ihm eine tägliche Rückkehr zur Familienwohnung nicht zugemutet werden kann, die dadurch bedingten Mehraufwendungen als Werb... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte in den Streitjahren Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit als Journalist. Im Einkommensteuerbescheid des Jahres 1991 anerkannte das Finanzamt Kosten für Tageszeitungen und Wirtschaftsmagazine in Höhe von S 17.584,-- nicht als Betriebsausgaben an, da es sich hiebei gemäß § 20 EStG um Aufwendungen der privaten Lebensführung handle. Weiteren Aufwendungen für Fachliteratur in Höhe von S 14.738,-- wurde die Abzugsfähigkeit mit der Begründung: versagt, dass... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0198 E 10. September 1998 RS 5 (hier nur erster und
zweiter Satz) Stammrechtssatz Aufwendungen für Tageszeitungen sind in der Regel nicht abzugsfähig (Hinweis E 28.4.1987, 86/14/0169; E 16.4.1991,90/14/0043). Bei Personen, deren Berufsausübung unter berufsspezifischen Aspekten e... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist britischer Staatsbürger und bei einem britischen Unternehmen als Fachmann für die Aufsuchung von Kohlenwasserstoffvorkommen in bestimmten geologischen Formationen angestellt. Er wurde von seinem Arbeitgeber für die Zeit vom 22. März 1993 bis 30. Juni 1995 zu Dienstleistungen für die OMV AG in Wien verpflichtet, wobei schon zu Beginn seiner Tätigkeit feststand, dass seine Entsendung nach Österreich nur für eine begrenzte Dauer vorgesehen war. Im Juni 1993 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §25; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/13/0112 E 20. Dezember 2000
Rechtssatz: Soweit es sich bei vom Arbeitgeber für den Steuerpflichtigen getragenen und als Vorteile aus dem Dienstverhältnis iSd § 25 EStG 1988 der Lohnversteuerung unterzogenen Aufwendungen ihrer Art nach rechtlich um Werbungskosten iSd § ... mehr lesen...