Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/13/0112 E 20. Dezember 2000
Rechtssatz: Einem Steuerpflichtigen, der für einen von vornherein absehbar befristeten Zeitraum als Arbeitnehmer ins Ausland entsandt wird, kann nicht zugemutet werden kann, seinen Familienwohnsitz aus Anlass der befristeten Entsendu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/13/0112 E 20. Dezember 2000
Rechtssatz: Der Umstand, dass der Steuerpflichtige die als Werbungskosten geltend gemachten Auslagen nicht selbst getragen hat (hier: der Arbeitgeber trug die Auslagen), steht für sich allein einer Anerkennung der Aufwendungen als Werbungskosten nicht ent... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/13/0112 E 20. Dezember 2000
Rechtssatz: Ist es dem Steuerpflichtigen nicht zuzumuten, angesichts einer absehbar befristeten Entsendung an einen anderen Beschäftigungsort (hier: der in Großbritannien ansässige Steuerpflichtige wurde von seinem Arbeitgeber für ca... mehr lesen...
Im Bericht über das Ergebnis einer beim Beschwerdeführer, einem Rechtsanwalt, durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde u. a. festgehalten, dass der Beschwerdeführer eine Liegenschaft im 13. Wiener Gemeindebezirk im Jahr 1983 geerbt habe. Das ca 1890 erbaute, als Herrschaftshaus mit Atrium und Galerie konzipierte Gebäude bestehe aus einem geräumigen Unter- und Obergeschoss. Das Grundstück liege in der ausgezeichneten Wohngegend "Hietzing". Die hintere Terrassenseite des Hauses ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Für die Abzugsfähigkeit der Zinsen eines entsprechenden Bankkontos kommt es nur auf die Verwendung der verfügbar gemachten Geldmittel, nicht aber auf die Etikettierung des Kontos an. European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/13/0259 E 20. November 1996 RS 5 Stammrechtssatz Ein Fremdmittelaufwand ist nur dann als betrieblich veranlaßt anzusehen, wenn die Fremdmittel tatsächlich dem Betrieb dienen. Werden Fremdmittel und nicht bloß allenfa... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte im Streitjahr nichtselbstständige Einkünfte als Journalist und selbstständige Einkünfte aus einer "Autorentätigkeit". Zu bei dieser Tätigkeit geltend gemachten Aufwendungen für ein Arbeitszimmer im Wohnhaus des Beschwerdeführers machte der Beschwerdeführer in der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1992 geltend, der ausschließlich betrieblich genutzte Raum habe eine Fläche von 37,55 m2. Die Aufwendungen für Absetzung für Abnutzung, Zin... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall waren auf einer Fläche von lediglich rund 5 Prozent(2 m2) der gesamten Nutzfläche (37 m2) des unbestritten für die berufliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen als Büro und Besprechungsplatz eingerichteten Arbeitsraumes private Gegenstände "in einer Ecke" abgestellt. Da im angefochtenen Bescheid -... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zu seiner Pensionierung im Jahr 1991 als Geschäftsleiter der W-Bank tätig. Für das Jahr 1991 machte der Beschwerdeführer Aufwendungen im Betrag von insgesamt S 1,926.086,-- als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geltend. In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung führte er aus, dass sein Tätigkeitsbereich bei der W-Bank unter anderem die Kreditvergabe umfasst habe. Dabei habe er einen Kredit an die B-F OHG vergeben und für... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Schadenersatzleistungen als Folge eines aus privaten Gründen (zB freundschaftlichen Beziehungen) bewusst pflichtwidrigen Verhaltens sind nicht abzugsfähig (Hinweis E 19.5.1994, 92/15/0171; E 29.7.1997, 93/14/0030; Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, § 4 Abs 4 EStG 1998 allgemein Rz 36 Stichwort "Schadenersatz... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Für die Frage der Abzugsfähigkeit von Schadenersatzzahlungen ist entscheidend, ob das Fehlverhalten der betrieblichen/beruflichen Sphäre zuzuordnen ist oder es als private Verhaltenskomponente das Band zur betrieblichen (beruflichen) Veranlassung durchschneidet (Hinweis E 1.6.1981, 13/0681/78, VwSlg 5607F/1981; 19... mehr lesen...
Einziger Streitpunkt des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist, ob dem Beschwerdeführer, einem pensionierten Finanzbeamten, für das Streitjahr der Alleinverdienerabsetzbetrag zusteht. Während das Finanzamt die für den Beschwerdefall maßgebliche Grenze von 30.000 S deshalb als überschritten ansah, weil die Ehegattin des Beschwerdeführers aus einem Dienstverhältnis steuerpflichtige Einkünfte in Höhe von 34.200 S (36.000 S laufender Bezug abzüglich des Werbungskostenpauschales von 1.80... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte, der bis zum 31. März 1993 als leitender Beamter beschäftigt war, ist seit 1. April 1993 Vorstandsdirektor eines Kreditinstitutes. In der Einkommensteuererklärung für 1993 wies er unter anderem Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit aus und machte bei diesen Einkünften unter der Bezeichnung Fortbildungskosten einen Betrag von 21.835 S als Werbungskosten geltend. Über Vorhalt des Finanzamtes legte der Mitbeteiligte Unterlagen vor, aus denen hervorgeht, dass er sich... mehr lesen...
Einziger Streitpunkt des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist, ob dem Beschwerdeführer, einem pensionierten Finanzbeamten, für das Streitjahr der Alleinverdienerabsetzbetrag zusteht. Während das Finanzamt die für den Beschwerdefall maßgebliche Grenze von 30.000 S deshalb als überschritten ansah, weil die Ehegattin des Beschwerdeführers aus einem Dienstverhältnis steuerpflichtige Einkünfte in Höhe von 34.200 S (36.000 S laufender Bezug abzüglich des Werbungskostenpauschales von 1.80... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;
Rechtssatz: Studienreisen und Aufenthalte zu Studienzwecken stellen dann Werbungskosten dar, wenn ua die Planung und Durchführung der Veranstaltung entweder im Rahmen einer lehrgangsmäßigen Organisation oder sonst in einer Weise erfolgt, die die zumindest weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen lässt; Programme und Dur... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Keine berufliche Veranlassung eines Sprachkurses und damit keine abzugsfähigen Werbungskosten liegen vor, wenn der Sprachkurs inhaltlich und nach dem zeitlichen Umfang schwerpunktmäßig eine allgemeine Sprachausbildung vermittelt, da insofern eine Trennung zwischen dem privaten Bereich und der Einkünfteerzielun... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z6;EStG 1988 §2 Abs4;EStG 1988 §33 Abs4 Z1;
Rechtssatz: § 33 Abs 4 Z 1 EStG 1988 stellt bei der Normierung der für den Alleinverdienerabsetzbetrag maßgeblichen Grenze ausdrücklich auf die "Einkünfte" des Partners (Ehepartners) ab und bezieht sich demnach aus systematischer Sicht auf die Einkünfte iSd § 2 Abs 2 - 4 EStG 1988, somit auch auf jen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;
Rechtssatz: Kosten eines Sprachkurses sind nur dann als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der Kurs ausschließlich oder nahezu ausschließlich auf den Beruf des Abgabepflichtigen abgestellte Sprachkenntnisse vermittelt (Hinweis E 26.4.1989, 88/14/0091; E 22.9.1987, 87/14/0066). European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z6;EStG 1988 §2 Abs4;EStG 1988 §33 Abs4 Z1;
Rechtssatz: § 33 Abs 4 Z 1 EStG 1988 stellt bei der Normierung der für den Alleinverdienerabsetzbetrag maßgeblichen Grenze ausdrücklich auf die "Einkünfte" des Partners (Ehepartners) ab und bezieht sich demnach aus systematischer Sicht auf die Einkünfte iSd § 2 Abs 2 - 4 EStG 1988, somit auch auf jen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, welcher in seinen Einkommensteuererklärungen für 1990 und 1991 als Beruf Kameramann angegeben hat, erklärte für diese Jahre unter anderem Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und aus nichtselbstständiger Arbeit. Für das Jahr 1991 reichte er überdies eine Umsatzsteuererklärung ein. Anlässlich der Veranlagung zur Einkommensteuer wurde ein Teil der geltend gemachten Betriebsausgaben und Werbungskosten nicht anerkannt. Begründend wurde diesbezüglich unter andere... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte in den Streitjahren Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit als Journalist und Redakteur. Mit Vorhalt vom 9. August 1996 ersuchte das Finanzamt den Beschwerdeführer zu den Steuererklärungen für die Jahre 1992 und 1993 u.a. zum 1992 mit 114.075,24 S angeführten (Anm.: als "Umsatzabhängigen Aufwand" erklärten) Aufwand "Recherchen" eine Aufstellung mit Name, Adresse, Betrag und Umsatzsteuer vorzulegen. Weiters sei betreffend 1993 ein (Anm.: als "Werbeau... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0198 E 10. September 1998 RS 5
(Hier: Der Abgabepflichtige ist Journalist und Redakteur) Stammrechtssatz Aufwendungen für Tageszeitungen sind in der Regel nicht abzugsfähig (Hinweis E 28.4.1987, 86/14/0169; E 16.4.1991,90/14/0043). Bei Personen, deren Berufsausübung unter berufs... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/15/0104 E 29. Juni 1995 RS 8
(hier nur erster und letzter Satz). Stammrechtssatz Aufwendungen für Arbeitskleidung, soweit es sich nicht um typische Berufskleidung, sondern um sogenannte bürgerliche Kleidung (zB Zivilanzüge, Straßenanzüge, weiße Hemden) handelt, die von Dienstnehmern überdi... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin unterrichtet an einer allgemein Bildenden Höheren Schule (AHS) die Fächer Geschichte und Sozialkunde sowie Geographie und Wirtschaftskunde. Für das Jahr 1994 machte sie Werbungskosten u.a. für eine "EU-Studienfahrt" nach Brüssel und Luxemburg sowie eine Studienreise nach Japan geltend. Das Finanzamt erkannte die Aufwendungen für die Studienfahrt nach Brüssel als Werbungskosten an. Den Aufwendungen für die Studienreise nach Japan in Höhe von S 21.838,-- wurde der... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin unterrichtet an einer allgemein Bildenden Höheren Schule (AHS) die Fächer Geschichte und Sozialkunde sowie Geographie und Wirtschaftskunde. Für das Jahr 1994 machte sie Werbungskosten u.a. für eine "EU-Studienfahrt" nach Brüssel und Luxemburg sowie eine Studienreise nach Japan geltend. Das Finanzamt erkannte die Aufwendungen für die Studienfahrt nach Brüssel als Werbungskosten an. Den Aufwendungen für die Studienreise nach Japan in Höhe von S 21.838,-- wurde der... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Gem § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 sind Aufwendungen für die Lebensführung ausdrücklich auch dann nicht abzugsfähig, wenn sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Es reicht daher für die Abzugsfähigkeit nicht aus, dass einem Lehrer seitens des Landesschulrates be... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die freiwillige Begleitung der Schüler auf einer Studienreise (hier nach Japan) durch einen Lehrer ist nicht überwiegend beruflich veranlasst. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1998150111.X06 Im RIS seit 18.01.2001 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/14/0171 E 18. März 1992 RS 1 Stammrechtssatz Bei Aufwendungen, die auch in den Kreis der privaten Lebensführung fallen können, muß ein strenger Maßstab angelegt und eine genaue Unterscheidung vorgenommen werden (Hinweis E 21.10.1986, 86/14/0031). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Dass die Reise für die Berufstätigkeit von Nutzen sein konnte, genügt noch nicht, um sie als durch den Beruf veranlasst zu sehen (Hinweis E 17.10.1989, 86/14/0100). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1998150111.X04 Im RIS seit 18... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Gem § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 sind Aufwendungen für die Lebensführung ausdrücklich auch dann nicht abzugsfähig, wenn sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Es reicht daher für die Abzugsfähigkeit nicht aus, dass einem Lehrer seitens des Landesschulrates be... mehr lesen...