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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Rechtssatz
Der Teilnehmer an einer der Allgemeinbildung dienenden und unter fachkundiger Leitung stehenden Studienreise wird - anders als ein "typischer Tourist", für welchen ein relativ flüchtiges Interesse an den Sehenswürdigkeiten einer Region zutreffen mag - an einer möglichst intensiven Befassung mit dem Gegenstand der Reise einschließlich eines möglichst sachkundigen Reiseführers und entsprechenden Vorträgen interessiert sein (Hinweis E 17.10.1989, 86/14/0100; E 22.9.2000, 98/15/0111).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998140124.X02Im RIS seit
23.05.2002Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013