Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Rechtssatz
Dass die vom Steuerpflichtigen angestrebte Erweiterung und Vertiefung seiner im Zuge der Schulausbildung erworbenen Englischkenntnisse seiner beruflichen Tätigkeit als Betriebsprüfer ausländischer Unternehmen förderlich ist und auch vom Dienstgeber im Rahmen gewährter Dienstfreistellungen zum Besuch entsprechender Kurse gefördert und als wünschenswert angesehen wird, sei eingeräumt. Dies ändert aber im Grunde der Bestimmung des § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 nichts an der Zuordnung eines allgemeine Sprachkenntnisse vermittelnden Sprachkurses zum Bereich der Lebensführung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001130218.X02Im RIS seit
08.05.2002