RS Vwgh 2001/12/19 2001/13/0218

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Veröffentlicht am 19.12.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;

Rechtssatz

Dass die vom Steuerpflichtigen angestrebte Erweiterung und Vertiefung seiner im Zuge der Schulausbildung erworbenen Englischkenntnisse seiner beruflichen Tätigkeit als Betriebsprüfer ausländischer Unternehmen förderlich ist und auch vom Dienstgeber im Rahmen gewährter Dienstfreistellungen zum Besuch entsprechender Kurse gefördert und als wünschenswert angesehen wird, sei eingeräumt. Dies ändert aber im Grunde der Bestimmung des § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 nichts an der Zuordnung eines allgemeine Sprachkenntnisse vermittelnden Sprachkurses zum Bereich der Lebensführung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001130218.X02

Im RIS seit

08.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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