RS Vwgh 2002/2/27 96/13/0101

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Veröffentlicht am 27.02.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §20 Abs1 Z2;
EStG 1988 §4 Abs4;

Rechtssatz

Beiträge zu Personenversicherungen sind - vom Fall des § 16 Abs 1 Z 4 EStG abgesehen - auch bei einer gewissen betrieblichen Mitveranlassung grundsätzlich als Aufwendungen der privaten Lebensführung (§ 20 Abs 1 Z 2 EStG 1988) nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzbar (Hinweis E 23.1.2002, 98/13/0183).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1996130101.X04

Im RIS seit

09.07.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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