Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/14/0156 E 18. März 1986 RS 4Stammrechtssatz
Die Frage, ob Ausbildungskosten oder Fortbildungskosten vorliegen, ist jeweils in bezug auf einen bestimmten Steuerpflichtigen zu beantworten. Was für den einen Beruf erst Anstrebenden Berufsausbildung ist, kann für den bereits Berufstätigen Berufsfortbildung sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001150098.X03Im RIS seit
23.05.2002Zuletzt aktualisiert am
23.11.2011