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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z1;Rechtssatz
Für die Abzugsfähigkeit von Zinsen als Werbungskosten ist die Verwendung der Geldmittel maßgeblich, die durch die Schuldaufnahme verfügbar gemacht wurden (Hinweis E 22. Februar 2000, 94/14/0129).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1996130069.X01Im RIS seit
17.07.2002Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013