RS Vwgh 2002/3/27 96/13/0069

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Veröffentlicht am 27.03.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Für die Abzugsfähigkeit von Zinsen als Werbungskosten ist die Verwendung der Geldmittel maßgeblich, die durch die Schuldaufnahme verfügbar gemacht wurden (Hinweis E 22. Februar 2000, 94/14/0129).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1996130069.X01

Im RIS seit

17.07.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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