Der Beschwerdeführer schloß am 28. Dezember 1989 mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin einen "Aufteilungsvertrag" folgenden Inhaltes: "1.) Die Vertragsteile lebten in außerehelicher Lebensgemeinschaft, aus der auch die gemeinsame Tochter Johanna Carolina S, geb. 4.7.1985 stammt. Für den Fall der Auflösung der Lebensgemeinschaft vereinbarten die Vertragsteile die analoge Anwendung der eherechtlichen Bestimmungen über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer schloß am 28. Dezember 1989 mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin einen "Aufteilungsvertrag" folgenden Inhaltes: "1.) Die Vertragsteile lebten in außerehelicher Lebensgemeinschaft, aus der auch die gemeinsame Tochter Johanna Carolina S, geb. 4.7.1985 stammt. Für den Fall der Auflösung der Lebensgemeinschaft vereinbarten die Vertragsteile die analoge Anwendung der eherechtlichen Bestimmungen über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: EheG §81;GrEStG 1987 §1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die grundsätzliche Unterscheidung zwischen den Institutionen der Ehe und einer Lebensgemeinschaft (Hinweis E VS 15.10.1987, 86/16/0237, VwSlg 6257 F/1987) vermag zur Lösung der Frage, ob sich aus einer "Aufteilungsvereinbarung" zwischen ehemaligen Lebensgefährten eine Gegenleistung ermitteln läßt, nicht... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: EheG §81;GrEStG 1987 §1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die grundsätzliche Unterscheidung zwischen den Institutionen der Ehe und einer Lebensgemeinschaft (Hinweis E VS 15.10.1987, 86/16/0237, VwSlg 6257 F/1987) vermag zur Lösung der Frage, ob sich aus einer "Aufteilungsvereinbarung" zwischen ehemaligen Lebensgefährten eine Gegenleistung ermitteln läßt, nicht... mehr lesen...
In ihrer Abgabenerklärung vom 28. Juni 1985 zeigte die Beschwerdeführerin dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (im folgenden: Finanzamt) an, daß sie an diesem Tage die Liegenschaften EZ nn, KG X, und EZ nnn, KG X, gekauft habe. Sie begehrte Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 1 Z. 2 lit. a) GrEStG 1955 (in der Folge: GrEStG). Eine Überprüfung des Finanzamtes ergab, daß die Liegenschaft EZ nnn am 24. September 1985 an die Ehegatten Th. und M. F. weiterverkauft w... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3;GrEStG 1955 §4 Abs2;
Rechtssatz: Der im § 4 Abs 1 Z 3 GrEStG 1955 begünstigte Zweck (Schaffung eines Wohnhauses,
Begründung: von Wohnungseigentum unabhängig von der Größe und Ausstattung) wird von § 4 Abs 2 zweiter Satz GrEStG 1955 nicht erfaßt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992160074.X02 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs2;
Rechtssatz: Wird ein Grundstück von einer Vereinigung mit der statutenmäßigen Aufgabe der Schaffung von Wohnungseigentum, die den Befreiungstatbestand des § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1955 angesprochen hat, vor Ablauf von acht Jahren veräußert und ist es der Erwerber, der vor Ablauf dieser acht Jahre den begünstigten Zweck durch Absta... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer und sein Bruder Josef G. beabsichtigten, bei der am 10. Juli 1989 vorgenommenen Versteigerung zweier Liegenschaften in der KG N. je die Hälfte der Liegenschaften zu ersteigern. An der Versteigerung nahm lediglich Josef G. teil. Da die von ihm vorgelegte Vollmacht des Beschwerdeführers mangels Beglaubigung der Unterschrift vom Gericht nicht "akzeptiert" wurde, ersteigerte Josef G. die beiden Liegenschaften zur Gänze um ein Meistbot von zusammen S 5,270.000,--. Das ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine gemeinnützige Bauträgerin, ist Veräußerin einer Wohnungseigentumsanlage in X, Y-Gasse. Mit 20 Wohnungseigentumsbewerbern schloß sie im Jahr 1980 schriftliche Vereinbarungen, die sich auf konkrete, planlich dargestellte und flächenmäßig bestimmte Wohnungseinheiten bezogen und einen Kaufpreis enthalten haben. Die zeitlich letzte Unterschrift datiert mit 15. Dezember 1980. In den aufgrund dieser Vereinbarungen erstatteten Abgabenerklärungen wurde die Grunderw... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer und sein Bruder Josef G. beabsichtigten, bei der am 10. Juli 1989 vorgenommenen Versteigerung zweier Liegenschaften in der KG N. je die Hälfte der Liegenschaften zu ersteigern. An der Versteigerung nahm lediglich Josef G. teil. Da die von ihm vorgelegte Vollmacht des Beschwerdeführers mangels Beglaubigung der Unterschrift vom Gericht nicht "akzeptiert" wurde, ersteigerte Josef G. die beiden Liegenschaften zur Gänze um ein Meistbot von zusammen S 5,270.000,--. Das ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litb idF 1985/557;GrEStG 1955 §4 Abs2 idF 1985/557;
Rechtssatz: Die tatbestandsmäßige Voraussetzung für die Steuerbefreiung nach § 4 Abs 1 Z 3 lit b GrEStG 1955 ist eine zweifache: Der Erwerb des Grundstücksanteiles muß zur Schaffung des Wohnhauses und zur
Begründung: von Wohnungseigentum dienen (Czurda, Kommentar zum Grunderwerbsteuergesetz, Stand nach dem 1... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litb idF 1985/557;GrEStG 1955 §4 Abs2 idF 1985/557;
Rechtssatz: Schon der Wortlaut des § 4 Abs 2 erster Satz GrEStG 1955, ERWERBSVORGÄNGE unterlägen mit dem Ablauf von acht Jahren der Steuer, schließt es aus, den Fristbeginn mit der Bauvollendung eintreten zu lassen. Gerade weil der Gesetzgeber des Abgabenänderungsgesetzes 1985 trotz Ausweitung der hier gege... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Der Grunderwerbsteuer unterliegen keineswegs lediglich Rechtsgeschäfte, bei denen eine Gegenleistung vorliegt, die zu einer "Vermehrung des Vermögens" des Übergebers bzw zu einer "Verminderung des Vermögens" des Übernehmers des Grundstückes führt. European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litb idF 1985/557;GrEStG 1955 §4 Abs2 idF 1985/557;WEG 1975 §2 Abs2;
Rechtssatz: Allein der Abschluß des Wohnungseigentumsvertrages ist als Tatbestandserfüllung des § 4 Abs 1 Z 3 lit b GrEStG 1955 anzusehen. Der Bezug der errichteten Wohneinheiten, die Aufbringung der Grundkosten, die Herstellung des Nutzwertschlüssels sowie die Kons... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Der Grunderwerbsteuer unterliegen keineswegs lediglich Rechtsgeschäfte, bei denen eine Gegenleistung vorliegt, die zu einer "Vermehrung des Vermögens" des Übergebers bzw zu einer "Verminderung des Vermögens" des Übernehmers des Grundstückes führt. European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 30. August 1985 erwarben der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin je zur Hälfte die Grundstücke EZ. ... um den Kaufpreis von insgesamt S 425.280,--. Für diesen Erwerbsvorgang wurde die Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß "§ 15 Agrarverfahrensgesetz" beantragt. Mit Bescheid vom 24. April 1986 stellte das Amt der Burgenländischen Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz gemäß § 4 Abs. 3 des Landesgesetzes vom 27. Juli 1970 über das Landwirtschaftl... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z4 lita;GrEStG 1955 §4 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0095
Rechtssatz: Der begünstigte Zweck ist schon dann aufgegeben, wenn das Grundstück - aus welchen Gründen immer - dem Betrieb entzogen und weitergegeben wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom (30. Dezember 1985) 8. Jänner 1986 kaufte die Beschwerdeführerin von E. und W.P. das Grundstück 465, EZ 508, Katastralgemeinde XY im Ausmaß von 493 m2, auf welchem sich das Haus n3 befand. Als Kaufpreis wurden S 1,300.000,-- und die Übernahme einer Leibrentenverpflichtung vereinbart. In den Abgabenerklärungen vom 30. Jänner 1986 wurde der Befreiungstatbestand des § 4 Abs. 1 Z. 7 lit. a und b Grunderwerbsteuergesetz 1955 (im folgenden: GrEStG) geltend gemacht. Über ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin und ihr am 4. September 1985 verstorbener Ehegatte schlossen am 12./13. August 1980 einen Kaufvertrag mit der XY-GesmbH. zwecks Erwerbes eines 46/1000-stel Anteils an der Liegenschaft EZ 348, Katastralgemeinde Z, auf welcher Liegenschaft ein Wohnhaus errichtet und Wohnungseigentum begründet werden sollte. Mit getrennt ausgefertigten Bescheiden je vom 8. September 1989 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (im folgenden: Finanzamt) gegenübe... mehr lesen...
Die beschwerdeführenden Parteien haben am 15. März 1977 der Gemeinnützigen Siedlungsgenossenschaft Y, eingetragene Genossenschaft mbH in L (in der Folge: Genossenschaft) einen als Anbot bezeichneten Schriftsatz betreffend den Erwerb der auf der Liegenschaft EZ. 388 KG X in Wien zu errichtenden Wohnung Top Nr. 5 übermittelt. Dieser von den beschwerdeführenden Parteien unterfertigte Schriftsatz hat auszugsweise folgenden Inhalt: "Herr/Frau ... in Wien ... stellen hiemit als Wohnungs... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z1 litc idF 1985/557;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 litb idF 1985/557;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litb idF 1985/557;GrEStG 1955 §4 Abs2 idF 1985/557; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/16/0076 Besprechung in:AnwBl 6/1993, S 446-447;
Rechtssatz: Daß es ohne Verschulden des Abgabepflichtigen, ja sogar entgegen ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: AbgÄG 1985;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z1 litc idF 1985/557;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 litb idF 1985/557;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litb idF 1985/557;GrEStG 1955 §4 Abs2 idF 1985/557; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/16/0076 Besprechung in:AnwBl 6/1993, S 446-447;
Rechtssatz: Durch das Abgabenänderungsge... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: AbgÄG 1985 Abschn8 Art2 Z1;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litb idF 1985/557;GrEStG 1955 §4 Abs2 idF 1985/557; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/16/0008
Rechtssatz: Die durch das AbgÄG 1985, BGBl 1985/557, geänderte Fassung des § 4 Abs 1 Z 3 lit b GrEStG 1955 ist nach dessen Art II Z 1 des Abschnit... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z7;GrEStG 1955 §4 Abs2;
Rechtssatz: Die Steuerpflicht tritt bei den Befreiungstatbeständen der Z 7 des § 4 Abs 1 GrEStG 1955 auch mit der Aufgabe des begünstigten Zweckes ein (Czurda, Kommentar zum Grunderwerbsteuergesetz II in der Fassung Juli 1987, Randziffer 285 zu § 4 GrEStG). Der begünstigte Zweck wird aufgegeben, wenn das erworbene Grundstück innerhalb vo... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Mit Sacheinlagevertrag vom 18. Juni 1990 wurde entsprechend den Bestimmungen des § 8a KWG das gesamte bankgeschäftliche Unternehmen (mit den dazugehörenden inländischen Grundstücken) einer (Vereins)Sparkasse mit Sitz in Kärnten (in der Folge: Sparkasse) mit allen Aktiven und Passiven auf Grundlage der zum 31. Dezember 1989 erstellten Einbringungsbilanz mit dem zuletzt genannten Tag als Stichtag in die zu e... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Mit Sacheinlagevertrag vom 18. Juni 1990 wurde entsprechend den Bestimmungen des § 8a KWG das gesamte bankgeschäftliche Unternehmen (mit den dazugehörenden inländischen Grundstücken) einer (Vereins)Sparkasse mit Sitz in Kärnten (in der Folge: Sparkasse) mit allen Aktiven und Passiven auf Grundlage der zum 31. Dezember 1989 erstellten Einbringungsbilanz mit dem zuletzt genannten Tag als Stichtag in die zu e... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10;BewG 1955 §13 Abs2;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 89/16/0101 4 Stammrechtssatz Gesellschaftsrechte sind regelmäßig auch bei Neugründungen zu bewerten und der Vermögenssteuer sowie der Gesellschaftssteuer zugrunde zu legen, wobei die Bewertung stets nach den Bestimungen des BewG zu erfol... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10;BewG 1955 §13 Abs2;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 89/16/0101 4 Stammrechtssatz Gesellschaftsrechte sind regelmäßig auch bei Neugründungen zu bewerten und der Vermögenssteuer sowie der Gesellschaftssteuer zugrunde zu legen, wobei die Bewertung stets nach den Bestimungen des BewG zu erfol... mehr lesen...
Mit den jeweils trennbaren - für die vorliegenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren allein wesentlichen - Teilen der angefochtenen, im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten - gesondert ausgefertigten - Berufungsentscheidungen gab die Finanzlandesdirektion für Oberösterreich (in der Folge: belangte Behörde) der jeweiligen Berufung der nunmehrigen drei Beschwerdeführerinnen gegen den jeweils sie betreffenden - gesondert ausgefertigten - Bescheid des Finanzamtes für Gebühren un... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/16/0073
91/16/0072 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/31 90/16/0150 6 Stammrechtssatz Die Tatsache, daß sowohl Veräußerer als auch Erwerber am Erwerbsvorgang gleichermaßen wesentlich beteiligt sind, erlaubt eine Gleichbehandlung auch im Bereich des... mehr lesen...