Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1;GrEStG 1955 §4 Abs1;GrEStG 1955 §4 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/16/0073
91/16/0072 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/31 90/16/0150 7 Stammrechtssatz Der § 4 Abs 2 GrEStG 1955 normiert nicht neue, von § 4 Abs 1 in Verbindung mit § 1 GrEStG 1955 unabhängige steuerpflichtige Tat... mehr lesen...
Im vorliegenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist die Beantwortung der Frage streitentscheidend, ob die Beschwerdeführerin (ein gemeinnütziger Bauträger im Sinne des § 4 Abs. 1 Z. 1 GrEStG 1955 - in der Folge: GrEStG) für den Kaufvertrag vom 27.(/31.) Juli 1979, auf Grund dessen sie den Anspruch auf Übereignung eines bestimmten Grundstückes in Wien - in der Absicht, Kleinwohnungen darauf zu errichten - erworben hatte, (im Sinne der angefochtenen Berufungsentscheidung) Grunderwerb... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs2;
Rechtssatz: Eine Frist von acht Jahren ist bei gebotener Durchschnittsbetrachtung jedenfalls geeignet, die Fälle einer gerechtfertigten Begünstigung von Fällen abzugrenzen, in den nach den rechtspolitischen Vorstellungen des Gesetzgebers, gegen deren Sachlichkeit an sich weder Bedenken vorgebracht wurden noch bestehen, eine Begünstigung nicht (mehr) gewährt we... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs2;GrEStGNov 1962;
Rechtssatz: § 4 Abs 2 zweiter Satz GrEStG 1955 geht auf die GrEStG-Novelle, BGBl Nr 1962/225, zurück, die unter anderem auch den Zweck verfolgte, die Schaffung von Wohnungseigentum steuerlich in erhöhtem Ausmaß zu begünstigen. Deshalb wurde im § 4 Abs 2 GrEStG 1955 im bestimmten Umfang auch auf die nachträgliche Vorscheibung der Grunderwerbsteue... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/16/0233 E 21. Februar 1985 RS 1 Stammrechtssatz Ein Grundstück gilt auch dann von einem gemeinnützigen Bauträger zu dem Zweck des § 4 Abs 1 Z 1 lit a GrEStG 1955 oder von einer Vereinigung mit der statutenmäßigen Aufgabe der Schaffung von Wohnungseigentum zu dem Zweck des § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1955 als verwendet, wenn e... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich - in Übereinstimmung mit der Sachverhaltsdarstellung der Beschwerdeführerin gemäß § 28 Abs. 1 Z. 3 VwGG - im wesentlichen folgendes: Mit Sacheinlagevertrag vom 20. August 1988 wurde der Betrieb (mit den dazugehörenden drei Grundstücken in S) einer Genossenschaft mit Sitz im Bundesland S, die sich nach § 5 Abs. 2 dieses Vertrages in ihrem Anlagevermögen ausgewiesene Beteiligungen, nämlich Aktien der beschwerdeführenden Aktiengesellschaft... mehr lesen...
Im vorliegenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist die Beantwortung der Frage streitentscheidend, ob die Beschwerdeführerin gegenüber einem gemeinnützigen Bauträger gemäß § 4 GrEStG 1955 (in der Folge: Verkäuferin) den Anspruch auf Übereignung bestimmter Liegenschaftsanteile in Oberösterreich (im Sinne der angefochtenen Berufungsentscheidung) schon im Jahre 1979 oder (im Sinne der Beschwerde) erst im Jahre 1988 erworben hatte. Der Verwaltungsgerichtshof hat erwogen: Der Be... mehr lesen...
Laut Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 8. Jänner 1987 ist die Beschwerdeführerin Alleinerbin nach ihrem am 4. September 1985 verstorbenen Ehegatten Dr. KP. Am 12./13. August 1980 hatten die Beschwerdeführerin und ihr Ehegatte mit der XY-GesmbH. einen Kaufvertrag geschlossen, dessen wesentliche Bestimmungen wie folgt lauten: "A. VERTRAGSGEGENSTAND 1) Die XY-GesmbH., im folgenden kurz Verkäuferin ge... mehr lesen...
Abgesehen von dem für das vorliegende verwaltungsgerichtliche Verfahren nicht wesentlichen, trennbaren Teil der im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten Berufungsentscheidung wies die Finanzlandesdirektion für Tirol (in der Folge: belangte Behörde) damit die Berufung des Beschwerdeführers gegen die ihm gegenüber mit Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Innsbruck (in der Folge: FA) vom 9. Mai 1989 erfolgte Grunderwerbsteuerfestsetzung als unbegründet ab.... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich - in Übereinstimmung mit der Sachverhaltsdarstellung der Beschwerdeführerin gemäß § 28 Abs. 1 Z. 3 VwGG - im wesentlichen folgendes: Die Beschwerdeführerin - eine Baugesellschaft m.b.H., jedoch kein gemeinnütziger Bauträger im Sinne des § 4 GrEStG 1955 (in der Folge: GrEStG) - hatte auf Grund des Kaufvertrages vom (12./)18. Mai 1981 das Eigentum an einer bebauten Liegenschaft in Wien um den mit S 2,000.000,-- vereinbarten Kaufpreis ... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich - in Übereinstimmung mit der Sachverhaltsdarstellung der Beschwerdeführerin gemäß § 28 Abs. 1 Z. 3 VwGG - im wesentlichen folgendes: Mit Sacheinlagevertrag vom 20. August 1988 wurde der Betrieb (mit den dazugehörenden drei Grundstücken in S) einer Genossenschaft mit Sitz im Bundesland S, die sich nach § 5 Abs. 2 dieses Vertrages in ihrem Anlagevermögen ausgewiesene Beteiligungen, nämlich Aktien der beschwerdeführenden Aktiengesellschaft... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1;GrEStG 1955 §4 Abs1;GrEStG 1955 §4 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/20 90/16/0170 1 Stammrechtssatz Die Bestimmung des § 4 Abs 2 GrEStG 1955 begründet keinen neuen Steuertatbestand, sondern ist bloß insoweit von Bedeutung, als bei Vorliegen der in ihr genannten Tatbestandselemente eine Ausnahme von der Steuerpflicht gemäß § 4 Abs 1 GrEStG 1955 n... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z1 litc;GrEStG 1955 §4 Abs2 litb;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Eigentumswohnung bzw ein Reihenhaus im Wohnungseigentum steht nicht im Alleineigentum des Benützers und ist daher kein Eigenheim (Hinweis E 20.2.1992, 90/16/0160, 0161). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1990160224.X03 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs2; Beachte Besprechung in AnwBl 9/1992, S 665-666
Rechtssatz: Auch im Falle des § 4 Abs 2 dritter Satz GrEStG 1955 ist nach dem Willen des Gesetzgebers die Verwirklichung eines Erwerbsvorganges schon als gegeben anzunehmen, sobald die Parteien in der Außenwelt ihren Willen, ein Rechtsgeschäft abzuschließen (zB durch Unterfertigung der Vertragsurku... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/16/0218
Rechtssatz: Die Abgabenschuld entsteht iSd stRsp erst, wenn der begünstigte Zweck aufgegeben wurde bzw wenn seit dem Erwerbsvorgang acht Jahre vergangen waren. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:199016021... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Schätzung der Gegenleistung ist als eine Art ihrer "Ermittlung" iSd § 4 Abs 2 Z 1 GrEStG 1987 zu verstehen (Hinweis E 29.10.1958, 1954/57; E 9.5.1968, 1310/67; E 20.6.1990, 89/16/0101). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1990160234.X03 Im RIS seit 14.01.2002 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/18 89/16/0209 2 Stammrechtssatz Wird der Vorgang, durch den der begünstigte Zweck aufgegeben wurde, wieder rückgängig gemacht, so wird die Steuerbefreiung nicht wieder wirksam, da durch eine neuerliche Willenserklärung des Erwerbers der Verlust der Steuerfreiheit nicht beseitigt werden kann. ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 litb;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litb;GrEStG 1955 §4 Abs2;
Rechtssatz: Ganz abgesehen davon, daß die Steuerbefreiung des § 4 Abs 1 Z 3 lit b GrEStG 1955 nur dann anzuwenden ist, wenn - unter sonstigen Voraussetzungen - auf dem Grundstück, das Gegenstand des Erwerbes war, der Veräußerer ein Wohnhaus bereits geschaffen hat und unmittelbar mit dem Erwerb des Grundst... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §20 Abs3;GrEStG 1955 §20 Abs5;GrEStG 1955 §4 Abs2; Beachte Besprechung in AnwBl 9/1992, S 665-555
Rechtssatz: Offensichtlich hat der Gesetzgeber bei der Regelung des § 20 Abs 3 und des § 20 Abs 5 GrEStG 1955 nicht an eine Herabsetzung der Gegenleistung VOR Entstehung der Steuerschuld gedacht und daher eine Lücke gelassen, bei der es sich aber um eine pl... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10;BewG 1955 §13 Abs2;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Gesellschaftsrechte sind regelmäßig AUCH bei Neugründungen zu bewerten. Nach § 13 Abs 2 BewG ist für Aktien, soweit sie im Inland keinen Kurswert haben, der gemeine Wert (§ 10 BewG) maßgebend. Läßt sich der gemeine Wert aus Verkäufen nicht ableiten, so ist er unter Berücksichtigung des Gesamtver... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Schätzung der Gegenleistung ist als eine Art ihrer "Ermittlung" iSd § 4 Abs 2 Z 1 GrEStG 1987 zu verstehen (Hinweis E 29.10.1958, 1954/57; E 9.5.1968, 1310/67; E 20.6.1990, 89/16/0101). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1990160234.X03 Im RIS seit 14.01.2002 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10;BewG 1955 §13 Abs2;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Gesellschaftsrechte sind regelmäßig AUCH bei Neugründungen zu bewerten. Nach § 13 Abs 2 BewG ist für Aktien, soweit sie im Inland keinen Kurswert haben, der gemeine Wert (§ 10 BewG) maßgebend. Läßt sich der gemeine Wert aus Verkäufen nicht ableiten, so ist er unter Berücksichtigung des Gesamtver... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Eine Baugesellschaft m.b.H. (in der Folge: A) hatte im Jahre 1970 eine (aus den Grundstücken 89/47 und 96/19 bestehende), in Niederösterreich gelegene Liegenschaft EZ. 1621 gekauft. Mit Bescheid der zuständigen Baubehörde erster Instanz vom 27. August 1970 war A die Baubewilligung für die Errichtung einer Wohnhausanlage mit insgesamt 292 Wohnungseinheiten auf dieser Liegenschaft erteilt worden. Nachdem das Gru... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Nach der am 1. Februar 1977 beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (in der Folge: FA) eingelangten Abgabenerklärung habe die G...-Wohnungseigentumsgesellschaft m. b.H. (in der Folge: Verkäuferin) eine bestimmte in Wien XXII gelegene, aus einem Grundstück bestehende Liegenschaft (in der Folge: Grundstück) gekauft. Im Mai 1976 war ein von FN als Bauführer und Planverfasser sowie als Gesch... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten und den vom Verwaltungsgerichtshof beigeschafften Akten AZ. A n1/84 des Bezirksgerichtes Grieskirchen ergibt sich im wesentlichen folgendes: Auf Grund des mit den Ehegatten Karl und Pauline H als Verkäufern geschlossenen Kaufvertrages vom (25./)28. Jänner 1980 hatte Gertrude B (in der Folge: Erblasserin) das Eigentum an einem bestimmten, in Oberösterreich gelegenen, unbebauten Grundstück erworben und für diesen Erwerbsvorgang beim Finanzamt für Geb... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1;GrEStG 1955 §4 Abs1;GrEStG 1955 §4 Abs2;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 4 Abs 2 GrEStG 1955 begründet keinen neuen Steuertatbestand, sondern ist bloß insoweit von Bedeutung, als bei Vorliegen der in ihr genannten Tatbestandselemente eine Ausnahme von der Steuerpflicht gemäß § 4 Abs 1 GrEStG 1955 nicht in Betracht kommt und damit die Steuerpflicht nach § 1 GrEStG 1... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0072 E 26. Jänner 1989 RS 5 Stammrechtssatz Die in § 4 Abs 2 GrEStG 1955 normierte achtjährige Frist ist eine verschuldensunabhängige Fallfrist (Hinweis E 17.6.1985, 85/16/0039). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1990160185.X06 Im ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litb idF 1985/557;GrEStG 1955 §4 Abs2 idF 1985/557; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/16/0161
Rechtssatz: Die Steuerbefreiung des § 4 Abs 1 Z 3 lit b GrEStG 1955 idF 1985/557 ist nur dann anzuwenden, wenn - unter sonstigen Voraussetzungen - auf dem Grundstück, das Gegenstand des Erwerbes war,... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litb idF 1985/557;GrEStG 1955 §4 Abs2 idF 1985/557; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/18 89/16/0209 1 Stammrechtssatz Der Übergang eines Grundstückes im Erbwege kann nicht als Veräußerung iSd § 4 Abs 2 GrEStG 1955 angesehen werden. Die Steuerfreiheit geht erst verloren, wenn der Erbe innerhalb von acht Jahren, gerechnet vom Erwerb des Erblasser... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §2 Abs3;GrEStG 1955 §4 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3023/80 E 23. Juni 1983 RS 1 Stammrechtssatz Im Fall der Verwirklichung des grunderwerbsteuerrechtlich begünstigten Zweckes nur auf einzelnen Flächenteilen ist unter Beachtung des § 2 Abs 3 GrEStG 1955 in einheitlicher Beurteilung des ganzen Erwerbsvorganges zu untersuchen, ob der begünstigte Zweck als aufge... mehr lesen...