Index: 21/01 Handelsrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;UmwG 1954 §1 Abs1;UmwG 1954 §2;
Rechtssatz: Leistungen verlieren durch ihre Erbringung an Dritte nicht ihren Charakter als Gegenleistung, wenn sie für den Erwerb der Grundstücke erbracht werden. Die vertragliche Übernahme von Leistungen, sei es gegenüber dem Vertragspartner oder einem Dritten durch... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;UmwG 1954 §1;
Rechtssatz: Der Verzicht auf Gesellschaftsrechte an der übertragenden Gesellschaft im Falle einer Umwandlung nach dem UmwandlungsG ist Teil der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer (Hinweis E 18.11.1993, 92/16/0179 bis 0185). Der erklärte Verzicht des Erwerbers auf ein Recht, das... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;UmwG 1954 §1 Abs1;UmwG 1954 §2;
Rechtssatz: Leistungen verlieren durch ihre Erbringung an Dritte nicht ihren Charakter als Gegenleistung, wenn sie für den Erwerb der Grundstücke erbracht werden. Die vertragliche Übernahme von Leistungen, sei es gegenüber dem Vertragspartner oder einem Dritten durch... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb mit Kaufvertrag vom 21. März 1986 von der N-Baugesellschaft m.b.H., einer Vereinigung mit der statutenmäßigen Aufgabe der Schaffung von Wohnungseigentum, die Liegenschaft EZ 302, Grundbuch H, Grundstück 240/66 Baufläche. Punkt X des Kaufvertrages lautet: "Der Käufer beabsichtigt ob der kaufgegenständlichen Liegenschaft Wohnungseigentum zu begründen und beantragt daher die besondere Ausnahme von der Besteuerung dieses Rechtsgeschäftes nach § 4 GrEST 1955 in ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §209 Abs1;GrEStG 1955 §4 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/16/0169 E 16. September 1982 RS 3(hier: Anfrage des Finanzamtes an den Abgabepflichtigen) Stammrechtssatz Auch die Anfrage des Finanzamtes an ein Gemeindeamt bezüglich der Fertigstellung der Arbeiterwohnstätte ist als eine zur Geltendmachung des Abgabenanspruches un... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 6. Oktober 1982 erwarben die Beschwerdeführer das Grundstück Nr. 656/6, KG G, um den Kaufpreis von S 387.440,--. Für diesen Erwerbsvorgang wurde Grunderwerbsteuerbefreiung wegen Arbeiterwohnstättenbaues (§ 4 Abs. 1 Z. 2 lit. a GrEStG 1955) beantragt. Mit Schreiben vom 13. November 1990, also nach Ablauf der 8-Jahresfrist des § 4 Abs. 2 GrEStG 1955 richtete das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (im folgenden: Finanzamt) eine Anfrage an die Beschwerde... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 9. Jänner 1982 erwarb die Beschwerdeführerin die streitgegenständliche Liegenschaft EZ 1599 der KG H. Gegenstand des Kaufvertrages war die Liegenschaft samt dem von der Verkäuferin, einem Bauunternehmen, darauf zu errichtenden Wohnhaus. In der Grunderwerbsteuererklärung vom 15. Jänner 1982 wurde für den Erwerbsvorgang die Steuerfreiheit im Sinne des § 4 Abs. 1 Z. 2 lit. b GrEStG 1955 geltend gemacht. Am 12. Juni 1986 richtete das Finanzamt mittels eines Vordruckes ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer und Frau J.H. erwarben mit Anwartschaftsvertrag vom 22. Juni 1987 gemeinsam die Ansprüche auf Übereignung eines Anteiles an einem Grundstück, auf welchem eine Reihenhausanlage geschaffen werden sollte, zur Begründung: von Wohnungseigentum. In ihrer Abgabenerklärung vom 22. Juni 1987 begehrten der Beschwerdeführer und J.H. Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 1 Z. 3 Grunderwerbsteuergesetz 1955 und legten den Anwartschaftsvertrag vor. Der Abschluß (aller) Wohnu... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/18 89/16/0209 2 Stammrechtssatz Wird der Vorgang, durch den der begünstigte Zweck aufgegeben wurde, wieder rückgängig gemacht, so wird die Steuerbefreiung nicht wieder wirksam, da durch eine neuerliche Willenserklärung des Erwerbers der Verlust der Steuerfreiheit nicht beseitigt werden kann. ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z1 litc;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 litb;GrEStG 1955 §4 Abs2 Satz3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/16/0014 E 21. Februar 1985 RS 2 Stammrechtssatz § 4 Abs 1 Z 1 lit c GrEStG 1955 enthält ebenso wie der Befreiungstatbestand des § 4 Abs 1 Z 2 lit b GrEStG 1955 sowohl eine SACHLICHE BEGÜNSTIGUNG (arg. "Eigenheim") als auch eine PERSÖNLICHE BEGÜNSTIGUNG (arg "übern... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/16/0016
Rechtssatz: Die allenfalls vor Ablauf der Achtjahresfrist manifestierte Absicht, nach Ablauf den bereits erfüllten begünstigten Zweck (durch Vergrößerung) aufzugeben, kann keine Rolle mehr im Hinblick auf die Befreiung spielen. Nur tatsächliche Baumaßnah... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 lita;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litb;GrEStG 1955 §4 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/26 90/16/0224 4 Stammrechtssatz Ganz abgesehen davon, daß die Steuerbefreiung des § 4 Abs 1 Z 3 lit b GrEStG 1955 nur dann anzuwenden ist, wenn - unter sonstigen Voraussetzungen - auf dem Grundstück, das Gegenstand des Erwerbes war, der Veräußerer ein Wohnha... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist die Frage strittig, ob auf einen im Zuge eines Erwerbsvorganges nach § 7 Umgründungssteuergesetz (UmgrStG) erfolgten Grundstückserwerb der einfache oder der zweifache Einheitswert als Bemessungsgrundlage anzuwenden ist. Während die Beschwerdeführerin ersteres anstrebt, vertritt die belangte Behörde wie schon die Abgabenbehörde erster Instanz die letztere Meinung. Die belangte Behörde stützt sich dabei auf den Wortla... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1;GrEStG 1987 §1 Abs2;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;GrEStG 1987 §6 Abs1;UmgrStG 1991 §11 Abs5;UmgrStG 1991 §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/01/19 93/16/0147 1
(hier Anwendungsfall von § 7 und § 11 Abs 5 UmgrStG 1991) Stammrechtssatz Da § 22 Abs 4 UmgrStG 1991 nicht zwischen Einbringungsvorgängen mit und solc... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist die Frage strittig, ob auf einen im Zuge eines Erwerbsvorganges nach § 7 Umgründungssteuergesetz (UmgrStG) erfolgten Grundstückserwerb der einfache oder der zweifache Einheitswert als Bemessungsgrundlage anzuwenden ist. Während die Beschwerdeführerin ersteres anstrebt, vertritt die belangte Behörde wie schon die Abgabenbehörde erster Instanz die letztere Meinung. Die belangte Behörde stützt sich dabei auf den Wortla... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1;GrEStG 1987 §1 Abs2;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;GrEStG 1987 §6 Abs1;UmgrStG 1991 §11 Abs5;UmgrStG 1991 §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/01/19 93/16/0147 1
(hier Anwendungsfall von § 7 und § 11 Abs 5 UmgrStG 1991) Stammrechtssatz Da § 22 Abs 4 UmgrStG 1991 nicht zwischen Einbringungsvorgängen mit und solc... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erwarb ein Reihenhaus in R von der "I-Genossenschaft reg. Gen. m.b.H." (im folgenden: Genossenschaft bzw. ISG). Am 28. Februar 1979 hatte die Genossenschaft folgendes Schreiben an die Beschwerdeführerin gerichtet: "Parzellenzuteilung Der Vorstand unserer Genossenschaft hat Ihnen in seiner Sitzung am 19. Februar 1979 die Parzelle Nr. 1329/10 des Reihenhauses I in R zugesichert. Die Grundkosten für diese Parzelle einschließlich der Garagen- und Abstellfläc... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1;GrEStG 1955 §4 Abs2 idF 1985/557;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH beginnt die in § 4 Abs 2 dritter Satz GrEStG 1955 genannte Frist mit dem Erwerbsvorgang iSd § 1 GrEStG 1955 zu laufen (Hinweis E 12.4.1984, 83/16/0076). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1992160166.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist allein die Frage strittig, ob betreffend den Erwerb des einzigen Geschäftsanteiles an einer Gesellschaft m.b.H., zu deren Vermögen inländische Grundstücke gehören, die Gebühr gemäß § 33 TP 21 Abs. 1 Z. 2 GebG von dem um den Einheitswert der Grundstücke verminderten Abtretungspreis zu entrichten ist oder von dem um den Verkehrswert der Grundstücke reduzierten Entgelt. Während die Beschwerdeführerin in ihrer Berufung gege... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist allein die Frage strittig, ob betreffend den Erwerb des einzigen Geschäftsanteiles an einer Gesellschaft m.b.H., zu deren Vermögen inländische Grundstücke gehören, die Gebühr gemäß § 33 TP 21 Abs. 1 Z. 2 GebG von dem um den Einheitswert der Grundstücke verminderten Abtretungspreis zu entrichten ist oder von dem um den Verkehrswert der Grundstücke reduzierten Entgelt. Während die Beschwerdeführerin in ihrer Berufung gege... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs3;GebG 1957 §33 TP21 Abs1 Z2;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z3;GrEStG 1987 §6 Abs1; Beachte Besprechung in AnwBl 1994/10, S 833-834 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/16 90/15/0080 5 Stammrechtssatz Im Falle eines Rechtsgeschäftes, das teils unter das Grunderwerbsteuergesetz, teils unter das Gebüh... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs3;GebG 1957 §33 TP21 Abs1 Z2;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z3;GrEStG 1987 §6 Abs1; Beachte Besprechung in AnwBl 1994/10, S 833-834 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/16 90/15/0080 5 Stammrechtssatz Im Falle eines Rechtsgeschäftes, das teils unter das Grunderwerbsteuergesetz, teils unter das Gebüh... mehr lesen...
Mit einem Kaufvertrag vom 4. Juni 1986 erwarben die beiden beschwerdeführenden Ehegatten je zur Hälfte eine Liegenschaft in der Katastralgemeinde Simmering. In der beim Finanzamt eingereichten Abgabenerklärung wurde für die beiden Erwerbsvorgänge die Grunderwerbsteuerfreiheit im Sinne des § 4 Abs. 1 Z. 2 lit. a GrEStG 1955 geltend gemacht. Nach Errichtung eines Wohnhauses auf der erworbenen Liegenschaft wurden vom Erstbeschwerdeführer über entsprechende Aufforderung des Finanzamte... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hatte mit Vertrag vom 30. Jänner bzw. 3. Februar 1984 von der Gemeinnützigen M-AG eine Anwartschaft betreffend die Wohnung Nr. 3 im Ausmaß von 87,38 m2 auf dem Grundstück 860/6, EZ 388, KG Stanz, erworben und dafür Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 1 Z. 3 lit. b GrEStG 1955 geltend gemacht. Da in der Folge eine Anfrage vom 10. März 1992 ergab, daß noch kein Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag errichtet wurde, schrieb das Finanzamt für Gebühren und Verkehrst... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/16/0039 E 17. Juli 1985 RS 3 Stammrechtssatz Eine Verlängerung der für die Erfüllung des begünstigten Zweckes im § 4 Abs 2 GrEStG 1955 normierten Frist von acht Jahren ist im Gesetz nicht vorgesehen. Diese bildet daher eine Fallfrist (Hinweis E 22.5.1980, 714/79). European Ca... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/11 90/16/0038 4 Stammrechtssatz Den Fragen, aus welchen Gründen die Erfüllung des begünstigten Zweckes innerhalb der gesetzlichen Frist von acht Jahren unterblieb, und ob den Erwerber an dieser Nichterfüllung ein Verschulden trifft oder nicht, kommt bei der Anwendung des § 4 Abs 2 GrEStG 1955 rechtliche Bedeutung... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/16/0064
Rechtssatz: Nach § 4 Abs 2 Satz 3 GrEStG 1955 unterliegt unter anderem ein Erwerbsvorgang iSd § 4 Abs 1 Z 2 GrEStG 1955 der Steuer, wenn der begünstigte Zweck innerhalb von acht Jahren aufgegeben wird. Die Absicht, eine Arbeiterwohnstätte zu errichten, ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litb;GrEStG 1955 §4 Abs2;
Rechtssatz: Das Sachverhaltsbeurteilungsinstrument des § 21 BAO ist kein geeignetes Mittel, eingetretene Fristversäumnisse ungeschehen zu machen. Andere Umstände als die Errichtung des Wohnungseigentumsvertrages wie zB der Bezug der errichteten Wohnungen, die Aufbringung der Grun... mehr lesen...
Mit Sacheinlagevertrag vom 13. Oktober 1989 wurde die protokollierte Kommanditgesellschaft E OHG (richtig: das von dieser betriebene Unternehmen) als Sacheinlage mit allen Aktiven und Passiven als Gesamtsache auf Grundlage der Einbringungsbilanz zum 1. August 1989 unter Ausnützung der Begünstigungbestimmungen des Art. III Strukturverbesserungsgesetz (StruktVG) gegen Gewährung von Aktien im Nennbetrag von S 5 Millionen in die neu gegründete E AG eingebracht. Mit dem im Instanzenzug... mehr lesen...
KK sen und KK jun schlossen zum Zweck des Betriebes eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma den Gesellschaftsvertrag vom 27. Mai 1991. KK sen. brachte das bisher von ihm in der Rechtsform eines Einzelkaufmannes betriebene gastgewerbliche Unternehmen in die damit errichtete OHG ein. Der Gesellschaftsvertrag lautet auszugsweise wie folgt: "4 Einlagen 4,1 Sacheinlage: Betriebsvermögen: Die Einlage des Gesellschafters KK sen. wird aus dem gesamten, aktiven und passiven Betri... mehr lesen...